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Vielfältige Förderung des bezahl­baren Wohnens

Veröffentlicht am: 03. Mai 2019 Letzte Aktualisierung: 22. April 2025

Bezahl­bares Wohnen: Bei der Bereit­stellung spielen die gemein­nüt­zigen Wohnbau­träger eine gewichtige Rolle. Die meist als Genos­sen­schaft, teilweise auch als Stiftung oder Verein organi­sierten Eigen­tümer wenden typischer­weise das Prinzip der Kosten­miete an: Die Mieterträge werden zur Deckung der Investitions- und Unter­halts­kosten verwendet. Sie vereinen gemäss dem Gebäude- und Wohnungs­re­gister 170’000 Wohnungen in ihrem Angebot, was knapp 4 Prozent des Gesamt­woh­nungs­be­standes entspricht. Zuletzt hat der Markt­anteil der gemein­nüt­zigen Wohnbau­träger am Gesamt­schweizer Wohnungs­be­stand abgenommen. Dies hängt haupt­sächlich mit dem sehr expan­siven klassi­schen Wohnungsbau zusammen. Gerade in den Städten selbst kommt dem gemein­nüt­zigen Wohnungsbau jedoch nach wie vor eine grosse Bedeutung zu: Fast jede zehnte Wohnung in Städten mit mindestens 10’000 Haushalten ist eine Genos­sen­schafts­wohnung.

Foerderung bezahlbares Wohnen Grafik

Einen solchen Anteil von 10 Prozent gemein­nüt­zigen Wohnungen fordert die nationale Volks­in­itiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» für die schweiz­weite Neubau­tä­tigkeit. Das Parlament lehnte diese Initiative ab und entwi­ckelte einen indirekten Gegen­vor­schlag. Der Fonds de Roulement, der rückzahlbare Darlehen zur Erstellung von bezahl­baren Wohnungen gewährt, soll um insgesamt 250 Millionen Franken aufge­stockt werden.

Die Zahl der politi­schen Vorstösse zur Förderung des bezahl­baren Wohnens hat jüngst nicht nur auf Ebene Bund, sondern auch in den Kantonen und Gemeinden stark zugenommen. So wurde beispiels­weise im Kanton Waadt ein Gesetz zur Förderung des bezahl­baren Wohnens umgesetzt, das ein Vorkaufs­recht des Kantons und der Gemeinden für geeignete Flächen enthält. Der Regie­rungsrat des Kantons Basel-Stadt strebt im neuen Richtplan einen Anteil von mindestens einem Drittel preis­güns­tigen Wohnraum bei der Entwicklung neuer Wohnge­biete an.

Die Gemeinden setzen je länger, je mehr Sonder­pla­nungs­ver­fahren ein, um ihren Anteil am bezahl­baren Wohnen zu erhöhen. Diesbe­züglich hat die Stadt Zug vor knapp 10 Jahren eine Vorrei­ter­rolle gespielt: In vier Arealen, die jeweils von einer Landwirtschafts- zu einer Wohnzone eingezont wurden, musste mindestens die Hälfte der Geschoss­flächen dem Bau erschwing­licher Wohnungen zugeführt werden. Im Gegenzug erhielt die Entwick­lerin einen Ausnüt­zungs­bonus von 10 Prozent. Vermehrt versuchen Behörden und Politiker, in Verhand­lungen mit den Entwicklern mehr gemein­nüt­zigen Wohnraum zu schaffen – wobei der Deal oft lautet: Auf- und Einzo­nungen gegen einen bestimmten Anteil an bezahl­barem Wohnraum. Diese Tendenz könnte auch als «Inves­tition» vieler Gemeinden betrachtet werden: Der Verzicht auf einen Teil der Mehrwert­abgabe oder auf einen markt­ge­rechten Verkaufs­preis kann sozusagen als finan­zi­elles Engagement für bezahl­bares Wohnen angesehen werden.

