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Renewables Report Deutschland 2025

Renewables Report Deutschland 2025
Thomas Lehmann

Thomas Lehmann MRICS

Der Ausbau der erneu­er­baren Energien schreitet in Deutschland spürbar voran. Dennoch zeigt sich eine unter­schied­liche Dynamik innerhalb der beiden großen erneu­er­baren Energie­träger Wind und Solar: Während der monat­liche Netto­zubau der Windenergie an Land trotz Rekord­ge­neh­mi­gungen im 1. Halbjahr 2025 hinter den Ausbau­zielen nach dem EEG zurück­bleiben wird, scheinen die ambitio­nierten Ziele im Bereich der Solar­energie auch in diesem Jahr erreicht zu werden. Gleich­zeitig gewinnt das Thema der Speicher­technik zunehmend an Bedeutung.

Wo stehen wir aktuell in der Energie­wende? Deutschland ist grund­sätzlich auf einem guten Weg, die Ausbau­ziele zu erreichen. Doch die Rahmen­be­din­gungen bleiben heraus­for­dernd. Politi­sches Infra­ge­stellen der festen Einspei­se­ver­gütung, wachsende Phasen negativer Börsen­strom­preise und ein zu langsamer Netzausbau stellen das „Weiter-wie-bisher“-Mindset der Akteure auf eine harte Belas­tungs­probe.

Trotz dieser Hürden bleiben die Ziele sehr ambitio­niert und erfordern von allen Akteuren erheb­liche Anstren­gungen. Insti­tu­tio­nelle Inves­toren können und wollen hier einen nachhal­tigen Beitrag leisten. Es bleibt zu hoffen, dass im 25. Jubilä­umsjahr des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) durch das Stand­ort­för­de­rungs­gesetz auch Immobi­li­en­fonds neue Möglich­keiten eröffnet werden, sich aktiv an der Energie­wende zu betei­ligen.

Neben Inves­ti­tionen in Windparks, Speicher­an­lagen oder größere PV-Freiflächenanlagen bieten auch Photo­vol­ta­ik­dach­an­lagen auf Dächern erheb­liche Poten­ziale. Die Jahrhun­dert­aufgabe der Energie­wende wird unter dem Motto „Energizing Real Estate“ nachhaltig nur gemeinsam mit der Immobi­li­en­wirt­schaft gelingen.

Im Neubau­be­reich sind Photo­vol­ta­ik­dach­an­lagen, auch aufgrund gesetz­licher Verpflich­tungen, längst Standard. Photo­voltaik und Immobilien ergänzen sich perfekt: ungenutzte Dachflächen können nicht nur zusätz­liche Einnahmen bringen, sondern auch aktiv zur Energie­wende beitragen. Photo­vol­ta­ik­dach­an­lagen werden dadurch aus Verpflichtung und zugleich aus Gründen der Attrak­ti­vität von der Kür zur Pflicht.

Dass Dachan­lagen bereits einen signi­fi­kanten Beitrag leisten, bestätigt auch die amtliche Statistik. Während größere Solar­parks oft im Vorder­grund stehen, waren in den letzten Jahren tatsächlich Photovoltaik-Dachanlagen der Haupt­treiber: 2023 lag ihr Anteil bei rund 70 %, 2024 noch bei etwa 60 %. Damit die Rendite vom Dach eine nachhaltige Ertrags­quelle bildet, gilt es jedoch einige Heraus­for­de­rungen und Hürden zu meistern.

Genau aus diesem Grund stehen Photo­vol­ta­ik­dach­an­lagen im Mittel­punkt der zweiten Ausgabe dieser Studie. Neben einem Markt­über­blick soll die Studie vor allem konkrete Wege zur Umsetzung aufzeigen. Wie kommen wir zu Ergeb­nissen? Welche nächsten Schritte sind notwendig?

Für die Beant­wortung dieser Fragen danken wir insbe­sondere unseren Inter­view­partnern, die wertvolle Insights aus der Praxis geteilt haben. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre.


Kennzahlen zur Dynamik der Energie­wende

Erneu­erbare Energien entwi­ckeln sich in Deutschland zunehmend zur tragenden Säule der Energie­ver­sorgung und sind ein zentraler Baustein für den Klima­schutz. Deutschland zählt zu den führenden Märkten in Europa und hat die Trans­for­mation des Energie­sektors in den vergan­genen Jahren spürbar voran­ge­trieben. Politische Rahmen­be­din­gungen, techno­lo­gische Fortschritte und sinkende Kosten haben dazu beigetragen, dass vor allem Wind- und Solar­energie zu den Treibern der Energie­wende zählen. Im Jahr 2025 decken erneu­erbare Energie­träger bereits mehr als 60 % der Strom­erzeugung – ein wichtiger Meilen­stein auf dem Weg zur Klima­neu­tra­lität. Die aktuellen Entwick­lungen der Energie­wende eröffnen der Immobi­li­en­wirt­schaft zugleich neue Chancen: Sie reichen von energe­ti­schen Optimie­rungen im Bestand bis hin zu Inves­ti­tionen in nachhaltige Infra­struktur zur Steigerung der Gebäu­de­at­trak­ti­vität und nachhal­tigen Wertstei­gerung von Immobi­li­en­port­folios.

