Referenzzinssatz sinkt in Folge tieferer Leitzinsen ein letztes Mal
Veröffentlicht am: 01. September 2025 Letzte Aktualisierung: 30. November 2025
Der Referenzzinssatz ist am 1. September 2025 von 1.50 auf 1.25 Prozent gesunken, das ist die zweite Senkung in diesem Jahr, eine weitere Senkung wird es auf absehbare Zeit nicht mehr geben. Die erneute Senkung ist vor allem auf die beiden Leitzinssenkungen im laufenden Jahr zurückzuführen. Für Mieterinnen und Mieter, die nicht umziehen, kann eine Senkung des Referenzzinssatzes eine Entlastung der Haushaltsbudgets durch niedrigere Bestandesmietzinsen bringen. Gleichzeitig wird die Reduktion des Referenzzinssatzes den anhaltenden Aufwärtstrend der Angebotsmieten dämpfen.
Im Folgenden werden die Hintergründe und Auswirkungen der Referenzzinssatzsenkung beleuchtet.
Der Referenzzinssatz entspricht dem auf ein Viertelprozent kaufmännisch gerundeten, gewichteten Durchschnittszinssatz der Bankenhypotheken. Dieser Durchschnitt beträgt aktuell 1.37 Prozent. Mit der Abrundung beträgt der neue Referenzzinssatz 1.25 und nicht mehr 1.50 Prozent. Hätte der Durchschnitt bei 1.38 Prozent gelegen, dann wäre der Referenzzinssatz im September 2025 unverändert geblieben. Es war also ein knappes Resultat.
Berechnung des Referenzzinssatzes im Detail
Der Durchschnittszinssatz wird errechnet, indem die meldepflichtigen Banken in der Schweiz ihre laufenden Hypothekarkredite der SNB melden. Damit zeigt der Referenzzinssatz die durchschnittlichen Finanzierungskosten. Zu beachten ist, dass für die Festsetzung jeweils der Durchschnittszins am Ende des vorangehenden Quartals gilt, der am 1. September 2025 publizierte Referenzzinssatz basiert also auf dem Durchschnittszinssatz vom 30. Juni 2025. Der Durchschnittszinssatz unterliegt normalerweise nur trägen Veränderungen. Dies ist vom Gesetzgeber bewusst zur Stabilisierung der Mieten beabsichtigt. Die Trägheit liegt daran, dass auch langjährige Festhypotheken in die Berechnung einfliessen. Rund 75 bis 80 Prozent der Hypothekarvolumen entfallen auf Festhypotheken. Unter der Annahme einer Laufzeit der Festhypotheken von 7 bis 8 Jahren werden pro Jahr lediglich knapp 12 bis 15 Prozent der Festhypotheken refinanziert. Dies verlangsamt die Anpassung des Durchschnittszinssatzes.
Einen schnelleren Einfluss üben hingegen SARON-Hypotheken aus, die etwa 20 bis 25 Prozent des Hypothekarvolumens ausmachen. Bei diesen variablen Finanzierungen basiert der Zins auf dem SARON-Satz, ergänzt durch eine Marge der Banken. Je nach Bonität der Kreditnehmer liegt diese Marge zwischen etwa 0.5 und 1.2 Prozent. Diese Hypotheken passen sich fortlaufend dem aktuellen Zinsumfeld an und wirken somit schneller auf den Durchschnittszins.
Entwicklung der Finanzierungskosten und deren Einfluss auf den Durchschnittszins
Die Finanzierungskosten für kurzfristige Hypotheken haben sich mit den im laufenden Jahr erfolgten zwei Leitzinssenkungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) nochmals reduziert. Auch beim neuen Leitzins von 0 Prozent verblieben die Hypothekarzinsen im Juni 2025 auf einem höheren Niveau als in der Negativzinsära.
Die SARON-Hypotheken übten Druck auf den Rückgang des Durchschnittszinssatzes aus. Da der Zinssatz bei SARON-Hypotheken normalerweise alle drei Monate dem aktuell gültigen Leitzins angepasst wird, führten die zwei erfolgten Leitzinssenkungen im laufenden Jahr jeweils mit leichter Verzögerung zu günstigeren Konditionen und bewirkten, dass der Durchschnittszins seit März 2024 eine rückläufige Tendenz aufweist. Diese Entwicklung setzte sich seit der letzten Publikation des Referenzzinssatzes im Juni (Stichtag 31. März 2025) fort. Mit der Leitzinssenkung vom 19. Juni 2025 wurden die SARON-Hypotheken erneut günstiger, was eine Senkung des Referenzzinssatzes für den 1. September 2025 verursacht hat.
