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Nach dem Abstimmungssonntag: Was die Ablehnungen der Initiativen für den Immobilienmarkt bedeuten 

Veröffentlicht am: 15. Juni 2026

Am 14. Juni 2026 haben die Stimmberechtigten zwei Vorlagen verworfen, die den Wohnungsmarkt teilweise verändert hätten: National schei­terte die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!», im Kanton Zürich die Wohnschutzinitiative (neben zwei weiteren kanto­nalen Wohninitiativen). Beide Vorlagen wollten die angespannte Lage am Wohnungsmarkt entschärfen. Die eine über eine Begrenzung der Zuwanderung und damit der Nachfrage, die andere über zusätz­liche Eingriffe in den Mietwohnungsmarkt. 

In beiden Fällen wählte das Stimmvolk nicht die harte Linie der Initiative, sondern entschied sich für Zurückhaltung. Bei der Wohnschutzinitiative setzte sich der mildere Gegenvorschlag durch. Für den Immobilienmarkt bedeutet dieses doppelte Nein vor allem eines: Die in unseren beiden Vorabstimmungs-Analysen beschrie­benen dämpfenden Effekte auf Nachfrage und Marktwerte bei einer Annahme bleiben aus. Damit rückt die Angebotsseite wieder stärker in den Vordergrund der Diskussion. 

Zusammenfassung

  • Die 10-Millionen-Schweiz wurde national mit 54.8 % Nein-Stimmen und am Ständemehr abgelehnt. Damit entwi­ckelt sich die langfristige Wohnraumnachfrage weiterhin entlang der arbeits­markt­lichen, demogra­fi­schen und geopo­li­ti­schen Trends. 
  • Bemerkenswert ist, dass sich auf MS-Region-Ebene tenden­ziell ein negativer Zusammenhang zwischen dem Ja-Stimmen-Anteil und dem regio­nalen Mietpreisniveau zeigt: Je höher die Mieten beim Angebot liegen, desto mehr Personen haben «Nein» gestimmt. Das Abstimmungsverhalten lässt sich also nicht primär aus der lokalen Marktanspannung im Immobilienmarkt erklären. 
  • Im Kanton Zürich schei­terte die Wohnschutzinitiative mit rund 57.3 % Nein-Stimmen; angenommen wurde der Gegenvorschlag, der sich auf den Umgang mit Leerkündigungen bei grösseren Vorhaben konzen­triert. Die in unserer Analyse skizzierten möglichen Marktwertabschläge bei regulierten Liegenschaften bleiben damit aus.
  • Die struk­tu­relle Knappheit an Wohnraum ist mit dem Abstimmungssonntag nicht gelöst. Die Ergebnisse deuten aber darauf hin, dass Ansätze zur spürbaren Ausweitung des Angebots vielver­spre­chender sind, als die regula­to­rische Beschränkung der Nachfrage oder schärfere Regulierung der Mieten.  

Ein doppeltes Nein mit gemeinsamer Stossrichtung 

So unter­schiedlich die beiden Vorlagen waren, so ähnlich ist ihre wirtschaft­liche Logik: Beide setzten an der Nachfrage- bezie­hungs­weise an der Regulierungsseite des Wohnungsmarkts an, ohne das Angebot zu vergrössern. Die 10-Millionen-Schweiz hätte die zusätz­liche Wohnraumnachfrage langfristig gebremst, indem sie die Zuwanderung begrenzt. Die Wohnschutzinitiative hätte bestehende Mietverhältnisse in regulierten Gemeinden geschützt, gleich­zeitig aber – wie Erfahrungen aus Basel-Stadt, Genf und der Waadt zeigen – tenden­ziell weniger Sanierungen, weniger Neubau und höhere Angebotsmieten zur Folge gehabt. 

Mit der Ablehnung beider Initiativen bleibt der ordnungs­po­li­tische Rahmen weitgehend unver­ändert. Für den Immobilienmarkt heisst das: Die möglichen Verwerfungen bleiben aus, der Markt bewegt sich auf seinem bishe­rigen Pfad weiter. Auch mit den ungelösten Spannungen. 

Keine zusätzliche Dämpfung der Marktwerte 

Für die Bewertung von Liegenschaften hat die Ablehnung der Wohnschutzinitiative die unmit­tel­barsten Folgen. In unserer Analyse vor der Abstimmung hatten wir aufge­zeigt, dass eine Annahme über tiefere Nettoerträge und höhere Risikoprämien zu Marktwertabschlägen geführt hätte – bei neueren Objekten in der Grössenordnung von nahe 0 bis 5 %, bei älteren Mehrfamilienhäusern mit Sanierungsbedarf eher zwischen 10 und 20 %. Diese Effekte entfallen nun. Der angenommene Gegenvorschlag konzen­triert sich auf Leerkündigungen bei grösseren Vorhaben und dürfte die Marktwerte von Bestandesliegenschaften nicht spürbar beein­flussen, da Sanierungen mit Leerkündigungen in der üblichen Bewertung ohnehin nicht standard­mässig abgebildet werden. 