Gesetz­gebung

Die Grundlage des Ausbaus erneu­er­barer Energien bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Ausbau­stra­tegie sieht vor, dass bis 2030 insgesamt 80 % des Stroms in Deutschland aus erneu­er­baren Energien stammen sollen. Dafür ist eine instal­lierte Leistung von insgesamt rund 370 Gigawatt (GW) durch Windenergie, Solar­energie und Biomas­se­an­lagen vorge­sehen.

Zusätz­liche Impulse setzt das im März 2025 vom Bundestag beschlossene Sonder­ver­mögen „Infra­struktur und Klima­neu­tra­lität“. Mit einem Volumen von 100 Milli­arden für den Klima- und Trans­for­ma­ti­ons­fonds eröffnet es weitere Spiel­räume für Inves­ti­tionen zur Unter­stützung der Energie­wende.





Strom­erzeugung aus erneu­er­baren Energien

Erneu­erbare Energien sind in Deutschland zu einem unver­zicht­baren Bestandteil der Strom­ver­sorgung geworden. Die Strom­erzeugung aus erneu­er­baren Energien hat in den vergan­genen Jahren konti­nu­ierlich zugenommen. Zwischen 2015 und 2024 ist die erzeugte Brutto­strom­menge aus erneu­er­baren Energie­trägern durch­schnittlich um knapp sechs Prozent pro Jahr gestiegen.

Im Jahr 2024 erreichte die Strom­erzeugung aus erneu­er­baren Energien ein Volumen von 284,0 Terawatt­stunden (TWh). Gegenüber 2023 entspricht dies einem Zuwachs um etwa 9 Milli­arden Kilowatt­stunden (kWh) bezie­hungs­weise einem Anstieg um 3,2 %. Im 1. Halbjahr 2025 wurden bereits 142,2 TWh aus erneu­er­baren Energien produ­ziert. Damit betrug der Anteil erneu­er­barer Energien an der Netto­strom­erzeugung zuletzt 60,9 %.

Innerhalb der erneu­er­baren Energie­träger bleibt Windkraft die wichtigste Quelle. Im Jahr 2024 erzeugten Windener­gie­an­lagen 138,9 TWh und trugen damit knapp die Hälfte (49 %) zur erneu­er­baren Strom­erzeugung bei. Auch im 1. Halbjahr 2025 stellte Windenergie mit 60,2 TWh die stärkste erneu­erbare Strom­quelle dar.

Auch Photo­vol­ta­ik­an­lagen wachsen dynamisch mit einer konti­nu­ier­lichen Zunahme der neu instal­lierten Leistung. Ihr Anteil an der erneu­er­baren Strom­erzeugung stieg im Jahr 2024 auf 26,1 %, was einer produ­zierten Strom­menge von 74,1 TWh entspricht. Getragen wurde der Zuwachs vor allem von dem deutlichen Kapazi­täts­ausbau, die etwas niedrigere Global­strahlung dämpfte den Anstieg nur gering­fügig. Gegenüber 2023 ergibt sich damit ein Plus von rund 16 %. Die weiteren erneu­er­baren Energie­quellen – Biomasse, Wasser­kraft und Geothermie – kamen im Jahr 2024 zusammen auf etwa 71 TWh und trugen damit etwa 25 % zur erneu­er­baren Strom­erzeugung bei.


Ausbaupfad

Das EEG sieht für den Ausbau der erneu­er­baren Energien schritt­weise Zwischen­ziele bis 2040 und den anschlie­ßenden Erhalt der Leistung vor. Bis zum kommenden Jahr 2026 soll die instal­lierte Leistung von Solar­an­lagen auf 128 GW steigen, die von Windener­gie­an­lagen an Land auf 84 GW.

