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Ertrags­wert­ver­fahren Immobilien: Berech­nungs­bei­spiel & Tipps


Meinungen sind wie Grund­stücke: Erstens sind sie zu teuer, zweitens kann man nicht immer darauf bauen, meinte Kabarettist und TV-Legende Dieter Hilde­brandt. Dem Scherz in allen Ehren: Woher weiß man, ob das Grund­stück zu teuer war? Oder der Preis einer Immobilie angemessen ist – und nicht eine Meinung des Verkäufers? Genau dafür gibt es Wertermitt­lungs­ver­fahren. In der Immobi­li­en­branche sind diese drei die üblichen: das Verkehrswert‑, Sachwert- oder das Ertrags­wert­ver­fahren.

Während beim Verkehrswert und Sachwert entweder vergleichbare Objekte oder die Immobilie selbst heran­ge­zogen werden, bildet beim Ertrags­wert­ver­fahren der generierte Cash-Flow die Grundlage der Wertermittlung. Deswegen ist es für Rendi­teim­mo­bilien und besonders für Investor:innen relevant. In Folge erklären wir die Berech­nungs­me­thode des Ertrags­wert­ver­fahrens bei Immobilien, seine Stärken und Schwächen und zeigen Beispiel­rech­nungen zum besseren Verständnis.

Was ist das Ertrags­wert­ver­fahren?

Das Ertrags­wert­ver­fahren ist in der Immobi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ordnung (ImmoWertV) gesetzlich geregelt. Weil es auf Einnahmen beruht, wird es auch für die Bewer­tungen von Unter­nehmen verwendet. Grund­stücke, wie Firmen, sind Rendi­te­ob­jekte, weil sie Erträge abwerfen können. Voraus­setzung ist eine erfolg­reiche wirtschaft­liche Nutzung, bzw. im Fall einer Immobilie, eine Vermietung oder Verpachtung. Das Ertrags­wert­ver­fahren ist deswegen für Investor:innen sowie Kapitalanleger:innen von hoher Relevanz, weil es belastbar die Rendi­te­stärke einer Immobilie feststellt.

Zur Ermittlung der Ertrags­wertes werden die Einnahmen den Aufwen­dungen einer Immobilie gegen­über­ge­stellt, um daraus den Rohertrag zu berechnen. Anders als bei Methoden anderer Länder unter­scheidet das Ertrags­wert­ver­fahren in Deutschland zwischen dem Bodenwert des Grund­stücks und dem des Gebäudes. Das Grund­stück wird als unendlich nutzbar betrachtet, während das Gebäude eine begrenzte Lebens­dauer hat.

Ertrags­wert­ver­fahren im Vergleich zu anderen Bewer­tungs­ver­fahren

Welche der drei gesetzlich geregelten Bewer­tungs­me­thoden am geeig­netsten ist, Verkehrswert‑, Sachwert- und Ertrags­wert­ver­fahren, hängt vom jewei­ligen Fall ab. Für Wohnim­mo­bilien wird das Verkehrs­wert­ver­fahren häufig verwendet, weil es am einfachsten ist. Es reicht, Trans­ak­tionen von vergleich­baren Objekten heran­zu­ziehen, was in dicht besie­delten Gegenden keine Schwie­rigkeit darstellt.

Für schwach besie­delte Gebiete mit wenig Trans­ak­tionen ist das Sachwert­ver­fahren geeignet, genau wie für ungewöhn­liche Objekte wie Bauernhöfe oder Schlösser. Hier wird der Wert des Gebäudes anhand der fiktiven Kosten eines Neubaus der Immobilie berechnet, minus der Alters­wert­min­derung. Das ist bei Einfa­mi­li­en­häusern natürlich leichter getan als bei Schlössern. Allen Verfahren ist gemein, dass sie nicht unbedingt dem Marktwert oder tatsächlich erzielten Preis entsprechen. Weitere Angaben zu Wertermitt­lungen von Immobilien, insbe­sondere größerer Portfolios, finden Sie in diesem Artikel.

