Weiter zum Ihnhalt

Ertrags­wert­ver­fah­ren Immo­bi­li­en: Berech­nungs­bei­spiel & Tipps


Mei­nun­gen sind wie Grund­stü­cke: Ers­tens sind sie zu teu­er, zwei­tens kann man nicht immer dar­auf bau­en, mein­te Kaba­ret­tist und TV-Legen­de Die­ter Hil­de­brandt. Dem Scherz in allen Ehren: Woher weiß man, ob das Grund­stück zu teu­er war? Oder der Preis einer Immo­bi­lie ange­mes­sen ist – und nicht eine Mei­nung des Ver­käu­fers? Genau dafür gibt es Wert­ermitt­lungs­ver­fah­ren. In der Immo­bi­li­en­bran­che sind die­se drei die übli­chen: das Verkehrswert‑, Sach­wert- oder das Ertrags­wert­ver­fah­ren.

Wäh­rend beim Ver­kehrs­wert und Sach­wert ent­we­der ver­gleich­ba­re Objek­te oder die Immo­bi­lie selbst her­an­ge­zo­gen wer­den, bil­det beim Ertrags­wert­ver­fah­ren der gene­rier­te Cash-Flow die Grund­la­ge der Wert­ermitt­lung. Des­we­gen ist es für Ren­di­teim­mo­bi­li­en und beson­ders für Investor:innen rele­vant. In Fol­ge erklä­ren wir die Berech­nungs­me­tho­de des Ertrags­wert­ver­fah­rens bei Immo­bi­li­en, sei­ne Stär­ken und Schwä­chen und zei­gen Bei­spiel­rech­nun­gen zum bes­se­ren Ver­ständ­nis.

Was ist das Ertrags­wert­ver­fah­ren?

Das Ertrags­wert­ver­fah­ren ist in der Immo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (Immo­WertV) gesetz­lich gere­gelt. Weil es auf Ein­nah­men beruht, wird es auch für die Bewer­tun­gen von Unter­neh­men ver­wen­det. Grund­stü­cke, wie Fir­men, sind Ren­di­te­ob­jek­te, weil sie Erträ­ge abwer­fen kön­nen. Vor­aus­set­zung ist eine erfolg­rei­che wirt­schaft­li­che Nut­zung, bzw. im Fall einer Immo­bi­lie, eine Ver­mie­tung oder Ver­pach­tung. Das Ertrags­wert­ver­fah­ren ist des­we­gen für Investor:innen sowie Kapitalanleger:innen von hoher Rele­vanz, weil es belast­bar die Ren­di­te­stär­ke einer Immo­bi­lie fest­stellt.

Zur Ermitt­lung der Ertrags­wer­tes wer­den die Ein­nah­men den Auf­wen­dun­gen einer Immo­bi­lie gegen­über­ge­stellt, um dar­aus den Roh­ertrag zu berech­nen. Anders als bei Metho­den ande­rer Län­der unter­schei­det das Ertrags­wert­ver­fah­ren in Deutsch­land zwi­schen dem Boden­wert des Grund­stücks und dem des Gebäu­des. Das Grund­stück wird als unend­lich nutz­bar betrach­tet, wäh­rend das Gebäu­de eine begrenz­te Lebens­dau­er hat.

Ertrags­wert­ver­fah­ren im Ver­gleich zu ande­ren Bewer­tungs­ver­fah­ren

Wel­che der drei gesetz­lich gere­gel­ten Bewer­tungs­me­tho­den am geeig­nets­ten ist, Verkehrswert‑, Sach­wert- und Ertrags­wert­ver­fah­ren, hängt vom jewei­li­gen Fall ab. Für Wohn­im­mo­bi­li­en wird das Ver­kehrs­wert­ver­fah­ren häu­fig ver­wen­det, weil es am ein­fachs­ten ist. Es reicht, Trans­ak­tio­nen von ver­gleich­ba­ren Objek­ten her­an­zu­zie­hen, was in dicht besie­del­ten Gegen­den kei­ne Schwie­rig­keit dar­stellt.