Im Jahr 2024 erreichte der Netto­zubau von Solar­energie in Deutschland mit 17,3 GW einen neuen Rekordwert und übertraf damit den Vorjah­reswert deutlich. Zum Jahresende 2024 standen damit 100,5 GW instal­lierte Netto-Leistung durch Solar­energie zur Verfügung. Das Ziel des Ausbau­pfads von 84 GW für 2024 wurde damit bereits übertroffen. Der Netto­zubau von Windenergie an Land belief sich 2024 auf 2,6 GW, womit die instal­lierte Netto-Leistung für Onshore-Windanlagen 63,6 GW erreichte. Von Offshore-Windanlagen kamen weitere 0,7 GW hinzu, sodass die Leistung auf 9,2 GW stieg. Die Leistung lag damit unterhalb des Ausbau­pfads mit dem Ziel von 69 GW für 2024.

Von Januar bis Ende Oktober 2025 erreichte der Netto­zubau von Solar­energie nach Angaben der Bundes­netz­agentur weitere 13,0 GW sowie 3,5 GW von Windenergie an Land. Für Offshore-Windanlagen blieb der Ausbau bislang aus. Regional zeigt sich ein diffe­ren­ziertes Bild: Bayern verzeichnete mit rund 3,6 GW den höchsten Netto-Zubau von Solar­energie, gefolgt von Baden-Württemberg mit 1,7 GW und Nordrhein-Westfalen mit 1,5 GW.

Beim Ausbau der Windenergie an Land im gleichen Zeitraum lag Nordrhein-Westfalen an der Spitze der Bundes­länder, mit einem Netto-Zubau von etwa 0,9 GW. Auch in Nieder­sachsen mit 0,7 GW und Schleswig-Holstein mit 0,5 GW wurde Windkraft weiter ausgebaut.

Unter Einbe­ziehung des Netto­zubaus lag die gesamte Brutto­leistung von Solar­energie nach Angaben der Bundes­netz­agentur im Oktober 2025 deutsch­landweit bei 113,5 GW. Die Brutto­leistung von Wind an Land belief sich auf 67,0 GW und von Wind auf See auf 9,2 GW. Bis Ende 2025 ist mit einem weiteren spürbaren Ausbau erneu­er­barer Energie­träger zu rechnen.



Verbrauch von erneu­er­baren Energien

Auch beim Energie­ver­brauch gewinnen erneu­erbare Energien zunehmend an Gewicht. Der Anteil erneu­er­barer Energien am Brutto­strom­ver­brauch überstieg im Jahr 2024 mit 54,4 % den Vorjah­reswert um 1,5 Prozent­punkte. Windenergie an Land sowie Photo­voltaik blieben die beiden zentralen erneu­er­baren Energie­träger.

Im 1. Halbjahr 2025 lag der Anteil nach Angaben des Bundes­ver­bands der Energie- und Wasser­wirt­schaft (BDEW) bei über 54 % des deutsch­land­weiten Brutto­strom­ver­brauchs. Der Rückgang um rund 3 Prozent­punkte zum Vorjahr war vor allem auf die windschwachen Witte­rungs­be­din­gungen zurück­zu­führen. Dennoch deckten Windkraft­an­lagen in diesem Zeitraum etwa 23 % des deutschen Brutto­strom­ver­brauchs.

Der Anteil erneu­er­barer Energie­träger am Brutto­end­ener­gie­ver­brauch gemäß EU-Richtlinie, d. h. der Endener­gie­ver­brauch zuzüglich des Eigen­ver­brauchs der Kraft­werke und der Übertra­gungs­ver­luste, ist im Jahr 2024 leicht auf 22,4 % gestiegen, ein Plus von 0,8 Prozent­punkten zum Vorjahr. Für das Erreichen des deutsch­land­weiten Ziels von einem Anteil der erneu­er­baren Energien von 41 % am Brutto­end­ener­gie­ver­brauch bis 2030 ist ein beschleu­nigter Ausbau erfor­derlich. Im Sektor Wärme und Kälte erreichte der Anteil erneu­er­barer Energie­träger am Endener­gie­ver­brauch 18,1 % und ist damit nahezu stabil zum Vorjahr.

Insgesamt konnten im Jahr 2024 durch erneu­erbare Energien etwa 256 Millionen Tonnen CO2- Äquiva­lente (Treibhausgas-Emissionen) vermieden werden – 6 Millionen Tonnen mehr als im Vorjahr.




Strom­ge­ste­hungs­kosten

Die Kosten der Strom­erzeugung unter­scheiden sich je nach Energie­träger erheblich. Die Strom­ge­ste­hungs­kosten der jewei­ligen Energie­träger geben an, welche Kosten für Errichtung und Betrieb eines Kraft­werks oder einer Windkraft- oder Solar­anlage bezogen auf die erzeugte Strom­menge entstehen. Die Strom­ge­ste­hungs­kosten werden über die gesamte Lebens­dauer betrachtet und meist für die Erzeugung einer Kilowatt­stunde angegeben. Diese Kennzahl ermög­licht es, die verschie­denen Energie­träger hinsichtlich ihrer langfris­tigen Wirtschaft­lichkeit zu bewerten und zu vergleichen.

