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Ablehnung der Total­re­vision des CO2-Gesetzes

Letzte Aktualisierung: 12. September 2024

Auswir­kungen auf den Immobi­li­en­markt

Das Schweizer Stimmvolk hat die Total­re­vision des CO2-Gesetzes abgelehnt. Das revidierte CO2-Gesetz hatte im Wesent­lichen die Regelung der Emissi­ons­re­duk­ti­ons­ziele von 2022 bis 2030 vorge­sehen. Neben Flotten­zielen für Neufahr­zeuge, einer CO₂-Kompensation für Diesel und Benzin sowie einer Flugti­cket­abgabe sah das Gesetz auch Massnahmen vor, die einen Einfluss auf den schwei­ze­ri­schen Gebäu­depark haben. Dazu gehörten zum einen höhere Lenkungs­ab­gaben auf Heizöl, Gas und Kohle sowie Einschrän­kungen beim Einbau von Heizungen, die fossile Brenn­stoffe verbrennen. Zum andern wäre ein Klima­fonds einge­richtet worden, mit dem das Gebäu­de­sa­nie­rungs­pro­gramm der Kantone und weitere Programme unter­stützt werden sollen.

Welche Regelungen sind nach der Ablehnung des CO2-Gesetzes von Bedeutung?

Mit der Ablehnung des C02-Gesetzes nehmen die Kantone eine wichtigere Position ein. Diese sind für die Umsetzung der Energie­mass­nahmen im Gebäu­de­be­reich zuständig und harmo­ni­sieren ihre Regelungen über die «Muster­vor­schriften der Kantone im Energie­be­reich» (MuKEn). Dabei handelt es sich um das von den Kantonen gemeinsam erarbeitete Paket energie­recht­licher Muster­vor­schriften im Gebäu­de­be­reich.

Ein nach MuKEn 2014 reali­sierter Neubau wird noch rund 3,5 Liter Heizöl-Äquivalente an Wärme­en­ergie verbrauchen, umfassend sanierte Gebäude rund 8 Liter Heizöl-Äquivalente. Die Verbrauchs­vor­gaben wurden seit 1975 um über 75 Prozent gesenkt.

Werden wegen der Ablehnung des CO2-Gesetzes die Sanie­rungs­ak­ti­vi­täten abnehmen?

Trotz der Ablehnung des CO2-Gesetzes muss nicht davon ausge­gangen werden, dass die Sanie­rungs­ak­ti­vi­täten im Schweizer Gebäu­depark abnehmen werden. Aufgrund des fortge­schrit­tenen Lebens­zyklus vieler Gebäude, der attrak­tiven Finan­zie­rungs­be­din­gungen sowie der stabilen Nutzer­nach­frage (insbe­sondere in den urbanen Gegenden) kann gar von zuneh­menden Sanie­rungs­tä­tig­keiten ausge­gangen werden. Zudem werden aufgrund der MuKEn höhere Anfor­de­rungen an die Heizungen gestellt und der Ersatz eines Wärme­er­zeugers wird bewil­li­gungs­pflichtig.

Aktuell wird in den Städten häufiger saniert als anderswo. Die Sanie­rungs­quoten bewegen sich in urbanen Zentren etwas über dem Schweizer Durch­schnitt. Diese leicht inten­sivere Sanie­rungs­tä­tigkeit korre­liert mit der hohen Wohnungs­nach­frage und mit überdurch­schnitt­lichen Mietpreisen. Der effektive Instand­set­zungs­bedarf dürfte dennoch der grösste Sanie­rungs­treiber sein.