Für schwach besie­del­te Gebie­te mit wenig Trans­ak­tio­nen ist das Sach­wert­ver­fah­ren geeig­net, genau wie für unge­wöhn­li­che Objek­te wie Bau­ern­hö­fe oder Schlös­ser. Hier wird der Wert des Gebäu­des anhand der fik­ti­ven Kos­ten eines Neu­baus der Immo­bi­lie berech­net, minus der Alters­wert­min­de­rung. Das ist bei Ein­fa­mi­li­en­häu­sern natür­lich leich­ter getan als bei Schlös­sern. Allen Ver­fah­ren ist gemein, dass sie nicht unbe­dingt dem Markt­wert oder tat­säch­lich erziel­ten Preis ent­spre­chen. Wei­te­re Anga­ben zu Wert­ermitt­lun­gen von Immo­bi­li­en, ins­be­son­de­re grö­ße­rer Port­fo­li­os, fin­den Sie in die­sem Arti­kel.

Recht­li­che Grund­la­gen des Ertrags­wert­ver­fah­rens

Die Ver­ord­nung zur Immo­bi­li­en­wert­ermitt­lung bil­det die Rechts­grund­la­ge des Ertrags­wert­ver­fah­rens, genau­er in den Para­gra­phen 17 bis 20 und 27 bis 34. Aller­dings stützt sich das Ver­fah­ren auf eine Rei­he wei­te­rer Tex­te, u.a. das Bau­ge­setz­buch (BauGB), das Bewer­tungs­ge­setz (BewG §184 bis §188) und Richt­li­ni­en der Gut­ach­ter­aus­schüs­se. Eine Kennt­nis der gesetz­li­chen Grund­la­gen ist für markt­fä­hi­ge und rechts­kon­for­me Bewer­tun­gen not­wen­dig. Die geset­zes­treue Anwen­dung beugt spä­te­ren Anfech­tun­gen vor.

Ver­ein­fach­tes vs. peri­odi­sches Ertrags­wert­ver­fah­ren

Die Berech­nung des Ertrags­wert­ver­fah­rens ist kei­ne ein­fa­che Ange­le­gen­heit, es ist ein mehr­stu­fi­ger Pro­zess, der eine Viel­zahl von Para­me­tern berück­sich­tigt. Des­we­gen soll­ten Gutachter:innen oder Fach­leu­te sie durch­füh­ren. Soll­ten erst­mal Schät­zun­gen rei­chen, gibt es jedoch zwei Wege, schnel­ler an eine Wert­ermitt­lung zu kom­men: das ver­ein­fach­te und das peri­odi­sche Ertrags­wert­ver­fah­ren.

Ver­ein­fach­tes Ertrags­wert­ver­fah­ren für Immo­bi­li­en

Für das ver­ein­fach­te Ertrags­wert­ver­fah­ren sind neben Anga­ben zur Immo­bi­lie selbst fol­gen­de Kenn­zif­fern wich­tig: der Boden­richt­wert, der Lie­gen­schafts­zins und die Rest­nut­zungs­dau­er. Boden­richt­wer­te wer­den jähr­lich von den Gut­ach­ter-Aus­schüs­sen erar­bei­tet und in der Daten­bank BORIS auf Post­leit­zahl-Niveau ein­seh­bar. Auch der Lie­gen­schafts­zins hängt von den Daten der Gut­ach­ter-Aus­schüs­se ab. Die­ser Wert spie­gelt den lang­fris­ti­gen Wert eines Grund­stü­ckes, mehr dazu spä­ter. Die Rest­nut­zungs­dau­er ist die ver­blei­ben­de Zeit der wirt­schaft­li­chen Nut­zung einer Immo­bi­lie.

Die vier Stu­fen des ver­ein­fach­ten Ertrags­wert­ver­fah­rens:

  • Stu­fe 1 - Ermitt­lung des Boden­werts: Grund­stücks­flä­che x Boden­richt­wert = Boden­wert
  • Stu­fe 2 – Ermitt­lung des Jah­res­rein­ertrags = Miet­ein­nah­men (pro Jahr) – Bewirt­schaf­tungs­kos­ten (pro Jahr)
  • Stu­fe 3 – Berech­nung des Gebäu­de­rein­ertrags = Jah­res­rein­ertrag – Boden­wert­ver­zin­sung (Boden­wert x Lie­gen­schafts­zins)
  • Stu­fe 4 – Fest­stel­lung des Gebäu­de­er­trags­werts durch Berech­nung des Ver­viel­fäl­ti­gers, einem Fak­tor basie­rend auf der Rest­nut­zungs­dau­er der Immo­bi­lie