Aktuelle Analysen des Fraun­hofer Instituts haben die Bandbreiten der Strom­ge­ste­hungs­kosten erneu­er­barer Energie­träger sowie konven­tio­neller Energie­träger ermittelt. Die Ergeb­nisse zeigen, dass erneu­erbare Energie­träger besonders niedrige Strom­ge­ste­hungs­kosten aufweisen. So reicht die Spanne für Photo­vol­ta­ik­an­lagen von 4,4 bis 14,4 Cent je Kilowatt­stunde. Die kosten­güns­tigste Techno­logie bilden Onshore-Windanlagen mit einer Spanne von 4,3 bis 9,2 ct/kWh. Damit liegen erneu­erbare Energien inzwi­schen deutlich unter den Kosten vieler konven­tio­neller Kraft­werke.


Inves­ti­tionen in erneu­erbare Energien

Die Inves­ti­ti­ons­tä­tigkeit in erneu­erbare Energien hat in den vergan­genen Jahren deutlich zugenommen. Treiber dafür sind techno­lo­gische Innova­tionen, bessere Rahmen­be­din­gungen und die Aussicht auf stabile Erträge. Nach einem deutlichen Anstieg der Inves­ti­tionen im Jahr 2023 gingen die Inves­ti­tionen in die Errichtung von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Jahr 2024 zwar leicht auf rund 32 Milli­arden Euro zurück, blieben aber auf einem insgesamt hohen Niveau.

Im Vorder­grund standen erneut Photo­vol­ta­ik­an­lagen mit einem Inves­ti­ti­ons­vo­lumen von etwa 15,4 Mrd. Euro. Inves­ti­tionen in Windkraft­an­lagen – an Land und auf See – stiegen um mehr als 13 % auf rund 9,1 Milli­arden Euro. Für Geothermie und Biomasse-Anlagen wurden ca. 7,3 Milli­arden Euro inves­tiert, auf diese Träger zusammen entfiel ein Anteil von 23 % der Gesamt­in­ves­ti­tionen.

Dieser Trend ist eng verknüpft mit den Entwick­lungen im Gebäu­de­sektor: Photo­vol­ta­ik­an­lagen auf Dächern und Fassaden oder die Integration von Wärme­pumpen und Speicher­lö­sungen eröffnen neue Möglich­keiten zur Wertstei­gerung von Immobilien und unter­stützen zugleich nachhaltige Invest­ment­stra­tegien. Dadurch gewinnen erneu­erbare Energien auch im Immobi­li­en­port­folio an Gewicht.


Ausschrei­bungen und Vergütung

Das EEG garan­tiert Betreibern von Wind- und Solar­an­lagen eine Vergütung für jede einge­speiste Kilowatt­stunde. Dies schafft planbare Einnahmen und Inves­ti­ti­ons­si­cherheit. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Energie­träger, Anlagen­größe sowie Zeitpunkt der Inbetrieb­nahme. Die Bundes­netz­agentur legt die sogenannten anzule­genden Werte über Ausschrei­bungen fest, sie bilden die Grundlage für den Zahlungs­an­spruch. Die Vergütung erfolgt entweder als feste Einspei­se­ver­gütung oder als Markt­prämie im Rahmen der Direkt­ver­marktung.

Windener­gie­an­lagen an Land ab einer instal­lierten Leistung von 1.000 kW (1 MW) unter­liegen dem Ausschrei­bungs­ver­fahren. Das Ausschrei­bungs­vo­lumen im Jahr 2025 umfasst insgesamt 10.000 MW. In der aktuellen Runde liegt der durch­schnitt­liche Zuschlagswert bei 6,57 ct/kWh. Durch die starke Überzeichnung, es wurden mehr Gebots­mengen abgegeben als Kapazi­täten ausge­schrieben, sind die Zuschlags­werte erneut gesunken.

Auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen (1. Segment) ab einer instal­lierten Leistung von 1 MW unter­liegen dem Ausschrei­bungs­ver­fahren. Das Ausschrei­bungs­vo­lumen für 2025 beläuft sich auf 9.900 MW. In der aktuellen Runde beträgt der durch­schnitt­liche Zuschlagswert 4,84 ct/kWh. Wie bei der Windenergie waren auch die Solar­aus­schrei­bungen zuletzt überzeichnet, was zu sinkenden Zuschlags­werten führte.



