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EU-Taxonomie & Immobilien: Überblick und Auswir­kungen

Taxinomie européenne - Parlement européen - immeuble arrondi entièrement vitré - Wüest Partner

Die seit 2020 gültige Taxono­mie­ver­ordnung der EU wird Wirtschafts­tä­tig­keiten wie den Bau von Immobilien in Zukunft stark beein­flussen. Seit dem Steuerjahr 2024 bietet sie einen Rahmen für die Veröf­fent­li­chung von rechtlich einklag­baren Nachhal­tig­keits­kri­terien. Für Investor:innen ist das Verständnis der Nachhal­tig­keits­kri­terien und ihrer Auswir­kungen eine wichtige Entschei­dungs­grundlage. Wir stellen vor, auf welche Weise die EU-Taxonomie Immobilien betrifft und wie Wüest Partner Sie bei Ihrer ESG-Strategie unter­stützen kann.

EU-Taxonomie: Überblick

Der Grüne Deal ist „die neue Wachs­tums­stra­tegie der Union. Er zielt darauf ab, die Union bis 2050 zu einer modernen, ressour­cen­scho­nenden und wettbe­werbs­fä­higen Wirtschaft ohne Netto-Treibhausgasemissionen zu machen.

In diesem Zusam­menhang definiert die einge­führte grüne Taxonomie ökolo­gisch nachhaltige Wirtschafts­ak­ti­vi­täten. Das klar erklärte Ziel der Europäi­schen Union ist es, bis 2050 klima­neutral zu werden. Die Taxonomie, die auch die Gas- und Atomin­dustrie umfassen soll, gilt bereits für den Immobi­li­en­sektor.

Der europäische Referenz­rahmen dient dazu, grüne Inves­ti­tionen zu beschleu­nigen und konkrete Ergeb­nisse zu garan­tieren, die frei von Green­wa­shing sind. Er bildet zudem einen Rahmen für die Einhaltung von Umwelt­vor­schriften, die für einen Großteil der Unter­nehmen gelten. Eine wirksame Maßnahme für Unter­nehmen ist die Einführung eines ESG-Ratings.

4 große Säulen der Gesell­schaft im Jahr 2050 laut ADEME
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Genügsame Generation
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Terri­to­riale Koope­ra­tionen
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Grüne Techno­logien
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Repara­tur­wette

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie auf der Website Futures in transition.

Unter­nehmen, die von der EU-Taxonomie betroffen sind, müssen gemäß der Richt­linie zur Nachhal­tig­keits­be­richt­erstattung von Unter­nehmen den Anteil ihres Umsatzes, der auf grüne Aktivi­täten entfällt, melden. Obwohl die CSR-Richtlinie seit dem 5. Januar 2023 in Kraft ist, gilt sie erst seit dem 1. Januar 2024. Von der Pflicht zur Nachhal­tig­keits­be­richt­erstattung sind rund 14.600 deutsche Unter­nehmen betroffen.

EU-Taxonomie: Umwelt­ziele

Mit einem Grund­ver­ständnis des recht­lichen Rahmens geht es nun um dessen konkrete Auswir­kungen für Ihr Unter­nehmen. Damit eine wirtschaft­liche Tätigkeit nach der EU-Taxonomie als nachhaltig gilt, muss sie mindestens eines der folgenden sechs Ziele erfüllen:

  • Klima­schutz
  • Anpassung an den Klima­wandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeres­res­sourcen
  • Übergang zu einer Kreis­lauf­wirt­schaft
  • Vermeidung und Vermin­derung der Umwelt­ver­schmutzung
  • Schutz und Wieder­her­stellung der Biodi­ver­sität und der Ökosysteme

Darüber hinaus darf die betref­fende Aktivität den Kriterien, dem oder den Umwelt­zielen, zu denen sie nicht wesentlich beiträgt, nicht schaden gemäß dem sogenannten DNSH-Prinzip (Do No Signi­ficant Harm). 

Dieses Prinzip stellt sicher, dass die Förderung einer nachhal­tigen Tätigkeit in einem Bereich die anderen Umwelt­ziele nicht gefährdet. Die Anfor­de­rungen der europäi­schen Taxonomie beziehen sich auch auf gesell­schaft­liche und Governance-Aspekte. Werte wie Zugäng­lichkeit für Menschen mit Behin­de­rungen, soziale Mischung oder Trans­parenz müssen daher durch die Vorschriften gestärkt werden.