Peri­odi­sches Ertrags­wert­ver­fah­ren

Ist für die Berech­nung der Betrach­tungs­zeit­raum begrenzt, weil über die­se Zeit­span­ne hin­aus die Ein­nah­men­la­ge unklar ist, spricht man von einem peri­odi­schen Ertrags­wert­ver­fah­ren. Das ist der Fall z. Bsp. bei einem Gewer­be­ob­jekt, des­sen Miet­ver­trag in X Jah­ren aus­läuft. Die ver­wen­de­ten Daten dür­fen kei­ne Schät­zun­gen sein, son­dern müs­sen hin­ter­legt oder belast­bar sein. Bei nicht peri­odi­schen Ertrags­wert­ver­fah­ren sind Annah­men hin­ge­gen zuläs­sig: So darf man bei einem Mehr­fa­mi­li­en­haus in einer Groß­stadt davon aus­ge­hen, dass es auf unbe­stimm­te Zeit leicht ver­miet­bar ist.

Grafik zur Berechnungsmethode des periodischen Ertragswertes im Ertragswertverfahren für Immobilien.
Die Berech­nungs­me­tho­de des peri­odi­schen Ertrags­wer­tes: Ein zen­tra­ler Schritt im Ertrags­wert­ver­fah­ren zur Immo­bi­li­en­be­wer­tung. 

Wann und war­um wird das Ertrags­wert­ver­fah­ren ange­wen­det?

Das Ertrags­wert­ver­fah­ren ist in ers­ter Linie für Ren­di­te­ob­jek­te, also Immo­bi­li­en, die wirt­schaft­lich genutzt wer­den. Daher ist es für Kapi­tal­an­la­gen und für Investor:innen opti­mal geeig­net. Für selbst­ge­nutz­te Objek­te macht der Ertrags­wert wenig Sinn, hier emp­feh­len sich Ver­kehrs­wert- oder Sach­wert­ver­fah­ren. Nach­ste­hend eine Lis­te von typi­schen Fäl­len, bei denen die Ermitt­lung des Ertrags­wer­tes geeig­net ist:

  • Woh­nun­gen und Ein- / Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser, wenn es Kapi­tal­an­la­gen sind
  • Grund­stü­cke mit Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern
  • Grund­stü­cke mit Büro- oder Gewer­be­flä­chen
  • Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en wie Park­häu­ser, Tank­stel­len, Hotels und Logis­tik­flä­chen
  • Grund­stü­cke mit einer Misch­nut­zung, wie z. Bsp. Agrar­flä­chen mit Wind­rad oder Sen­de­mast oder Wohn­ge­bäu­de mit Gewer­be­ein­hei­ten

Wie funk­tio­niert die Berech­nung?

Den Ertrags­wert einer Immo­bi­lie zu berech­nen ist ein kom­ple­xes Ver­fah­ren, das Gutachter:innen und Fach­leu­ten über­las­sen wer­den soll­te, vor allem wenn die recht­li­che Sicher­heit gewähr­leis­tet wer­den soll. Da es meis­tens für Investor:innen und Kapitalanleger:innen ermit­telt wird, gibt es wenig Refe­renz­da­ten, da die Ergeb­nis­se in der Regel ver­trau­lich sind. Nach­ste­hend lis­ten wir die Schrit­te zur Ermitt­lung eines voll­stän­di­gen Ertrags­wer­tes auf. Die Begrif­fe wer­den im über­nächs­ten Abschnitt erläu­tert.

Schritt-für-Schritt-Anlei­tung

Schritt 1 – Boden­wert ermit­teln

Bei jedem Wert­ermitt­lungs­ver­fah­ren wird zwi­schen dem Wert des Grund­stücks und des Gebäu­des unter­schie­den. Um den Boden­wert zu ermit­teln, wird die Flä­che mit dem Qua­drat­me­ter­preis mul­ti­pli­ziert. Dafür wird der Boden­richt­wert her­an­ge­zo­gen.

Schritt 2 – Roh­ertrag ermit­teln

Die jähr­li­che Mie­te eines Objek­tes wird anhand der orts­üb­lich ein­ge­nom­me­nen Mie­ten fest­ge­stellt, nicht mit den tat­säch­li­chen. Bei einer Abwei­chung wird von Over- oder Under­rent gespro­chen.