Erneu­erbare Energien aus aktuellen Blick­winkeln

Mit dem am 10. September 2025 vom Bundes­ka­binett verab­schie­deten Stand­ort­för­der­gesetz (StoFöG) verfolgt die Bundes­re­gierung das Ziel, Kapital­ströme gezielt in erneu­erbare Energien und Infra­struktur zu lenken. Immobi­li­en­fonds sollen künftig bis zu 15 Prozent ihres Vermögens in Projekt­ge­sell­schaften inves­tieren und ergän­zende Infra­struktur wie Speicher­lö­sungen oder Ladepunkte erwerben dürfen. Allein bezogen auf das Netto­fonds­vo­lumen der offenen Immobi­li­en­fonds ergibt sich daraus ein poten­zi­elles Inves­ti­ti­ons­vo­lumen von mehr als 15 Milli­arden Euro. Die geplanten Erwei­te­rungen der zuläs­sigen Vermö­gens­ge­gen­stände für das Immobilien-Sondervermögen werden mehrheitlich begrüßt.

Ende September wurde der „Reali­täts­check“ der Energie­wende vorge­stellt. Der Monito­ring­be­richt Energiewende.Effizient.Machen zeigt, wie der Ausbau der erneu­er­baren Energien voran­schreitet und wo Deutschland aktuell in der Energie­wende steht. Der Bericht bekräftigt das Ziel, bis 2030 einen Anteil von 80 % erneu­er­barer Energien an der Strom­pro­duktion zu erreichen und verweist zugleich auf den dafür notwen­digen, ambitio­nierten Netzausbau. Der künftige Strom­bedarf wird mit 600 Terawatt­stunden bis 2030 angegeben, etwas weniger als die bisher erwar­teten 750 TWh. Andere Studien prognos­ti­zieren angesichts des steigenden Strom­ver­brauchs durch KI-Anwendungen sowie die Elektri­fi­zierung weiterer Sektoren noch höhere Werte.

Der Bericht sieht Deutschland grund­sätzlich „auf einem guten Weg“, was die Ausbau­ziele anbelangt. Gleichwohl können sich aus der Absenkung des Zielkor­ridors (600 TWh) auch verän­derte Ausbau­ziele ergeben. Zudem sollen nach Ausfüh­rungen der Minis­terin die Subven­tionen, insbe­sondere die festen Einspei­se­ver­gü­tungen für Solar­an­lagen, überprüft werden. Insbe­sondere die zuletzt nachlas­sende Dynamik im Segment der Aufdach-PV-Anlagen könnte sich dadurch weiter abschwächen.

Der voran­schrei­tende Ausbau der Solar­energie bringt auch Heraus­for­de­rungen mit sich. So kann ein ungebremster Ausbau das Netz überlasten bzw. „verstopfen“. Kritisch wird dabei auch die feste Einspei­se­ver­gütung disku­tiert: Eine feste Einspei­se­ver­gütung bei gleich­zeitig hoher Produktion und negativen Strom­preisen ist mögli­cher­weise nicht perfekt austa­riert. Für Anlagen mit fester Einspei­se­ver­gütung gibt es keinen Anreiz, auf negative Preise am Markt zu reagieren. Das Solar­spit­zen­gesetz hat hier erste Korrek­turen vorge­nommen, weitere Maßnahmen werden von der Politik geprüft.

Die Einspeisung und die Entnahme von Strom müssen stets im Gleich­ge­wicht gehalten werden, um die Netzspannung bei 50 Hertz (Hz) zu halten. Insbe­sondere an sonnen­reichen Tagen mit geringer Strom­nach­frage ist dies nicht immer gegeben. In diesen Fällen werden Anlagen durch die Netzbe­treiber abgeregelt, damit keine unkon­trol­lierte Einspeisung erfolgt. Für diese Maßnahme, bekannt als Redis­patch, hat der Anlagen­be­treiber einen Entschä­di­gungs­an­spruch gegenüber dem Netzbe­treiber, der die Maßnahme angeordnet hat.

An dieser Stelle spielt der Netzausbau eine entschei­dende Rolle beim Netzeng­pass­ma­nagement. Durch die dezen­trale Verteilung, sowie dem lastfernen Ausbau der EE-Anlagen kommt der Netzin­fra­struktur eine bedeu­tende Rolle zu, da der Strom mitunter über weite Strecken trans­por­tiert werden muss (u. a. ein inten­siver Nord-Süd-Fluss). Ein voran­schrei­tender Ausbau der Energie­an­lagen bei gleich­zeitig langen Reali­sie­rungs­zeiten im Netzausbau führt zu steigenden Abrege­lungen von Photo­vol­ta­ik­an­lagen – 108 GWh im 1. Halbjahr 2024 gegenüber 234 GWh im 1. Halbjahr 2025 – und höheren Kosten für das Netzeng­pass­ma­nagement.

