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Neue SIA 390/1: Ein wichtiger Meilenstein für die Klimatransparenz im Gebäudesektor

Veröffentlicht am: 10. Februar 2025 Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2025

construction site close to pavement under sunshine

Die Schweiz erhält mit der ab Februar 2025 gültigen Norm SIA 390/1 ein neues Werkzeug, um die Treibhausgasemissionen im Bausektor konse­quent zu senken. Die Norm legt einen Fokus auf die Vermeidung von CO₂-Emissionen und liefert damit einen „Klimapfad“ für den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten Inhalte der SIA 390/1, beleuchten praktische Auswirkungen für die Immobilienbranche und zeigen auf, wie wir bei Wüest Partner unsere Kundinnen und Kunden bei der Umsetzung unter­stützen können.

Warum ist die Norm wichtig?

Der Bausektor ist in der Schweiz nach wie vor für einen grossen Anteil der landes­weiten CO₂-Emissionen verant­wortlich. Das Netto-Null-Ziel bis spätestens 2050 verlangt daher ambitio­nierte Schritte. Die neue Norm SIA 390/1:2025, welche den bishe­rigen «SIA-Effizienzpfad Energie» ablöst, schafft ein konsis­tentes Regelwerk für die Bilanzierung und Bewertung der über den Lebenszyklus anfal­lenden Treibhausgasemissionen von Gebäuden. Pro Nutzungskategorie werden Richt- und Zielwerte festgelegt, welche die Bereiche Erstellung, Betrieb und Mobilität umfassen.

Kerninhalte: Fokussierung auf Treibhausgase und mehr Transparenz

  1. Treibhausgasemissionen als zentrale Leitgrösse
    Während im Vorgänger (SIA-Effizienzpfad Energie) die nicht erneu­erbare Primärenergie und Treibhausgasemissionen gleicher­massen betrachtet wurden, stellt die SIA 390/1 nun vorrangig auf die Treibhausgasemissionen (THGE) ab. Die nicht erneu­erbare Primärenergie wird zwar weiter relevant bleiben, hat jedoch nur noch infor­ma­tiven Charakter und kann mit orien­tie­renden Richtwerten verglichen werden.
  2. Klare Definition von Netto-Null
    Die Norm bietet eine klare Definition von Netto-Null. «Ein Gebäude mit netto null Treibhausgasemissionen (kurz Netto-Null-Gebäude) weist ein Minimum an Treibhausgasemissionen für die Erstellung und den Betrieb über den gesamten Lebenszyklus auf und vermindert die verblei­benden schwer vermeid­baren Treibhausgasemissionen aus Erstellung und Betrieb durch anrechenbare Negativemissionen auf netto null.» (vgl. SIA 390/1 Abschnitt B.1.1.)
  3. Keine Anrechnung von Negativemissionen beim Zielwert
    Eine wesent­liche Neuerung gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf der SIA 390/1 ist, dass im Vergleich mit den vorge­schrie­benen Zielwerten keine Negativemissionstechnologien mehr einge­rechnet werden dürfen (vgl. Abschnitt B.1.3). Die Norm betont zwar, dass Negativemissionen langfristig unver­meidbar seien, um «Netto-Null-Gebäude» zu reali­sieren, aber der Fokus liegt auf der Emissionsvermeidung und ‑reduktion.
  4. Strombilanzierung mittels Verbrauchermix
    Für Elektrizität verlangt die Norm explizit die Bilanzierung mit dem CH-Verbrauchermix gemäss KBOB (vgl. Abschnitt 3.3.1.3). Damit ist sie nicht direkt kompa­tibel mit dem Schweizer THG-Benchmark REIDA, der auf Basis des Lieferantenmixes mit Herkunftsnachweis rechnet (vgl. Intep «Treibhausgas-Emissionsfaktoren für den Gebäudesektor»). REIDA weist laut eigenem Methodenbeschrieb bereits auf diese Diskrepanz hin. Für Akteure, die nach REIDA bilan­zieren, kann es also zu Abweichungen kommen – darauf sollte man im Rahmen von Projekten frühzeitig hinweisen. Ausserdem besteht die Möglichkeit, dass die Scope 2 Emissionen im Falle einer Angleichung einen signi­fi­kanten Sprung erfahren.
Emissionsfaktor REIDA Strommix1KBOB 2022 CH-Verbrauchermix
37.8 g CO2 eq./ kWh125 g CO2 eq. / kWh
  1. Systemgrenze: Vor- und nachge­la­gerte Prozesse inklu­diert
    Die Norm sieht vor, alle direkten und indirekten Emissionen in die Bilanz aufzu­nehmen, inklusive Herstellungs- und Entsorgungsprozesse (Scope 1 + 2 + 3 nach Greenhouse Gas Protocol) (vgl. Abschnitt 3.1.1). Allerdings gilt zu beachten, dass die Schweizer Norm SIA 2032:2020 bestimmte Bauteile (z.B. Umgebungsgestaltung) in der Ökobilanzierung ausschliesst, was inter­na­tionale Vergleiche erschweren kann.
  2. Rahmenbedingungen für PV-Strom
    Die Norm klärt, unter welchen Umständen Solarstrom zur Bilanz angerechnet werden darf. Dabei spielen Aspekte wie die Herkunftsnachweise und die tatsäch­liche Nutzung (Eigenverbrauch vs. Einspeisung) eine zentrale Rolle. Werden beispiels­weise die Herkunftsnachweise verkauft, darf nur der Eigenverbrauch der Bilanz angerechnet werden (vgl. Abschnitt 3.1.5).
  3. Ziel-Absenkpfade für Erstellung und Betrieb
    Die Norm definiert Absenkpfade und Zielwerte, um die Emissionen sowohl aus der Errichtung (Erstellungsphase) als auch dem Gebäudebetrieb rasch auf ein klima­ver­träg­liches Niveau zu senken. Diese Zielwerte werden künftig periodisch verschärft, um dem Weg Richtung Netto-Null zu entsprechen.
  4. Wiederverwendung von Bauteilen
    Um den Materialeinsatz und damit verbundene Emissionen weiter zu senken, eröffnet die SIA 390/1 die Möglichkeit, wieder­ver­wendete Bauteile bei der Erstellung emissi­ons­seitig günstiger zu bewerten. So können die Aufwendungen für die Herstellungsphase entfallen. In frühen Projektphasen dürfen pauschal 20% der Treibhausgase abgezogen werden, wenn wieder­ver­wendete Bauteile eingebaut werden (vgl. Abschnitt B.2).
  5. Alternative Bezugsgrössen
    Die Norm sieht vor, die THG-Emissionen sowohl pro Quadratmeter (Energiebezugsfläche) als auch nach alter­na­tiven Bezugsgrössen darge­stellt werden können, beispielhaft pro Bewohnende oder pro Vollzeitäquivalent (FTE). Auf diese Weise können suffi­ziente Nutzungsmodelle (z.B. reduzierte Wohnfläche pro Person) oder unter­schied­liche Belegungsarten abgebildet werden (vgl. Abschnitt D).