Recht­liche Grund­lagen des Ertrags­wert­ver­fahrens

Die Verordnung zur Immobi­li­en­wert­ermittlung bildet die Rechts­grundlage des Ertrags­wert­ver­fahrens, genauer in den Paragraphen 17 bis 20 und 27 bis 34. Aller­dings stützt sich das Verfahren auf eine Reihe weiterer Texte, u.a. das Bauge­setzbuch (BauGB), das Bewer­tungs­gesetz (BewG §184 bis §188) und Richt­linien der Gutach­ter­aus­schüsse. Eine Kenntnis der gesetz­lichen Grund­lagen ist für markt­fähige und rechts­kon­forme Bewer­tungen notwendig. Die geset­zes­treue Anwendung beugt späteren Anfech­tungen vor.

Verein­fachtes vs. periodi­sches Ertrags­wert­ver­fahren

Die Berechnung des Ertrags­wert­ver­fahrens ist keine einfache Angele­genheit, es ist ein mehrstu­figer Prozess, der eine Vielzahl von Parametern berück­sichtigt. Deswegen sollten Gutachter:innen oder Fachleute sie durch­führen. Sollten erstmal Schät­zungen reichen, gibt es jedoch zwei Wege, schneller an eine Wertermittlung zu kommen: das verein­fachte und das periodische Ertrags­wert­ver­fahren.

Verein­fachtes Ertrags­wert­ver­fahren für Immobilien

Für das verein­fachte Ertrags­wert­ver­fahren sind neben Angaben zur Immobilie selbst folgende Kennziffern wichtig: der Boden­richtwert, der Liegen­schaftszins und die Restnut­zungs­dauer. Boden­richt­werte werden jährlich von den Gutachter-Ausschüssen erarbeitet und in der Datenbank BORIS auf Postleitzahl-Niveau einsehbar. Auch der Liegen­schaftszins hängt von den Daten der Gutachter-Ausschüsse ab. Dieser Wert spiegelt den langfris­tigen Wert eines Grund­stückes, mehr dazu später. Die Restnut­zungs­dauer ist die verblei­bende Zeit der wirtschaft­lichen Nutzung einer Immobilie.

Die vier Stufen des verein­fachten Ertrags­wert­ver­fahrens:

  • Stufe 1 - Ermittlung des Boden­werts: Grund­stücks­fläche x Boden­richtwert = Bodenwert
  • Stufe 2 – Ermittlung des Jahres­rein­ertrags = Mietein­nahmen (pro Jahr) – Bewirt­schaf­tungs­kosten (pro Jahr)
  • Stufe 3 – Berechnung des Gebäu­de­rein­ertrags = Jahres­rein­ertrag – Boden­wert­ver­zinsung (Bodenwert x Liegen­schaftszins)
  • Stufe 4 – Feststellung des Gebäu­de­er­trags­werts durch Berechnung des Verviel­fäl­tigers, einem Faktor basierend auf der Restnut­zungs­dauer der Immobilie

Periodi­sches Ertrags­wert­ver­fahren

Ist für die Berechnung der Betrach­tungs­zeitraum begrenzt, weil über diese Zeitspanne hinaus die Einnah­menlage unklar ist, spricht man von einem periodi­schen Ertrags­wert­ver­fahren. Das ist der Fall z. Bsp. bei einem Gewer­be­objekt, dessen Mietvertrag in X Jahren ausläuft. Die verwen­deten Daten dürfen keine Schät­zungen sein, sondern müssen hinterlegt oder belastbar sein. Bei nicht periodi­schen Ertrags­wert­ver­fahren sind Annahmen hingegen zulässig: So darf man bei einem Mehrfa­mi­li­enhaus in einer Großstadt davon ausgehen, dass es auf unbestimmte Zeit leicht vermietbar ist.

Grafik zur Berechnungsmethode des periodischen Ertragswertes im Ertragswertverfahren für Immobilien.
Die Berech­nungs­me­thode des periodi­schen Ertrags­wertes: Ein zentraler Schritt im Ertrags­wert­ver­fahren zur Immobi­li­en­be­wertung. 