Der Zubau der erneu­er­baren Energien bringt daher auch Heraus­for­de­rungen für alle Betei­ligten mit sich. Ein ambitio­nierter Ausbaupfad ohne notwendige Flexi­bi­li­täten, z. B. durch Batte­rie­speicher, führt zunehmend zu einer Kanni­ba­li­sierung der Anlagen. Die Zunahme von Stunden mit negativen Börsen­strom­preisen lässt die Markt­werte des erzeugten Stroms weiter sinken. Verschiedene Institute gehen daher von deutlich sinkenden Erlösen für erneu­erbare Energien aus.

Ein „Weiter so“ ist unter diesen Bedin­gungen langfristig nicht möglich. Für neue Markt­ak­teure, insbe­sondere Inves­toren mit immobi­li­en­wirt­schaft­lichem Hinter­grund, wird eine sorgfältige Prüfung des Energie­marktes vor einem Markt­ein­tritt unerlässlich, denn die Zeit langfristig garan­tierter EEG-Zahlungen ist womöglich vorbei.


Rahmen­be­din­gungen und Perspek­tiven im aktuellen Markt­umfeld

Status quo und Zielpfad

Die Photovoltaik-Strategie der Bundes­re­gierung misst Photo­vol­ta­ik­dach­an­lagen eine zentrale Rolle für das Gelingen der Energie­wende bei. Der Zubau von jährlich 22 GW ab 2026 soll mindestens zur Hälfte durch Dachan­lagen reali­siert werden, auch, um das Ziel der Flächen­schonung und der verbrauchs­nahen Strom­erzeugung zu gewähr­leisten. Bis 2030 soll gemäß EEG eine instal­lierte Photovoltaik-Leistung von 215 Gigawatt Peak (GWp) erreicht werden, entspre­chend entfallen 107,5 GWp auf Dachan­lagen. Bis 2040 soll die instal­lierte Photovoltaik-Leistung sogar auf 400 GWp wachsen, also 200 GWp durch Dachan­lagen. Die aktuell instal­lierte Anlagen­leistung von Dachan­lagen von fast 74 GWp (Stand September 2025) illus­triert eindringlich den weiteren Ausbau­bedarf.

Obwohl große Solar­parks vielerorts das Landschaftsbild prägen, tragen insbe­sondere Gebäu­de­so­lar­an­lagen wesentlich zur Energie­wende bei. Die Inbetrieb­nahmen, gemessen an der Leistung, der letzten Jahre zeigen jedoch ein anderes Bild und illus­trieren eindrücklich, dass Photo­vol­ta­ik­dach­an­lagen der eigent­liche Haupt­treiber unter den verschie­denen Arten von Solar­an­lagen sind.

Im Jahr 2023 entfiel eine Leistung von 10.782 MW neuer Inbetrieb­nahmen auf Gebäu­de­so­lar­an­lagen, das entspricht einem Anteil von rund 70 % bezogen auf die Gesamt­leistung (neue Inbetrieb­nahmen). Die jüngere Trend­ent­wicklung verdeut­licht aller­dings auch die aktuellen Hürden und Heraus­for­de­rungen im Bereich der Gebäu­de­so­lar­energie. So dürften sich zunehmend die Auswir­kungen neuer Gesetze wie dem Solar­spit­zen­gesetz sowie aktuell geplante politische Eingriffe in den Inbetrieb­nahmen wider­spiegeln. Entspre­chend reduzierte sich der Anteil von Gebäu­de­so­lar­an­lagen von etwa 70 % im Jahr 2023 auf rund 60 % im Jahr 2024. Im Jahres­verlauf 2025 fiel der Anteil schließlich unter die Marke von 50 %, womit die angestrebte 50:50-Verteilung erstmals unter­schritten wurde. Die Zielmarke von 22 GW jährlichem Zubau ab 2026 bleibt entspre­chend sehr ambitio­niert und erfordert eine massive Kraft­an­strengung.

Grund­sätzlich lässt eine Vielzahl an Studien und Analysen, ungeachtet existie­render Umset­zungs­hürden, keine Zweifel am vorhan­denen Potential aufkeimen. Nach Berech­nungen von GARBE sind allein auf Industrie- und Logis­tik­im­mo­bilien über 360 Millionen Quadrat­meter Dachflächen in Deutschland noch ungenutzt. Diese Fläche entspricht etwa 50.000 Fußball­feldern oder der gesamten Fläche der Stadt Hamburg. Das entspräche einer poten­ziell instal­lier­baren Leistung von circa 36 GW, wobei nicht jede verfügbare Dachfläche auch technisch geeignet ist. Andere Studien gehen sogar davon aus, dass der Gesamt­bedarf von 400 GWp bis zum Jahr 2040 durch die bereits vorhandene gebaute Umwelt grund­sätzlich zu sättigen wäre (siehe Agora Energie­wende).

