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Immo-Monitoring: Mehrwert­abgabe – Hürde oder Erfolgs­modell?

Veröffentlicht am: 13. Februar 2025 Letzte Aktualisierung: 22. April 2025

Model stadt von oben

Ein‑, Um- oder Aufzo­nungen führen dazu, dass der Wert der betrof­fenen Grund­stücke teils stark ansteigt. Die Mehrwert­abgabe als Instrument der Raumplanung erfüllt hier eine wichtige Funktion: Sie regelt die Verteilung dieses Wertzu­wachses zwischen Grund­ei­gen­tümern und öffent­licher Hand.

Unsere neu im Immo-Monitoring publi­zierte Unter­su­chung beginnt mit einem kurzen histo­ri­schen Rückblick und der Definition von Mehrwert und Mehrwert­abgabe. Der zweite Teil bietet einen Überblick über die verschie­denen kanto­nalen Regelungen. Den Schwer­punkt der Studie, bilden Analysen von über 200 Mehrwert­gut­achten: Wir konnten zahlreiche neue Erkennt­nisse gewinnen, Unter­schiede bezüglich Lage aufdecken und Bench­marks definieren.

Die wichtigsten Erkennt­nisse aus der Studie sind:

Mehrwert­land­schaft Schweiz

  • Regionale Hetero­ge­nität: Die dezen­trale Regelung der Mehrwert­abgabe hat zur Folge, dass alle Kantone und in einigen Kantonen auch deren Gemeinden je eigene Vorschriften zu Abgabe­tat­be­ständen, Abgabe­sätzen, Mindest­be­trägen, Fälligkeit, Befreiung von der Abgabe­pflicht, Verwendung der Erträge usw. einführen.
  • Abgabe­sätze bei Einzo­nungen: Mindestens 20%, einige Kantone erheben 30% oder 40%, einige Kantone erlauben ihren Gemeinden Abgabe­sätze von bis zu 50%.
  • Mindest­be­träge: Die meisten Kantone haben einen Mindest­betrag einge­führt, der bestimmt, ab welchem Mehrwert eine Abgabe erhoben wird. Die Höhe dieser Mindest­be­träge variiert zwischen 0 und 100’000 Franken.
  • Abgabe­tat­be­stand: Knapp die Hälfte der Kantone schreibt ihren Gemeinden vor, dass sowohl bei Einzo­nungen als auch bei Um- und Aufzo­nungen eine Mehrwert­abgabe zu leisten ist. Die anderen Kantone verzichten bei Um- und/oder Aufzo­nungen auf eine Mehrwert­abgabe oder überlassen die Entscheidung darüber ihren Gemeinden

Analysen und Bench­marks

  • Analysen von 204 Gutachten aus 79 Gemeinden und 10 Kantonen.
  • Aufzo­nungen generieren den höchsten Mehrwert pro Quadrat­meter Grund­stücks­fläche, da sie typischer­weise an zentralen Lagen vorge­nommen werden.
  • Einzo­nungen erzeugen weniger Mehrwert pro Quadrat­meter Grund­stücks­fläche, da sie meist am Siedlungsrand erfolgen und die zusätzlich erlaubte Ausnützung oft weniger hoch ist als bei Aufzo­nungen.
  • Die Differenz zwischen Auf- und Einzo­nungen schmilzt stark, wenn man den Mehrwert pro zusätzlich erlaubter Haupt­nutz­fläche vergleicht (Median: 1800 vs. 1500 Franken). Die verblei­bende Differenz von lässt sich mit der unter­schied­lichen Lagequa­lität erklären.
  • Umzonungen (z. B. von Gewerbe- in Wohnnutzung) können teils zu relativ geringen Mehrwerten führen. Dies ist insbe­sondere dann der Fall, wenn der Grund­stückswert vor der Planungs­mass­nahme bereits vergleichs­weise hoch ist und die zusätzlich reali­sierbare Ausnutzung nur wenig erhöht oder sogar reduziert wird.
  • Tragbarkeit: Die Mehrwert­abgabe beläuft sich in den meisten Fällen auf weniger als 10% der Erstel­lungs­kosten für einen Neubau.
Charak­te­ris­tiken unseres Samples

4 Thesen

Ergänzt wird die Studie durch vier Thesen, die in inten­siven Dialogen mit Akteuren aus Kantonen und Gemeinden disku­tiert wurden. In Inter­views mit Fachper­sonen wurden vier zentrale Thesen disku­tiert: Erleichtert ein frühzei­tiger Einbezug der Grund­ei­gen­tümer den Prozess? Sorgen bebaute Grund­stücke häufiger für Strei­tig­keiten als unbebaute Grund­stücke? Blieben viele der bisher einge­nom­menen Gelder noch ungenutzt? Kennt eine gute Planungs­mass­nahme mit fair berech­neter Mehrwert­abgabe nur Gewinner?

Immo-Monitoring

Lesen Sie mehr über die Thematik der Mehrwert­abgabe, kantonale Unter­schiede und wie die Zukunft der Mehrwert­abgabe aussehen könnte im neuen Immo-Monitoring.

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