Unsere Einschätzung: Ein Schritt zu mehr Klimatransparenz

Die SIA 390/1 schafft eine wichtige Grundlage für die Treibhausgasbilanzierung und bringt gleich­zeitig eine wichtige Verschärfung mit, indem Negativemissionen nicht für den Zielwert angerechnet werden dürfen. Dieser Wandel ist zukunfts­weisend, da er die Vermeidung in den Vordergrund stellt, anstatt primär auf Kompensation zu bauen. Zugleich führt die Fokussierung auf THG-Emissionen zu klareren Aussagen über die Klimawirkung im Gebäudebereich.

Zu klären bleibt die Differenz zwischen den Strom-Emissionsfaktoren des Verbraucherstrommix nach KBOB und dem REIDA THG-Benchmark. Eine Konsolidierung wäre für die Immobilienbranche wichtig und würde Hindernisse, wie beispiels­weise Schwierigkeiten bei der Vergleichbarkeit, reduzieren. Wir erachten den Verbraucherstrommix nach KBOB als ökolo­gisch und ökono­misch sinnvoller und umfas­sender.

Zudem bleibt eine Abgrenzungsfrage: Da SIA 2032 Umgebungsbauteile und weitere Elemente ausschliesst, kann ein inter­na­tio­naler Vergleich limitiert sein. Für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Portfolio-Manager wird es also noch wichtiger, regionale (Schweizer) Normen und globale Benchmarks zu trennen und sauber zu kommu­ni­zieren.