Auch das nationale Nein bei der Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» wirkt in dieselbe Richtung: Da die Zuwanderung nicht gedeckelt wird, bleibt der wichtigste Treiber der Wohnraumnachfrage intakt. Der bei einer Annahme der Initiative befürchtete zusätz­liche Druck auf die Angebotsmieten – durch gedämpfte Bauinvestitionen bei gleich­zeitig weiter wachsender Bevölkerung – stellt sich nicht ein. Gleichzeitig entfällt aber auch die langfristig preis­dämp­fende Wirkung einer schwä­cheren Nachfrage. 




Abstimmungsverhalten und Marktlage entkoppelt 

Man könnte erwarten, dass die Zustimmung zu den Initiativen dort am höchsten ausfällt, wo der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. Also dort wo die Mieten sehr hoch sind oder das Angebot besonders knapp ist. Für die kantonale Wohnschutzinitiative stimmt das auf Ebene einiger Gemeinden.

Dieser Zusammenhang trifft aber nicht auf die nationale Initiative «Keine 10-Millionen Schweiz!» zu – ganz im Gegenteil: Auf MS-Region-Ebene gibt es tenden­ziell einen negativen Zusammenhang zwischen dem Ja-Stimmen-Anteil und dem regio­nalen Mietpreisniveau zeigt. Je höher die Mieten beim Angebot liegen, desto mehr Personen haben «Nein» gestimmt. 



Das Abstimmungsverhalten erklärt sich also nicht aus der unmit­tel­baren Marktanspannung vor Ort, sondern dürfte stärker von politi­schen Grundhaltungen und überre­gio­nalen Argumenten geprägt sein. Für die wohnpo­li­tische Debatte ist das ein wichtiger Befund: Knappheit wird breit als Problem wahrge­nommen. Ob die vorge­schla­genen Rezepte überzeugen, hängt jedoch teilweise weniger von der lokalen Betroffenheit ab als von politi­schen Grundhaltungen. 

Die eigentliche Herausforderung bleibt: Das Angebot 

Mit dem Abstimmungssonntag ist die Grundproblematik nicht gelöst. Zwar steigen die Angebotsmieten nicht mehr so stark wie auch schon, doch die Neubautätigkeit ist nach einigen kleinen Impulsen im Vergleich zur Nachfrage nach wie vor schwach. Das Wohnungsangebot hält mit dem Bevölkerungs- und Haushaltswachstum der vergan­genen Jahre nicht Schritt, und genau diese Lücke ist die Ursache der heutigen Anspannung. 




Hinzu kommt eine konjunk­tu­relle Komponente: Sollte sich die Wirtschaft wieder dynami­scher entwi­ckeln – worauf die Werte im ersten Quartal 2026 hindeuten –, dürfte auch die Zuwanderung wieder anziehen und die Nachfrage nach Wohnraum zusätzlich erhöhen. Da die nachfra­ge­seitige Begrenzung durch die 10-Millionen-Initiative ausbleibt, wird der Druck, das Angebot auszu­weiten, eher noch zunehmen. 

Der Bausektor spielt dabei die Schlüsselrolle. Er entscheidet, ob eine steigende Nachfrage rasch durch zusätz­liches Angebot aufge­fangen werden kann. In der Schweiz war dieses Angebot in den vergan­genen Jahrzehnten ausge­sprochen unelas­tisch, weshalb in Phasen starken Haushaltswachstums die Angebotsmieten deutlich stiegen. Daran ändert auch der Abstimmungssonntag nichts. 

Fazit 

Das Stimmvolk hat sich gegen die nachfrage- und regulie­rungs­sei­tigen Rezepte und für die zurück­hal­ten­deren Varianten entschieden. Für den Immobilienmarkt bedeutet das eine gewisse Kontinuität: keine abrupten Marktwertabschläge, keine zusätz­lichen Verwerfungen in der Vorlaufphase, aber auch keine Entlastung bei der grund­le­genden Knappheit. 

Die zentrale Aufgabe bleibt damit dieselbe wie vor dem 14. Juni: Es müssen gemeinsam Lösungen gefunden werden, damit wieder genügend Wohnraum für alle entsteht. Gefragt sind Ansätze zur Schaffung von Angebot und nicht zur Beschränkung der Nachfrage. Der angenommene Gegenvorschlag zur Wohnschutzinitiative und der wohnpo­li­tisch aufge­ladene Abstimmungssonntag insgesamt zeigen, dass der politische Wille zur Auseinandersetzung mit dem Thema vorhanden ist. Entscheidend wird sein, diesen Willen nun in eine Weiterentwicklung des Baumarkts zu übersetzen, damit das Wohnungsangebot besser mit der Bevölkerungsentwicklung Schritt halten kann. 

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