Schritt 3 – Rein­ertrag ermit­teln

Dafür wird vom Roh­ertrag fol­gen­des abge­zo­gen: die Instand­hal­tungs­kos­ten, der Auf­wand für die Ver­wal­tung und das Miet­aus­fall­wag­nis. Für die wei­te­re Berech­nung wird der Jah­res­rein­ertrag ver­wen­det (der monat­li­che Rein­ertrag mal 12).

Schritt 4 – Boden­wert­ver­zin­sung fest­stel­len

Die Boden­wert­ver­zin­sung besteht aus dem Wert des Bodens (Flä­che x Preis) mul­ti­pli­ziert mit dem Lie­gen­schafts­zins, der übli­che Zins­satz für das Grund­stück. Der Lie­gen­schafts­zins wird von den Gut­ach­ter­aus­schüs­sen fest­ge­legt.

Schritt 5 – Ertrags­wert des Gebäu­des

Hier wird vom Jah­res­rein­ertrag die Boden­ver­zin­sung sub­tra­hiert. Anschlie­ßend wer­den soge­nann­te Ver­viel­fäl­ti­ger ange­wandt: die Rest­nut­zungs­dau­er, das ist die ver­blei­ben­den Nut­zungs­dau­er der Immo­bi­lie und der Lie­gen­schafts­zins (sie­he Fol­ge­ab­schnitt).

Schritt 6 - Vor­läu­fi­ger Ertrags­wert

Der Boden­wert und der vor­läu­fi­ge Gebäu­de­er­trags­wert wer­den addiert. Gemein­sam erge­ben sie den vor­läu­fi­gen Ertrags­wert.

Schritt 7 – End­gül­ti­ger Ertrags­wert

Hier wer­den Merk­ma­le des Objekts berück­sich­tigt. Das kön­nen Bau­män­gel sein oder Over­rent, ding­li­che oder sach­be­zo­ge­ne Rech­te (wie ein Nieß­brauch oder eine Hypo­thek) sowie Ein­bau­mö­bel. Die­se wer­den ent­we­der als Ab- oder Zuschlä­ge ent­we­der addiert oder abge­zo­gen.

Begrif­fe des Ertrags­wert­ver­fah­rens

Der Ertrags­wert einer Immo­bi­lie wird mit einer For­mel berech­net, die als Fak­to­ren eine Rei­he von Kenn­zah­len des Steu­er­we­sens und der Immo­bi­li­en­buch­hal­tung ver­wen­det. Alle rele­van­ten Begrif­fe sind hier erklärt.

  • Boden­wert: der Wert des Grund­stücks ohne Gebäu­de – für den Ertrags­wert wird der aktu­el­le ver­wen­det, nicht der zum Zeit­punkt des Kaufs.
  • Boden­wert­ver­zin­sung: ein Fak­tor der Ertrags­wert-Berech­nung ergibt sich durch die Mul­ti­pli­ka­ti­on des Boden­werts mit dem Lie­gen­schafts­zins.
  • Bewirt­schaf­tungs­kos­ten: die Sum­me aller Kos­ten, um eine Immo­bi­lie zu betrei­ben, dazu gehö­ren Instand­hal­tung, Repa­ra­tu­ren, Ver­wal­tungs­kos­ten etc.
  • Lie­gen­schafts­zins: der markt­üb­li­che Zins­satz eines Bau­grund­stücks, ent­spricht der mög­li­chen Ren­di­te sowie das Inves­ti­ti­ons­ri­si­ko eines Grund­stücks.
  • Over- / Under­rent: Für den Ertrags­wert wer­den orts­üb­li­che, nicht die tat­säch­li­chen Mie­ten ver­wen­det. Die Abwei­chung ist ent­we­der Over- oder Under­rent.
  • Rein­ertrag: ent­spricht dem Gewinn, der mit einer Immo­bi­lie gene­riert wird, also Roh­ertrag minus Bewirt­schaf­tungs­kos­ten.
  • Roh­ertrag: die Sum­me aller Ein­nah­men durch Mie­te oder Pacht, auch Miet­ein­nah­men genannt.
  • Ver­viel­fäl­ti­ger: Im Zusam­men­hang eines Ertrags­wert­ver­fah­rens ist das ein Fak­tor, der in der For­mel ver­wen­det wird. Im Wesent­li­chen ist es der umge­kehr­te Lie­gen­schafts­zins.
  • Zu- oder Abschlä­ge: Vor Abschluss des Ertrags­wert­ver­fah­rens kön­nen Beson­der­hei­ten einer Immo­bi­lie den Wert ver­än­dern. Bau­schä­den oder Hypo­the­ken sind wert­min­dernd, gute Aus­stat­tun­gen oder Under­rent sind wert­erhö­hend.