Wann und warum wird das Ertrags­wert­ver­fahren angewendet?

Das Ertrags­wert­ver­fahren ist in erster Linie für Rendi­te­ob­jekte, also Immobilien, die wirtschaftlich genutzt werden. Daher ist es für Kapital­an­lagen und für Investor:innen optimal geeignet. Für selbst­ge­nutzte Objekte macht der Ertragswert wenig Sinn, hier empfehlen sich Verkehrswert- oder Sachwert­ver­fahren. Nachstehend eine Liste von typischen Fällen, bei denen die Ermittlung des Ertrags­wertes geeignet ist:

  • Wohnungen und Ein- / Zweifa­mi­li­en­häuser, wenn es Kapital­an­lagen sind
  • Grund­stücke mit Mehrfa­mi­li­en­häusern
  • Grund­stücke mit Büro- oder Gewer­be­flächen
  • Spezi­al­im­mo­bilien wie Parkhäuser, Tankstellen, Hotels und Logis­tik­flächen
  • Grund­stücke mit einer Misch­nutzung, wie z. Bsp. Agrar­flächen mit Windrad oder Sendemast oder Wohnge­bäude mit Gewer­be­ein­heiten

Wie funktio­niert die Berechnung?

Den Ertragswert einer Immobilie zu berechnen ist ein komplexes Verfahren, das Gutachter:innen und Fachleuten überlassen werden sollte, vor allem wenn die recht­liche Sicherheit gewähr­leistet werden soll. Da es meistens für Investor:innen und Kapitalanleger:innen ermittelt wird, gibt es wenig Referenz­daten, da die Ergeb­nisse in der Regel vertraulich sind. Nachstehend listen wir die Schritte zur Ermittlung eines vollstän­digen Ertrags­wertes auf. Die Begriffe werden im übernächsten Abschnitt erläutert.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1 – Bodenwert ermitteln

Bei jedem Wertermitt­lungs­ver­fahren wird zwischen dem Wert des Grund­stücks und des Gebäudes unter­schieden. Um den Bodenwert zu ermitteln, wird die Fläche mit dem Quadrat­me­ter­preis multi­pli­ziert. Dafür wird der Boden­richtwert heran­ge­zogen.

Schritt 2 – Rohertrag ermitteln

Die jährliche Miete eines Objektes wird anhand der ortsüblich einge­nom­menen Mieten festge­stellt, nicht mit den tatsäch­lichen. Bei einer Abwei­chung wird von Over- oder Underrent gesprochen.

Schritt 3 – Reinertrag ermitteln

Dafür wird vom Rohertrag folgendes abgezogen: die Instand­hal­tungs­kosten, der Aufwand für die Verwaltung und das Mietaus­fall­wagnis. Für die weitere Berechnung wird der Jahres­rein­ertrag verwendet (der monat­liche Reinertrag mal 12).

Schritt 4 – Boden­wert­ver­zinsung feststellen

Die Boden­wert­ver­zinsung besteht aus dem Wert des Bodens (Fläche x Preis) multi­pli­ziert mit dem Liegen­schaftszins, der übliche Zinssatz für das Grund­stück. Der Liegen­schaftszins wird von den Gutach­ter­aus­schüssen festgelegt.

Schritt 5 – Ertragswert des Gebäudes

Hier wird vom Jahres­rein­ertrag die Boden­ver­zinsung subtra­hiert. Anschließend werden sogenannte Verviel­fäl­tiger angewandt: die Restnut­zungs­dauer, das ist die verblei­benden Nutzungs­dauer der Immobilie und der Liegen­schaftszins (siehe Folge­ab­schnitt).

Schritt 6 - Vorläu­figer Ertragswert

Der Bodenwert und der vorläufige Gebäu­de­er­tragswert werden addiert. Gemeinsam ergeben sie den vorläu­figen Ertragswert.

Schritt 7 – Endgül­tiger Ertragswert

Hier werden Merkmale des Objekts berück­sichtigt. Das können Baumängel sein oder Overrent, dingliche oder sachbe­zogene Rechte (wie ein Nießbrauch oder eine Hypothek) sowie Einbau­möbel. Diese werden entweder als Ab- oder Zuschläge entweder addiert oder abgezogen.