Umset­zungs­hürden

Zu den häufigsten Umset­zungs­hürden zählen unter anderem die Gebäu­de­statik und unvoll­ständige Dokumen­tation zu den Lasten, der Tragfä­higkeit sowie der grund­sätz­lichen Statik. Auch mögliche Beschä­di­gungen an der Dachhaut, unzurei­chende Netzka­pa­zi­täten, ein aufwen­diger Bürokra­tie­prozess sowie ein bei Vollein­speisung gering­fü­giger Mehrertrag bei erhöhter Komple­xität werden als Umset­zungs­bar­rieren genannt.  Auch wenn aufgrund der umris­senen Hinder­nisse nicht alle Flächen genutzt werden können, so besteht dennoch signi­fi­kantes Steige­rungs­po­tential für den Ausbau von Photo­vol­ta­ik­dach­an­lagen.


Solar­ver­pflich­tungen

Unabhängig von den genannten Hürden gibt es immer mehr Bundes­länder, welche eine solare Baupflicht, auch Solar­pflicht genannt, einführen. Diese kommu­nalen oder landes­spe­zi­fi­schen Regelungen verpflichten die Eigen­tümer zum Einbau einer Photo­vol­ta­ik­anlage, um den Klima­schutz zu stärken. Mit Stand Sommer 2025 gilt in folgenden Bundes­ländern eine Instal­la­ti­ons­pflicht für Photo­vol­ta­ik­an­lagen bei Neubau oder Dachsa­nierung für alle Gebäu­de­arten: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Partielle Regelungen greifen in Bayern, Brandenburg, Hessen, Nieder­sachsen und Rheinland-Pfalz. Bundes­länder, die bisher auf eine Solar­pflicht verzichten, sind Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.


Ausschrei­bungs­mengen und Einspei­se­tarif

Für die Errei­chung der Ausbau­ziele gilt es, das Zusam­men­spiel aus Ausbaupfad, dem Ausschrei­bungs­vo­lumen und den Ergeb­nissen der jewei­ligen Ausschrei­bungs­runden hinsichtlich einer Unter- oder Überzeichnung zu betrachten. Entspre­chend gibt es gesetz­liche Limitie­rungen, welche den möglichen Zubau innerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) begrenzen. Hinsichtlich des Ausschrei­bungs­vo­lumens wird grund­sätzlich im Bereich der Photo­voltaik zwischen Solar­an­lagen des ersten Segments und des zweiten Segments unter­schieden. Das erste Segment gilt für Freiflä­chen­an­lagen und das zweite Segment für Anlagen auf Gebäuden und Lärmschutz­wänden mit einer instal­lierten Leistung von mindestens 1.001 kWp und maximal 20 MWp.

Das EEG sieht für Solar­an­lagen des zweiten Segments im Jahr 2025 ein Ausschrei­bungs­vo­lumen von 1.800 Megawatt zu instal­lie­rende Leistung und in den Jahren 2026 bis 2029 jeweils 2.300 Megawatt zu instal­lie­rende Leistung vor. An dieser Stelle wird der gewünschte hälftige Zubau von PV-Dachanlagen, welche am EEG teilnehmen wollen, begrenzt.

Bei dem Vergleich der ausge­schrie­benen Menge und der einge­reichten Gebots­menge wird deutlich, dass diese für die Ausschrei­bungs­runden zwischen Juni 2023 und Februar 2025 durchweg vollständig gezeichnet oder überzeichnet waren (Faktoren 1,0 bis 1,2). Folge­richtig haben sich die durch­schnitt­lichen und mengen­ge­wich­teten Zuschlags­werte (ct/kWh) im Trend reduziert. Die zuletzt beendete Ausschreibung im Juni 2025 war erstmals nicht überzeichnet und der Zuschlagswert hat sich leicht erhöht. Eine Ursache könnten jüngste vorge­nommene und zukünftig geplante politische Eingriffe in den Markt sein.

Die zukünf­tigen Auswir­kungen aus Prognosen für Negativ­stunden, aber auch kürzlich getätigte Aussagen von Bundes­mi­nis­terin Katharina Reiche hinsichtlich einer möglichen Abschaffung einer fixen Einspei­se­ver­gütung sowie die vollständige Beendigung der Vergütung bei negativen Preisen bleiben abzuwarten, sind aber definitiv keine guten Vorzeichen.