Bezahl­bares Wohnen in den 6 grössten Schweizer Städten

  • Zürich: Der bereits hohe Anteil an gemein­nüt­zigem Wohnen soll bis 2050 auf 33 Prozent erhöht werden. Das Reglement «Grund­sätze betreffend die Unter­stützung des gemein­nüt­zigen Wohnungs­baues» sieht folgende Massnahmen vor: Bauland­ab­gaben, Bestellung von Baurechten, Gewährung von Darlehen sowie Kapital­be­tei­li­gungen an Insti­tu­tionen des gemein­nüt­zigen Wohnens. Das Stadt­zürcher Modell zur Berechnung der Baurechts­zinsen sieht tiefe Mietzinsen und eine tiefe Heimfall­ent­schä­digung vor. Ein Vorkaufs­recht wie in der Romandie existiert noch nicht. Die Ziele und Stoss­rich­tungen des «Programms Wohnen» aus dem Jahr 2012 bleiben bestehen und werden ab 2018 erweitert. So soll beispiels­weise ein kommu­naler Fonds zur Bereit­stellung preis­güns­tiger Wohnungen geschaffen werden. Planungs­recht­liche Werkzeuge (Vorschriften für Mindest­an­teile an preis­güns­tigem Wohnen bei Auf- und Umzonungen) sind in Bearbeitung.
  • Genève: Der Kanton Genf inves­tiert aktiv in bezahl­bares Wohnen («logements à caractère social») und verwaltet diese über die Gérance immobi­lière municipale («GIM»). Die Zuteilung der Sozial­woh­nungen durch das GIM erfolgt aufgrund von Belegungs- und Einkom­mens­vor­schriften. Im Kanton gilt ein Vorkaufs­recht zum Zwecke des gemein­nüt­zigen Wohnens. Die Stadt Genf sieht zudem für Teilge­biete explizite Vorschriften für einen substan­zi­ellen Anteil an gemein­nüt­zigen Wohnungen vor.
  • Basel: Der Stadt­kanton fördert das gemein­nützige Wohnen direkt und indirekt (Gesetz über die Wohnraum­för­derung, 5.6.2013, «WRFG»). Die wichtigsten Instru­mente umfassen Beratungs­an­gebote, Abgabe von Land im Baurecht, Darlehen, Bürgschaften und steuer­liche Erleich­te­rungen (Handän­de­rungs­steuer). Zudem sind Abbrüche und Umnut­zungen von Wohnbauten bewil­li­gungs­pflichtig. Die am 10.6.2018 angenommene Initiative «Recht auf Wohnen» schreibt in der Kantons­ver­fassung ein Recht auf bedarfs­ge­rechten Wohnraum mit tragbarem Mietzins für alle in Basel-Stadt wohnhaften und angemel­deten Personen vor. Die Umsetzung ist offen.
  • Lausanne: Die Stadt Lausanne hat kein kodifi­ziertes Ziel für einen bestimmten Anteil an gemein­nüt­zigen Wohnungen. Die Wohnbau­po­litik wird vom Kanton Waadt geprägt. Per 1.1.2018 tritt das «LPPPL» in Kraft. Damit erhält Lausanne ein Vorkaufs­recht und kann 10 Prozent Ausnüt­zungsboni bei 15 Prozent gemein­nüt­zigen Wohnungen festlegen. Die Stadt übernimmt zudem eine aktive Rolle in der Objekt- (Service du logement et des gérances, SLG) und Subjekt­hilfe (Aide indivi­duelle au logement, AIL).
  • Bern: Es gibt in keinem formellen Erlass konkrete Ziele für einen bestimmten Anteil an gemein­nüt­zigen Wohnungen, die Stadt fördert jedoch den Bau preis­güns­tiger Wohnungen. Gemäss den neuen Legis­la­tur­richt­linien 2017–2020 sollen sich bis zum Ende der Legis­la­tur­pe­riode 500 gemein­nützige Wohnungen neu im Bau befinden. Das bestehende Reglement über den Fonds für Boden- und Wohnbau­po­litik sieht folgende Instru­mente vor: Landabgabe im (günstigen) Baurecht, Darlehen und Bürgschaften. Die Initiative «Für bezahlbare Wohnungen» wurde am 18.05.2014 angenommen und sieht ein Drittel preis­güns­tiges Wohnen bei Um- und Neuein­zo­nungen und einen Ausnüt­zungs­bonus von 20 Prozent bei der Erstellung von Wohnungen in Kosten­miete vor. Weil gegen die Initiative ein Beschwer­de­ver­fahren läuft, trat sie jedoch noch nicht in Kraft.
  • Winterthur: Noch liegen keine Erlasse vor, die einen bestimmten Anteil an gemein­nüt­zigen Wohnungen vorschreiben. Bei Sonder­pla­nungs­ver­fahren können jedoch Anteile an preis­güns­tigem Wohnen vorge­schrieben werden. So wurden zum Beispiel ein Drittel gemein­nüt­ziges Wohnen beim Gestal­tungsplan Sulzer­areal Werk 1 vorge­schrieben. Die Stadt fördert zudem mit einem am 30.11.2014 geneh­migten Rahmen­kredit von 10 Millionen Franken über Darlehen den gemein­nüt­zigen Wohnund Gewer­beraum. Im November 2018 kommt die Vorlage «Baurecht statt Landver­käufe» zur Abstimmung; sie verlangt, dass städtische Grund­stücke in Zukunft im Baurecht abzugeben sind.

Wüest-Partner-Fachkurse

Zur Vertiefung zum «Bezahl­baren Wohnen» organi­siert Wüest Partner in Koope­ration mit den Wohnbau­ge­nos­sen­schaften Schweiz eine kosten­pflichtige Weiter­bil­dungs­ver­an­staltung. Ziel ist eine Darstellung der Faktenlage und eine konstruktive Diskussion über geeignete Förder­mass­nahmen in den Schweizer Städten und Gemeinden. Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

Weitere Wüest-Partner-Fachkurse:

Diese Weiter­bildung gehört zu einer Reihe an Fachkursen, die Wüest Partner in Zürich anbietet. Die Flyer der drei anderen ausge­schrie­benen Fachkurse können hier geöffnet werden:

05.06.2019: Bauher­ren­kom­pe­tenzen
20.06.2019: Der Schweizer Immobi­li­en­markt. In a nutshell
05.09.2019: Wohnei­gentum: Preise, Vermarktung und Hypothe­kar­vergabe

Weiter­füh­rende Beiträge

Wüest-Partner-Blog: Preis­güns­tiges Wohnen: Die richtigen Hebel in Bewegung setzen

NZZ: Mehr als preis­güns­tiges Wohnen

BWO: Regionale Ansätze zur Förderung des preis­güns­tigen Wohnraums