Ertrags­wert­ver­fah­ren-Immo­bi­li­en-For­mel

Die Ertrags­wert­ver­fah­ren-Immo­bi­li­en-For­mel erscheint auf dem ers­ten Blick rela­tiv über­sicht­lich und ein­fach:

Ertragswert=(Gebäudereinertrag×Vervielfältiger)+Bodenwert+(Zu-/Abschläge)

Ertragswertverfahren Immobilien Formel: Kurze Übersicht - Infografik Wüest Partner

Bei nähe­rer Betrach­tung, wel­che auch die Berech­nung der ein­zel­nen Para­me­ter der For­mel berück­sich­tigt, wird einem erst bewusst wie kom­plex das Ertrags­wert­ver­fah­ren ist:

Ertragswertverfahren Immobilien Formel: Detaillierte Formel - Infografik Wüest Partner

Ertrags­wert­ver­fah­ren Immo­bi­li­en: Bei­spiel einer Berech­nung

Um das Ertrags­wert­ver­fah­ren bei­spiel­haft anzu­wen­den, neh­men wir ein Ein­fa­mi­li­en­haus mit einer Wohn­flä­che von 150 Qua­drat­me­tern und einem Grund­stück von 600 Qua­drat­me­tern. Die orts­üb­li­che Mie­te ist 10 Euro pro Qua­drat­me­ter, der Lie­gen­schafts­zins beträgt 3 Pro­zent, die Rest­nut­zungs­dau­er beläuft sich auf 40 Jah­re.

Tabelle als Beispiel eines Ertragswertverfahrens für ein Einfamilienhaus mit 150 qm Wohnfläche und 600 qm Grundstück.
Bei­spiel eines Ertrags­wert­ver­fah­rens: Berech­nung für ein Ein­fa­mi­li­en­haus mit 150 m² Wohn­flä­che und 600 m² Grund­stück, anschau­lich dar­ge­stellt. 

Anmer­kun­gen zum Bei­spiel der Ertrags­wert­be­rech­nung

  • Die For­mel zur Berech­nung des Ver­viel­fäl­ti­gers in einem Ertrags­wert­ver­fah­ren lau­tet:
Formel berechnung des Vervielfältigers
  • In die­sem Bei­spiel wür­de eine orts­üb­li­che Mie­te von 12 Euro pro Qua­drat­me­ter, statt von 10 Euro, einen Ertrags­wert von 478.400 Euro erge­ben. Das ist ein Unter­schied von knapp 19 Pro­zent.
  • Wäre die Rest­nut­zungs­dau­er 30 anstatt von 40 Jah­ren, läge der Ertrags­wert bei 393.600 Euro, eine Abwei­chung von fünf Pro­zent. Die Rest­nut­zungs­dau­er wird meis­tens geschätzt.

Vor­tei­le und Ein­schrän­kun­gen des Ertrags­wert­ver­fah­rens

Das Ertrags­wert­ver­fah­ren bie­tet eini­ge Vor­tei­le. Zuerst die Markt­nä­he: Die Ren­di­te einer Immo­bi­lie wird prä­zi­se und aktu­ell dar­ge­stellt. Zusätz­lich wird es als objek­tiv betrach­tet, da es aus betriebs­wirt­schaft­li­chen Zah­len besteht und sub­jek­ti­ve Ein­schät­zun­gen weg­fal­len. Aus dem­sel­ben Grund kön­nen auch unge­wöhn­li­che Immo­bi­li­en bewer­tet wer­den, wie ein Gewer­be­park, eine Tank­stel­le oder ein gemischt genutz­tes Grund­stück, auf dem Fir­men und Wohn­häu­ser ste­hen.