Ausserdem bleibt der rechne­rische Umgang mit frühzei­tigem Abriss von Gebäuden offen. Im Vorgänger «SIA-Effizienzpfad Energie» mussten Bauten, welche vor Ablauf von 30 Jahren nach Erstellung umfassend erneuert werden, einge­rechnet werden. Diese Präzisierung fehlt in der neuen SIA 390/1.

Klimaregulierung wird konkret: Neue CO₂-Vorgaben für Immobilien

Während die neue SIA 390/1 selbst nicht gesetzlich verpflichtend ist, bietet sie eine anerkannte Methodik, um sich auf diese regula­to­ri­schen Veränderungen vorzu­be­reiten. Sie hilft den Eigentümerschaften, ihre Gebäude an den verschärften kanto­nalen Energiegesetzen und CO₂-Reduktionszielen auszu­richten und die CO₂-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus zu reduzieren.
Der Bund hat im November 2024 beschlossen, dass die Kantone künftig Grenzwerte für graue Energie in Gebäuden festlegen müssen – eine Massnahme, die schritt­weise in die kanto­nalen MuKEn 2025 (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) integriert wird. Der Kanton Basel-Stadt plant beispiels­weise zusätzlich eine CO₂-Lenkungsabgabe, die den Neubau emissi­ons­in­ten­siver Gebäude verteuern könnte und Abrissprojekte unattrak­tiver macht.
Parallel dazu sind seit 1. Januar 2024 grosse Schweizer Unternehmen zur Klimaberichterstattung verpflichtet, was den Druck auf Immobilienportfolios zusätzlich erhöht, trans­pa­rente CO₂-Bilanzen auszu­weisen.

Fazit

Die neue SIA 390/1 setzt wegwei­sende Standards für mehr Klimatransparenz und macht den Schweizer Gebäudepark fit für das Netto-Null-Ziel. Insbesondere die klaren Vorgaben zur THG-Bilanzierung erhöhen die Verbindlichkeit und stärken den Anreiz zu echter Emissionsvermeidung. Eigentümer, Investoren und Planer stehen damit vor der Herausforderung, ihre Prozesse und Datenströme für die neue Norm fit zu machen. Wir bei Wüest Partner begrüssen diese Transparenz und stehen Ihnen gern zur Seite, um sicher­zu­stellen, dass Ihre Immobilienportfolios auch unter den verschärften Vorgaben zukunfts­sicher bleiben – ökolo­gisch wie ökono­misch.

Wie die Wüest-Partner-Gruppe Sie unterstützt

Als führendes Schweizer Immobilienberatungsunternehmen hat Wüest Partner bereits langjährige Erfahrung in der Bilanzierung und Optimierung von Gebäudeemissionen. Mit Blick auf die neue SIA 390/1 bieten wir Ihnen:

Systematische Gebäude- und Portfolioanalyse
Wir ermitteln Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus, gemäss den (neuen) Vorgaben der SIA 390/1 – inklusive Erstellung, Betrieb und Mobilität.

Beratung bei Datenaufbereitung und Software-Tools
Wir unter­stützen bei der Erfassung und Aufbereitung von Daten und bieten Software Möglichkeiten an, die Klima-Performance ihres Immobilienportfolios zu managen.

Klima-Risiko-Analysen und Szenarien
Im Hinblick auf Regulatorik und Klimastrategien (bspw. ISSB, EU-Taxonomie) entwi­ckeln wir gemeinsam mit Ihnen Szenarien, um die künftige Energie- und Emissionsentwicklung sowie die Wirtschaftlichkeit der Massnahmen abzuschätzen.

Strategische Planung und Monitoring
Auf Basis der Ziel-Absenkpfade beraten wir Sie dabei, realis­tische Etappenziele zu setzen und wirksame Massnahmen in den Bereichen Gebäudehülle, Betriebsoptimierung oder Bauteil-Wiederverwendung zu identi­fi­zieren – selbst­ver­ständlich unter Berücksichtigung Ihrer Investitionspläne.

Bewertung und Kommunikation
Mit trans­pa­renter Dokumentation zur CO₂-Bilanzierung stärken Sie das Vertrauen Ihrer Stakeholder. Wir helfen Ihnen, Berichte adres­sa­ten­ge­recht aufzu­be­reiten und Einblicke in die klima­spe­zi­fische Performance Ihrer Immobilien zu geben.

  1. HKN CH 79%ern. 2022, Stand 31.10.2024 (Fossile inkl. Anergene und Upstream, exkl. Biogene) ↩︎

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