Begriffe des Ertrags­wert­ver­fahrens

Der Ertragswert einer Immobilie wird mit einer Formel berechnet, die als Faktoren eine Reihe von Kennzahlen des Steuer­wesens und der Immobi­li­en­buch­haltung verwendet. Alle relevanten Begriffe sind hier erklärt.

  • Bodenwert: der Wert des Grund­stücks ohne Gebäude – für den Ertragswert wird der aktuelle verwendet, nicht der zum Zeitpunkt des Kaufs.
  • Boden­wert­ver­zinsung: ein Faktor der Ertragswert-Berechnung ergibt sich durch die Multi­pli­kation des Boden­werts mit dem Liegen­schaftszins.
  • Bewirt­schaf­tungs­kosten: die Summe aller Kosten, um eine Immobilie zu betreiben, dazu gehören Instand­haltung, Repara­turen, Verwal­tungs­kosten etc.
  • Liegen­schaftszins: der markt­üb­liche Zinssatz eines Baugrund­stücks, entspricht der möglichen Rendite sowie das Inves­ti­ti­ons­risiko eines Grund­stücks.
  • Over- / Underrent: Für den Ertragswert werden ortsüb­liche, nicht die tatsäch­lichen Mieten verwendet. Die Abwei­chung ist entweder Over- oder Underrent.
  • Reinertrag: entspricht dem Gewinn, der mit einer Immobilie generiert wird, also Rohertrag minus Bewirt­schaf­tungs­kosten.
  • Rohertrag: die Summe aller Einnahmen durch Miete oder Pacht, auch Mietein­nahmen genannt.
  • Verviel­fäl­tiger: Im Zusam­menhang eines Ertrags­wert­ver­fahrens ist das ein Faktor, der in der Formel verwendet wird. Im Wesent­lichen ist es der umgekehrte Liegen­schaftszins.
  • Zu- oder Abschläge: Vor Abschluss des Ertrags­wert­ver­fahrens können Beson­der­heiten einer Immobilie den Wert verändern. Bauschäden oder Hypotheken sind wertmin­dernd, gute Ausstat­tungen oder Underrent sind werterhöhend.

Ertragswertverfahren-Immobilien-Formel

Die Ertragswertverfahren-Immobilien-Formel erscheint auf dem ersten Blick relativ übersichtlich und einfach:

Ertragswert=(Gebäudereinertrag×Vervielfältiger)+Bodenwert+(Zu-/Abschläge)

Ertragswertverfahren Immobilien Formel: Kurze Übersicht - Infografik Wüest Partner

Bei näherer Betrachtung, welche auch die Berechnung der einzelnen Parameter der Formel berück­sichtigt, wird einem erst bewusst wie komplex das Ertrags­wert­ver­fahren ist:

Ertragswertverfahren Immobilien Formel: Detaillierte Formel - Infografik Wüest Partner

Ertrags­wert­ver­fahren Immobilien: Beispiel einer Berechnung

Um das Ertrags­wert­ver­fahren beispielhaft anzuwenden, nehmen wir ein Einfa­mi­li­enhaus mit einer Wohnfläche von 150 Quadrat­metern und einem Grund­stück von 600 Quadrat­metern. Die ortsüb­liche Miete ist 10 Euro pro Quadrat­meter, der Liegen­schaftszins beträgt 3 Prozent, die Restnut­zungs­dauer beläuft sich auf 40 Jahre.

Tabelle als Beispiel eines Ertragswertverfahrens für ein Einfamilienhaus mit 150 qm Wohnfläche und 600 qm Grundstück.
Beispiel eines Ertrags­wert­ver­fahrens: Berechnung für ein Einfa­mi­li­enhaus mit 150 m² Wohnfläche und 600 m² Grund­stück, anschaulich darge­stellt. 