Es bestehen jedoch auch Ein­schrän­kun­gen: Ertrags­wert­ver­fah­ren sind eine Moment­auf­nah­me, zukünf­ti­ge Miet­preis­ent­wick­lun­gen wer­den nicht berück­sich­tigt. Bei Wohn­häu­sern ist aktu­ell von einer sta­bi­len Nach­fra­ge und somit Erhö­hung aus­zu­ge­hen, bei Gewer­be­im­mo­bi­li­en ist das nicht der Fall. Die Qua­li­tät und Aktua­li­tät der Daten spielt auch eine wich­ti­ge Rol­le, so kann ein ver­al­te­ter Lie­gen­schafts­zins oder eine falsch ein­ge­stuf­te Rest­nut­zungs­dau­er die Genau­ig­keit der Bewer­tung beein­träch­ti­gen. Ertrags­wert­ver­fah­ren bestehen zu einem klei­nen Teil aus Annah­men. Nicht zuletzt ist die Berech­nung durch­aus kom­plex, wie das o.a. Bei­spiel zeigt.

Über­sicht Vor­tei­le und Ein­schrän­kun­gen des Ertrags­wert­ver­fah­rens

Tabelle mit einer Übersicht der Vorteile und Einschränkungen des Ertragswertverfahrens zur Immobilienbewertung.
Über­sicht der Vor­tei­le und Ein­schrän­kun­gen des Ertrags­wert­ver­fah­rens: Eine Gegen­über­stel­lung zur bes­se­ren Ein­schät­zung. 

Die Rol­le von Tech­no­lo­gie: Wüest Part­ner als Part­ner

Auf­grund der vie­len Daten, die ein Ertrags­wert­ver­fah­ren vor­aus­setzt, ist die Qua­li­tät die­ser aus­schlag­ge­bend für die Belast­bar­keit der Ergeb­nis­se. Wie im o.a. Rechen­bei­spiel kann die fal­sche Ein­schät­zung der orts­üb­li­chen Mie­te zu erheb­li­chen Abwei­chun­gen füh­ren. Zusätz­lich ist der Lie­gen­schafts­zins in man­chen Fäl­len nicht aktu­ell. Pro­fes­sio­nel­le Immobilienberater:innen ver­fü­gen über die aktu­ells­ten Daten der Bran­che, die­se zu sam­meln ist ihr Kern­ge­schäft. Sie stel­len die­se mit digi­ta­len Tools ihren Kund:innen zur Ver­fü­gung oder grei­fen dar­auf zurück, um Immo­bi­li­en­be­wer­tun­gen selbst durch­zu­füh­ren.

Wüest Part­ner hat mit Wüest Dimen­si­ons eine Real Estate Manage­ment Platt­form ent­wi­ckelt, die alle Berei­che der Immo­bi­li­en­wirt­schaft abdeckt. Auf Stand­ort­da­ten wur­de dabei beson­de­ren Wert gelegt, sie rei­chen von Prei­sen, Trans­ak­tio­nen über Anga­ben zur Infra­struk­tur und natür­li­chen Boden­richt­wer­ten und Lie­gen­schafts­zin­sen. Wenn Wüest Part­ner eine Bewer­tung von Immo­bi­li­en durch­führt, sei­en es Ein­zel­ob­jek­te oder Port­fo­li­en, stüt­zen sich ihre Spezialist:innen dar­auf. Kun­den mit grö­ße­ren Port­fo­li­os kön­nen selbst­ver­ständ­lich auch mit Wüest Dimen­si­ons und dem inklu­dier­ten Ertrags­wert­ver­fah­ren-Immo­bi­li­en-Rech­ner die Wer­te von Lie­gen­schaf­ten selbst kal­ku­lie­ren.

? Erfah­ren Sie, wie Wüest Part­ner bei der Bewer­tung von Immo­bi­li­en hel­fen kann: ob bei Ertrags­wert­ver­fah­ren, Sach- oder Ver­kehrs­wert­ver­fah­ren.

Screenshot der Wüest Dimensions Real Estate Management Plattform von Wüest Partner.
Wüest Dimen­si­ons: Die inno­va­ti­ve Real Estate Manage­ment Platt­form von Wüest Part­ner.