Kurzfristigere SARON-Hypotheken lagen gemäss den Daten der SNB im Juli 2025 bei 1.10 Prozent. Eine durchschnittliche Festhypothek mit einer Laufzeit von zehn Jahren kostete beim Neuabschluss im Juni 2025 rund 1.93 Prozent. Damit ist die Zinskurve wieder normalisiert, also dass längere Laufzeiten substanziell höhere Zinsen haben als kürzere Laufzeiten. Die langfristigen Hypotheken sorgen aktuell aber weiterhin für Aufwärtsdruck auf den Durchschnittszins. Denn viele Festhypotheken wurden im laufenden Jahr trotz Zinssenkungen zu höheren Konditionen refinanziert, weil sie während der Negativzinsära zu deutlich niedrigeren Zinssätzen abgeschlossen wurden, häufig zwischen 0.8 und 1.5 Prozent, abhängig von Abschlusszeitpunkt, Kreditlaufzeit und Bonität. Das heutige Zinsniveau übersteigt jenes der Negativzinsära weiterhin, was bei den Refinanzierungen zu einem Anstieg der Finanzierungskosten führte und damit den Durchschnittszinssatz nach oben beeinflusste.
Insgesamt zeigt sich, wie unterschiedlich die beiden Hauptformen der Hypothekarfinanzierung im aktuellen Umfeld auf den Referenzzinssatz wirken. Während die Flexibilität der SARON-Hypotheken in den Jahren zuvor den Anstieg und nun den Rückgang des Referenzzinssatzes begünstigt hat, stellte die Trägheit der Festhypotheken eine bremsende und stabilisierende Kraft dar.
Einfluss des Referenzzinssatzes auf die Bestandesmieten
Die am 1. September 2025 erfolgte Senkung des Referenzzinssatzes auf 1.25 Prozent wird dazu führen, dass in zahlreichen Mietverträgen die Nettomiete tiefer ausfallen wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Mietvertrag auf einem Referenzzins von 1.5 Prozent oder höher basiert. Die Reduktion des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozent erlaubt grundsätzlich eine Senkung der Bestandesmieten um 2.91 Prozent.
Dennoch dürften die Mietzinsrückgänge in der Realität weniger deutlich ausfallen. Etwa im Falle von Umbauten werden die Investitionskosten auf die Mietenden überwälzt. Zudem sind die Vermieter berechtigt, 40 Prozent der seit der letzten Mietzinsanpassung aufgelaufenen Teuerung und die allgemeine Kostensteigerung gegenzurechnen. Was bedeutet das für diejenigen Mietverhältnisse, welche im Zuge der ersten Referenzzinssatzsenkung im März 2025 bereits auf 1.5 Prozent angepasst wurden? Im Juli 2025 lag der Landesindex der Konsumentenpreise um 0.3 Prozent über dem Niveau vom März 2025. Für jene Mietverhältnisse, bei welchen der Referenzzinssatz im Juni 2023 auf 1.5 Prozent angepasst wurde, im Dezember 2023 dann aber nicht auf 1.75 Prozent, besteht nun auch ein Senkungsanspruch, jedoch fällt dieser aufgrund der aufgelaufenen Inflation der letzten zwei Jahre (+1.4%) tiefer aus. Hinzu könnte in beiden Fällen die allgemeine Kostensteigerung kommen, die je nach Region und Ortsüblichkeit zwischen 0.25 und 1.0 Prozent liegt. Unter Berücksichtigung der aufgelaufenen Inflation und der Weitergabe der allgemeinen Kostensteigerung resultiert ein Herabsetzungsbegehren schlussendlich in einer Mietzinssenkung zwischen 1.3 und 2.6 Prozent.
Die Mietzinsanpassung erfolgt nicht automatisch. Falls die Vermieterschaft das nicht proaktiv angeht, können Mietende selbst aktiv werden und ein formelles Herabsetzungsbegehren einreichen. In zahlreichen Mietverträgen wird auf die referenzzinssatzbedingte Anpassung verzichtet. Dies führt dazu, dass der Spielraum für Mietzinsanpassungen teilweise länger ungenutzt bleibt. Weiter hängt der Zeitpunkt, zu dem die Senkung des Referenzzinssatzes tatsächlich wirksam wird, massgeblich vom nächsten Kündigungstermin ab. Aufgrund der in der Schweiz üblichen Kündigungsfrist von drei Monaten wird sich der Effekt auf die Bestandesmieten verzögern. Selbst wenn Mietende im September postwendend ein Herabsetzungsbegehren einreichen, dürften Anpassungen in der Regel frühestens per Anfang Dezember 2025 wirksam werden.
Die Bestandesmieten werden sich im 2025 bei den meisten Objekten, bei welchen keine Umbauinvestitionen vorgenommen wurden, rückläufig entwickeln. Der Rückgang dürfte jedoch noch nicht ausreichen, um im Total die starken Zuwächse der vergangenen Jahre auszugleichen. Im Zuge der zweimaligen Referenzzinssatzerhöhungen und der Weitergabe der substanziellen aufgelaufenen Teuerung ist der Altbestandesmietindex (BWO / ZKB) zwischen dem 1. Quartal 2023 und dem 4. Quartal 2024 um 3.9 Prozent angestiegen. Seit Anfang Jahr tendieren die Altbestandesmieten nun seitwärts und liegen im 2. Quartal 2025 nur 0.4 Prozent höher als im 4. Quartal 2024. Im 3. Quartal dürften sie aufgrund der Referenzzinssatzsenkung im vergangenen März nun erstmals wieder sinken. Die Referenzzinssatzsenkung vom 1. September wird sich dann ab dem 1. Quartal 2026 bemerkbar machen.