Anmer­kungen zum Beispiel der Ertrags­wert­be­rechnung

  • Die Formel zur Berechnung des Verviel­fäl­tigers in einem Ertrags­wert­ver­fahren lautet:
Formel berechnung des Vervielfältigers
  • In diesem Beispiel würde eine ortsüb­liche Miete von 12 Euro pro Quadrat­meter, statt von 10 Euro, einen Ertragswert von 478.400 Euro ergeben. Das ist ein Unter­schied von knapp 19 Prozent.
  • Wäre die Restnut­zungs­dauer 30 anstatt von 40 Jahren, läge der Ertragswert bei 393.600 Euro, eine Abwei­chung von fünf Prozent. Die Restnut­zungs­dauer wird meistens geschätzt.

Vorteile und Einschrän­kungen des Ertrags­wert­ver­fahrens

Das Ertrags­wert­ver­fahren bietet einige Vorteile. Zuerst die Marktnähe: Die Rendite einer Immobilie wird präzise und aktuell darge­stellt. Zusätzlich wird es als objektiv betrachtet, da es aus betriebs­wirt­schaft­lichen Zahlen besteht und subjektive Einschät­zungen wegfallen. Aus demselben Grund können auch ungewöhn­liche Immobilien bewertet werden, wie ein Gewer­bepark, eine Tankstelle oder ein gemischt genutztes Grund­stück, auf dem Firmen und Wohnhäuser stehen.

Es bestehen jedoch auch Einschrän­kungen: Ertrags­wert­ver­fahren sind eine Moment­auf­nahme, zukünftige Mietpreis­ent­wick­lungen werden nicht berück­sichtigt. Bei Wohnhäusern ist aktuell von einer stabilen Nachfrage und somit Erhöhung auszu­gehen, bei Gewer­be­im­mo­bilien ist das nicht der Fall. Die Qualität und Aktua­lität der Daten spielt auch eine wichtige Rolle, so kann ein veral­teter Liegen­schaftszins oder eine falsch einge­stufte Restnut­zungs­dauer die Genau­igkeit der Bewertung beein­träch­tigen. Ertrags­wert­ver­fahren bestehen zu einem kleinen Teil aus Annahmen. Nicht zuletzt ist die Berechnung durchaus komplex, wie das o.a. Beispiel zeigt.

Übersicht Vorteile und Einschrän­kungen des Ertrags­wert­ver­fahrens

Tabelle mit einer Übersicht der Vorteile und Einschränkungen des Ertragswertverfahrens zur Immobilienbewertung.
Übersicht der Vorteile und Einschrän­kungen des Ertrags­wert­ver­fahrens: Eine Gegen­über­stellung zur besseren Einschätzung. 

Die Rolle von Techno­logie: Wüest Partner als Partner

Aufgrund der vielen Daten, die ein Ertrags­wert­ver­fahren voraus­setzt, ist die Qualität dieser ausschlag­gebend für die Belast­barkeit der Ergeb­nisse. Wie im o.a. Rechen­bei­spiel kann die falsche Einschätzung der ortsüb­lichen Miete zu erheb­lichen Abwei­chungen führen. Zusätzlich ist der Liegen­schaftszins in manchen Fällen nicht aktuell. Profes­sio­nelle Immobilienberater:innen verfügen über die aktuellsten Daten der Branche, diese zu sammeln ist ihr Kernge­schäft. Sie stellen diese mit digitalen Tools ihren Kund:innen zur Verfügung oder greifen darauf zurück, um Immobi­li­en­be­wer­tungen selbst durch­zu­führen.

Wüest Partner hat mit Wüest Dimensions eine Real Estate Management Plattform entwi­ckelt, die alle Bereiche der Immobi­li­en­wirt­schaft abdeckt. Auf Stand­ort­daten wurde dabei beson­deren Wert gelegt, sie reichen von Preisen, Trans­ak­tionen über Angaben zur Infra­struktur und natür­lichen Boden­richt­werten und Liegen­schafts­zinsen. Wenn Wüest Partner eine Bewertung von Immobilien durch­führt, seien es Einzel­ob­jekte oder Portfolien, stützen sich ihre Spezialist:innen darauf. Kunden mit größeren Portfolios können selbst­ver­ständlich auch mit Wüest Dimensions und dem inklu­dierten Ertragswertverfahren-Immobilien-Rechner die Werte von Liegen­schaften selbst kalku­lieren.