Abwei­chend von den oben aufge­führten Vergü­tungs­zu­schlägen aus den Ausschrei­bungen erhalten kleinere PV-Anlagen, gestaffelt nach der Art der Anlage, der Art der Einspeisung und der instal­lierten Leistung (10, 40 bzw. 100 kW), eine abwei­chende Einspei­se­ver­gütung, die gemäß EEG halbjährlich um 1 % sinkt. Die nächste Senkung um 1 % findet am 01.02.2026 statt. Für PV-Anlagen zwischen 100 bis 1.000 kW (1 MW) kann in der Direkt­ver­marktung die EEG-Förderung der Markt­prämie in Anspruch genommen werden.


Vergütungs- und Betrei­ber­mo­delle

Zur Erzielung der genannten Vergü­tungen ist die Inanspruch­nahme einer Dachfläche erfor­derlich. Das einfachste Modell ist die Pachtung einer Fläche gegen Entgelt. Die Höhe der Dachpacht hängt von verschie­denen Faktoren ab. Dazu gehört insbe­sondere die Größe (der Dachfläche), die Ausrichtung und der Neigungs­winkel, der Standort, die Zugäng­lichkeit und der Zustand des Dachs sowie die Vertrags­laufzeit und die recht­lichen Voraus­set­zungen. Übliche Dachpachten schwanken zwischen 5 bis 15 Euro pro kWp (eigene Berech­nungen, Milk the Sun).

Neben dem sogenannten Dachpacht­modell haben sich zahlreiche weitere Betreiber- und Vergü­tungs­mo­delle im Markt gebildet und etabliert. Exempla­risch werden die Modelle von Voltaro für ausge­wählte Nutzungs­arten darge­stellt. Die Modelle unter­scheiden sich aus Eigen­tü­mer­sicht hinsichtlich Inves­ti­ti­ons­umfang, Betreu­ungs­aufwand und Rendi­te­po­tenzial sowie ihren indivi­du­ellen Vor- und Nachteilen, je nach Zielsetzung und Rahmen­be­din­gungen:

Eigen­be­triebs­modell: Der Eigen­tümer inves­tiert und betreibt die PV-Anlage eigen­ständig.
- Hohe Eigen­ver­ant­wortung mit entspre­chenden Betriebs- und Energie­ri­siken, aber auch das höchste Rendi­te­po­tenzial

Anlagen­pacht­modell: Der Eigen­tümer inves­tiert in die PV-Anlage und verpachtet diese an einen Partner, der Betrieb und Strom­lie­ferung übernimmt.
- Geringer Aufwand und höheres Rendi­te­po­tenzial als im Dachpacht­modell, bei geringem Betriebs­risiko

Dachpacht­modell: Der Eigen­tümer verpachtet die Dachflächen an einen Partner, der die PV-Anlage errichtet und betreibt.
- Kein Betriebs­risiko und minimaler Aufwand, jedoch gerin­geres Rendi­te­po­tenzial und keine Kontrolle über Betrieb und Ertrag

Die Inves­ti­ti­ons­gründe für eine PV-Anlage, insbe­sondere in den eigenen Gebäu­de­be­ständen, sind vielfältig und beschränken sich bei Weitem nicht nur auf die Renta­bi­lität. Für viele Inves­toren spielen grüne Invest­ments in PV-Anlagen mittler­weile eine größere Rolle und entwi­ckeln sich vom optio­nalen Add-on zu einer eigenen Asset­klasse der Zukunft. Abseits der eigen­tü­mer­sei­tigen Renta­bi­lität profi­tieren die Mieter zum einen von reduzierten Neben­kosten und zum anderen von einer gerin­geren Energie­ab­hän­gigkeit (Unabhän­gigkeit von schwan­kenden Energie­märkten und zugleich planbare Strom­preise), was schluss­endlich zu einer höheren Mieter­zu­frie­denheit führt. Eigen­tü­mer­seitig werden zusätz­liche Erträge generiert, die Markt­fä­higkeit der Liegen­schaft erhöht und zur Errei­chung von ESG-Zielen beigetragen. Neben der wirtschaft­lichen Kompo­nente sind PV-Anlagen damit eine der effek­tivsten Möglich­keiten zur Reduzierung von Primär­ener­gie­ver­brauch und CO2-Emissionen.

Vor dem Hinter­grund wachsender ESG-Anforderungen und der Dekar­bo­ni­sierung können Photo­vol­ta­ik­an­lagen ein strate­gi­sches Investment darstellen, welches durch die Poten­ti­al­hebung ungenutzter Dachflächen mehrere Ziele verschie­dener Parteien gleich­zeitig forciert und zusam­men­führt.


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