Indirekter Effekt auf Angebotsmieten
Der Referenzzinssatz ist auch eine wichtige Determinante für die Entwicklung der Angebotsmieten. Dies zeigt unter anderem eine kürzlich im Swiss Real Estate Journal publizierte Studie mit dem Titel «Mietpreisentwicklungen: Auf der Suche nach den fundamentalen Erklärungsfaktoren» (Dubois & Weinert, 2024). Gemäss der Analyse führt ein Anstieg des Referenzzinssatzes um einen Prozentpunkt zu einer Erhöhung der Angebotsmieten um etwas mehr als ein Prozent. Die bevorstehende Senkung des Referenzzinssatzes dürfte daher auch indirekt auf die Angebotsmieten wirken. Eine Senkung des Referenzzinssatzes um 25 Basispunkte würde demnach die Angebotsmieten um 0.25 Prozent reduzieren.
Unter Berücksichtigung sämtlicher Einflussfaktoren, wie beispielsweise den anhaltend tiefen Leerstandszahlen und dem weiterhin robusten Bevölkerungswachstum, nimmt Wüest Partner für 2025 einen durchschnittlichen Anstieg der Angebotsmieten von 1.7 Prozent an. Wir rechnen also mit weiteren Steigerungen der Angebotsmieten. Allerdings dürfte sich der Anstieg, im Vergleich zum Anstieg im Jahr 2024 verlangsamen, nicht zuletzt aufgrund der beiden kürzlichen Referenzzinssatzsenkungen.
Ob am Ende des Jahres aufgrund veränderter Wohnkosten tatsächlich mehr Geld im Portemonnaie der Haushalte verbleibt, hängt jedoch nicht nur von der Mietpreisentwicklung, sondern auch von der Entwicklung der Nebenkosten ab. Die Nebenkosten hängen zu grossen Teilen vom jeweiligen Heizsystem und dem entsprechenden Energieträger ab. Aktuell liegen die Kosten für Öl, Gas sowie Elektrizität unter dem Vorjahresniveau.
Einfluss der Mieten auf die Inflation
Weil der Mietpreisindex des Bundesamts für Statistik knapp 20 Prozent des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) beeinflusst, haben insbesondere die zuvor beschriebenen rückläufigen Bestandesmieten eine dämpfende Wirkung auf die Inflation. Aufgrund der erwarteten zweiten Referenzzinssatzsenkung wird die Inflation 2026 ceteris paribus um rund 20 bis 30 Basispunkte tiefer ausfallen, als dies der Fall wäre ohne Referenzzinssatzsenkung. Dabei handelt es sich jedoch um einen Einmaleffekt, der ab 2027 nicht mehr greift. Wir gehen daher insgesamt davon aus, dass der inflationstreibende Effekt der Mieten im laufenden und im kommenden Jahr weiterhin abnehmen und langfristig auf dem Niveau vor dem ersten Referenzzinssatzanstieg im Juni 2023 einpendeln wird.
Ausblick
Vor einer weiterer Senkung des Referenzzinssatzes ist aktuell nicht auszugehen. Nicht einmal während der Phase der Negativzinsen zwischen 2015 und 2022 ist der Referenzzinssatz auf 1.0 Prozent gesunken. Zudem hätte eine erneute Senkung des Leitzinses der SNB in den negativen Bereich nur einen begrenzten Effekt: Die meisten Schweizer Banken legen bei der Vergabe von Hypotheken, die an Geldmarktzinsen gebunden sind, eine Untergrenze von 0 Prozent fest. Entsprechend verharren die Zinssätze von Saron-Hypotheken um 1 Prozent (Saron zuzüglich Marge).
Ein erneuter Anstieg des Referenzzinssatzes dürfte vorerst ebenfalls ausbleiben, auch wenn die Senkung im September sehr knapp aufgefallen ist. Für einen erneuten Anstieg des Referenzzinssatzes müsste der Durchschnittszins wieder über 1.375 Prozent steigen. Es laufen zwar noch immer sehr günstige Festhypotheken aus der Negativzinsära aus, und seit Ende Dezember 2024 haben sich die Zinsen für langfristige Hypotheken nicht substanziell vergünstigt, entfaltet dieser Aufwärtsdruck nur noch längerfristig und relativ schwach Wirkung. Gleichzeitig passen sich die Zinssätze für laufende SARON-Hypotheken infolge der Leitzinssenkungen vom Juni 2025 mit zeitlicher Verzögerung weiterhin nach unten an. Ein erneuter Anstieg wäre bei gleichbleibendem Zinsniveau demnach ab Ende 2026 realistisch.
Fazit
Die zweite Senkung des Referenzzinssatzes im Jahr 2025 auf nun 1.25 Prozent dürfte die letzte Senkung sein. Sie wird sich auf den Mietermarkt in der Breite auswirken: Viele Bestandesmieten werden sinken, und gleichzeitig steigen die Angebotsmieten nicht mehr ganz so stark an.

Lesen Sie mehr über die kurz- und langfristigen Perspektiven des Schweizer Wohnungsmarktes im Immo-Monitoring.