? Erfahren Sie, wie Wüest Partner bei der Bewertung von Immobilien helfen kann: ob bei Ertrags­wert­ver­fahren, Sach- oder Verkehrs­wert­ver­fahren.

Screenshot der Wüest Dimensions Real Estate Management Plattform von Wüest Partner.
Wüest Dimensions: Die innovative Real Estate Management Plattform von Wüest Partner.

Ertrags­wert­ver­fahren sind optimal für Investor:innen

Ertrags­wert­ver­fahren sind für Investor:innen und Anleger:innen die relevan­teste Form der Wertermittlung. Da sie auf den Einnahmen einer Immobilie beruhen, gehören sie zu den belast­barsten Verfahren. Zusätzlich sind sie für jede Art Objekt geeignet, von einer Wohn- bis zur seltensten Sonder­im­mo­bilie – solange diese Einnahmen abwirft. Aufgrund der Komple­xität des Ertrags­wert­ver­fahrens sind Gutachter:innen oder Fachleute unumgänglich.

Bei größeren Portfolien steigt die Komple­xität zusätzlich, deswegen ist eine Immobi­li­en­be­ratung mit Erfah­rungen und Referenzen in diesem Bereich eine gute Adresse. Entgegen einem oder einer Gutachter:in, kann eine Beratung auch Strategien zur Wert- und Ertrags­stei­gerung der bewer­teten Immobilien entwi­ckeln. Oder, und das ist heute relevanter als je, Nachhal­tig­keits­stra­tegien und CO2-Absenkpfade. Eine Wertermittlung, egal nach welchem Verfahren, kann der Beginn einer frucht­baren Partner­schaft sein.

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Häufige Fragen zum Ertrags­wert­ver­fahren bei immobilien

  • Was ist der Kapita­li­sie­rungs­faktor beim Ertrags­wert­ver­fahren für Immobilien?
    Der Kapita­li­sie­rungs­faktor ist ein anderes Wort für Verviel­fäl­tiger, beim Ertragswert von großer Bedeutung. Damit wird die Anzahl der Jahre bezeichnet, die eine Immobilie noch bewirt­schaftet werden kann. Je länger das ist, desto höher ist der Ertragswert.
  • Was ist der Ertragswertverfahren-Vervielfältiger bei Immobilien?
    Der Verviel­fäl­tiger ist ein Rechen­faktor, der aus dem Liegen­schaftszins und der Restnut­zungs­dauer einer Immobilie besteht. Er bestimmt maßgeblich den Ertragswert einer Immobilie, siehe dazu den Abschnitt Wie funktio­niert die Berechnung?
  • Was ist ein gespal­tenes Ertrags­wert­ver­fahren?
    Bei diesem Verfahren werden Grund­stück und Gebäude getrennt und nicht gemeinsam berechnet. Bei den anderen Ertrags­wert­ver­fahren fließt der Bodenwert in das Endergebnis ein.
  • Wann wird das Ertrags­wert­ver­fahren angewendet?
    Ertrags­wert­ver­fahren werden für Rendi­te­ob­jekte verwendet, also Immobilien, die Einnahmen generieren. Er eignet sich hervor­ragend für Investor:innen und Kapitalanleger:innen.
  • Wie teuer ist die Wertermittlung?
    Verein­fachte oder Online-Ertragswertverfahren fangen bei ein paar hundert Euro an. Für ein vollstän­diges Verfahren muss mit einer vierstel­ligen Zahl pro Objekt gerechnet werden. Für Portfolien ist eine pauschale Aussage schwer möglich.
  • Was beein­flusst den Ertragswert?
    Die größten externen Einfluss­fak­toren sind die ortsüb­lichen Mieten und der Liegen­schaftszins. Bei der Immobilie an sich spielen die Restnut­zungs­dauer, die Miethöhe und der Vermie­tungsgrad eine wichtigere Rolle als der Zustand.

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