Ertrags­wert­ver­fah­ren sind opti­mal für Investor:innen

Ertrags­wert­ver­fah­ren sind für Investor:innen und Anleger:innen die rele­van­tes­te Form der Wert­ermitt­lung. Da sie auf den Ein­nah­men einer Immo­bi­lie beru­hen, gehö­ren sie zu den belast­bars­ten Ver­fah­ren. Zusätz­lich sind sie für jede Art Objekt geeig­net, von einer Wohn- bis zur sel­tens­ten Son­der­im­mo­bi­lie – solan­ge die­se Ein­nah­men abwirft. Auf­grund der Kom­ple­xi­tät des Ertrags­wert­ver­fah­rens sind Gutachter:innen oder Fach­leu­te unum­gäng­lich.

Bei grö­ße­ren Port­fo­li­en steigt die Kom­ple­xi­tät zusätz­lich, des­we­gen ist eine Immo­bi­li­en­be­ra­tung mit Erfah­run­gen und Refe­ren­zen in die­sem Bereich eine gute Adres­se. Ent­ge­gen einem oder einer Gutachter:in, kann eine Bera­tung auch Stra­te­gien zur Wert- und Ertrags­stei­ge­rung der bewer­te­ten Immo­bi­li­en ent­wi­ckeln. Oder, und das ist heu­te rele­van­ter als je, Nach­hal­tig­keits­stra­te­gien und CO2-Absenk­pfa­de. Eine Wert­ermitt­lung, egal nach wel­chem Ver­fah­ren, kann der Beginn einer frucht­ba­ren Part­ner­schaft sein.

? Erfah­ren Sie, wie Wüest Part­ner bei der Bewer­tung von Immo­bi­li­en hel­fen kann: ob bei Ertrags­wert­ver­fah­ren, Sach- oder Ver­kehrs­wert­ver­fah­ren.

Häu­fi­ge Fra­gen zum Ertrags­wert­ver­fah­ren bei immo­bi­li­en

  • Was ist der Kapi­ta­li­sie­rungs­fak­tor beim Ertrags­wert­ver­fah­ren für Immo­bi­li­en?
    Der Kapi­ta­li­sie­rungs­fak­tor ist ein ande­res Wort für Ver­viel­fäl­ti­ger, beim Ertrags­wert von gro­ßer Bedeu­tung. Damit wird die Anzahl der Jah­re bezeich­net, die eine Immo­bi­lie noch bewirt­schaf­tet wer­den kann. Je län­ger das ist, des­to höher ist der Ertrags­wert.
  • Was ist der Ertrags­wert­ver­fah­ren-Ver­viel­fäl­ti­ger bei Immo­bi­li­en?
    Der Ver­viel­fäl­ti­ger ist ein Rechen­fak­tor, der aus dem Lie­gen­schafts­zins und der Rest­nut­zungs­dau­er einer Immo­bi­lie besteht. Er bestimmt maß­geb­lich den Ertrags­wert einer Immo­bi­lie, sie­he dazu den Abschnitt Wie funk­tio­niert die Berech­nung?
  • Was ist ein gespal­te­nes Ertrags­wert­ver­fah­ren?
    Bei die­sem Ver­fah­ren wer­den Grund­stück und Gebäu­de getrennt und nicht gemein­sam berech­net. Bei den ande­ren Ertrags­wert­ver­fah­ren fließt der Boden­wert in das End­ergeb­nis ein.
  • Wann wird das Ertrags­wert­ver­fah­ren ange­wen­det?
    Ertrags­wert­ver­fah­ren wer­den für Ren­di­te­ob­jek­te ver­wen­det, also Immo­bi­li­en, die Ein­nah­men gene­rie­ren. Er eig­net sich her­vor­ra­gend für Investor:innen und Kapitalanleger:innen.
  • Wie teu­er ist die Wert­ermitt­lung?
    Ver­ein­fach­te oder Online-Ertrags­wert­ver­fah­ren fan­gen bei ein paar hun­dert Euro an. Für ein voll­stän­di­ges Ver­fah­ren muss mit einer vier­stel­li­gen Zahl pro Objekt gerech­net wer­den. Für Port­fo­li­en ist eine pau­scha­le Aus­sa­ge schwer mög­lich.
  • Was beein­flusst den Ertrags­wert?
    Die größ­ten exter­nen Ein­fluss­fak­to­ren sind die orts­üb­li­chen Mie­ten und der Lie­gen­schafts­zins. Bei der Immo­bi­lie an sich spie­len die Rest­nut­zungs­dau­er, die Miet­hö­he und der Ver­mie­tungs­grad eine wich­ti­ge­re Rol­le als der Zustand.

Kon­tak­tie­ren Sie unse­re Expert:innen für wei­te­re Insights.

Kon­takt­per­so­nen für Deutsch­land und die Schweiz


Alle Wis­sens­ar­ti­kel von Wüest Part­ner

Immo­bi­li­en­be­wer­tung

  • Immo­bi­li­en­be­wer­tung: Alles, was Sie dar­über wis­sen müs­sen. Lesen.
  • Immo­bi­li­en­wert ermit­teln: Metho­den und Fak­to­ren, die berück­sich­tigt wer­den soll­ten. Lesen.
  • Immo­bi­li­en­be­wer­tung online: Schnell, ein­fach und prä­zi­se. Lesen.
  • Ertrags­wert­ver­fah­ren Immo­bi­li­en: Berech­nungs­bei­spiel & Tipps. Lesen

Immo­bi­li­en­be­ra­tung

  • Die Vor­tei­le und Her­aus­for­de­run­gen der Immo­bi­li­en­be­ra­tung. Lesen.
  • Die Vor­tei­le einer Nach­hal­tig­keits­be­ra­tung für Investor:innen und Eigentümer:innen. Lesen.

Immo­bi­li­en­ent­wick­lung

  • Der Ursprung aller Immo­bi­li­en: die Pro­jekt­ent­wick­lung. Lesen.
  • Stand­ort­ana­ly­sen sind wesent­li­che Instru­men­te für eine erfolg­rei­che Immo­bi­li­en­in­ves­ti­ti­on. Lesen.

Asset und Port­fo­lio Manage­ment

  • Effek­ti­ves Asset Port­fo­lio Manage­ment – So opti­mie­ren Sie Ihre Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen. Lesen.
  • Vom Ein­zel­ob­jekt zum Port­fo­lio: Der erfolg­rei­che Auf­bau Ihres Immo­bi­li­en­port­fo­li­os. Lesen.
  • Mit einem erfolg­rei­chen Asset Manage­ment Ihre Immo­bi­li­en­zie­le errei­chen. Lesen.
  • War­um Immo­bi­li­en­in­vest­ments trotz stei­gen­der Prei­se eine gute Inves­ti­ti­ons­mög­lich­keit dar­stel­len. Lesen.
  • Immo­bi­li­en­ma­nage­ment 2024: Trends, Her­aus­for­de­run­gen und effek­ti­ve Stra­te­gien. Lesen.

Immo­bi­li­en­soft­ware

  • Die Vor­tei­le einer Immo­bi­li­en Soft­ware. Lesen.
  • Wie man die bes­te Pro­per­ty Manage­ment Soft­ware wählt. Lesen.
  • Immo­bi­li­en­be­wer­tung: die rich­ti­ge Soft­ware macht es Ihnen ein­fach. Lesen.

Nach­hal­tig­keit

  • Nach­hal­tig­keit wird in der Immo­bi­li­en­wirt­schaft immer wich­ti­ger. Lesen.
  • Was sind ESG-kon­for­me Immo­bi­li­en? Lesen.
  • Vortei­le einer BREE­AM-Zer­ti­fi­zie­rung bei Immo­bi­li­en. Lesen.
  • Alles über Ener­gie­aus­wei­se, die Iden­ti­täts­pa­pie­re für Immo­bi­li­en. Lesen.
  • Due Dili­gence: Sorg­fäl­ti­ge Prü­fung für Ihre Immo­bi­li­en­in­ves­ti­tio­nen. Lesen.
  • Ener­ge­tisch sanie­ren: Alles, was Sie dazu wis­sen müs­sen. Lesen.
  • Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klas­sen für Häu­ser: Der ulti­ma­ti­ve Leit­fa­den. Lesen

Immo­bi­li­en­wirt­schaft

  • Chan­cen und Her­aus­for­de­run­gen der Immo­bi­li­en­wirt­schaft: Licht­bli­cke in Zei­ten von Schat­ten. Lesen.
  • Stadt­ent­wick­lung: So wer­den die Städ­te von mor­gen gestal­tet. Lesen.
  • Was bie­tet der Immo­bi­li­en­markt in Deutsch­land? Lesen.