Zu beachten:
Die Europäische Kommission hat im Juni 2023 wichtige Änderungen am Rahmenwerk für die grüne Taxonomie vorge­nommen. Die Liste der Kriterien für die Eindämmung des Klima­wandels und die Anpassung an den Klima­wandel wurde erweitert. Diese Kriterien sind an den vier neuen Umwelt­zielen ausge­richtet. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass sie 2024 in die nicht­fi­nan­zielle Bericht­erstattung der von der CSR-Richtlinie betrof­fenen Unter­nehmen aufge­nommen werden müssen. Es handelt sich um die letzten vier der zuvor genannten Ziele: Nachhaltige Nutzung von Wasser­res­sourcen, Wandel zu einer Kreis­lauf­wirt­schaft, Vermeidung von Verschmutzung, sowie Schutz von Ökosys­temen und Biodi­ver­sität.

EU-Taxonomie & Immobilien: Definition und Anfor­de­rungen

Die europäische grüne Taxonomie schafft einen wirtschaft­lichen Rahmen für den ökolo­gi­schen Wandel. Die Einführung strenger Kriterien soll die verschie­denen Akteure dabei unter­stützen, sich auf eine gemeinsame Nachhal­tig­keits­de­fi­nition zu stützen und Green­wa­shing zu bekämpfen.

Der Bau- und Immobi­li­en­sektor gehört zu den Schlüs­sel­sek­toren, die von der EU aus zwei Haupt­gründen ausge­wählt wurden: ihre Auswir­kungen auf die Umwelt und ihre Bedeutung für die Errei­chung der CO2-Neutralität bis 2050. Ein weiterer Bestandteil der grünen Taxonomie der EU ist das Fit-for-55-Maßnahmenpaket, mit dem EU-weit Treib­hausgase (THG) bis 2030 um 55% gesenkt werden sollen.

Konkrete Anfor­de­rungen stellt die EU-Taxonomie an Immobilien in den folgenden vier Bereichen (im Hinblick auf Gebäude):

  • Neubau
  • Renovierung bestehender Gebäude
  • Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
  • Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über drei der vier relevanten Kategorien im Immobi­li­en­sektor: Baupro­gramme für neue Gebäude, Renovie­rungs­pro­gramme für bestehende Gebäude und Erwerb und Besitz von Gebäuden.

Neubau

Bei der Klassi­fi­zierung dieser wirtschaft­lichen Tätigkeit als taxono­mie­konform kann das Unter­nehmen seine Wahl auf eines der drei bereits genannten Umwelt­ziele legen, nämlich den Klima­schutz, die Anpassung an den Klima­wandel oder den Übergang zu einer Kreis­lauf­wirt­schaft.

Signi­fi­kanter Beitrag
Abschwä­chung des Klima­wandels
rond vert très clair

Signi­fi­kanter Beitrag zu einem Umweltziel

rond vert clair

Keine DNSH-Beeinträchtigung anderer Umwelt­ziele

rond vert moyen

Minimale gesell­schaft­liche Schutz­maß­nahmen

Quelle : CPEA, ESG-Verification for the EU-Taxonomy

Egal, welches Umweltziel gewählt wurde, müssen die folgenden drei relevanten Kriterien erfüllt sein: die Erbringung eines wesent­lichen Beitrags, die DNSH-Anforderungen und die Umsetzung von gesell­schaft­lichen Mindest­si­che­rungs­maß­nahmen (siehe obige Grafik). Beispiele für soziale Mindest­stan­dards sind die OECD-Richtlinien für multi­na­tionale Unter­nehmen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschen­rechte und die inter­na­tionale Menschen­rechts­charta des Büro des Hochkom­missars für Menschen­rechte (OHCHR).

Renovierung bestehender Gebäude

Bei Sanie­rungs­maß­nahmen für bestehende Gebäude muss angegeben werden, ob das jeweilige Gebäude als Wohnraum oder für gewerb­liche Zwecke genutzt wird. Wie im Fall eines Neubaus ist ein Umweltziel auszu­wählen.

Um die Anfor­de­rungen des Umwelt­ziels „Klima­schutz“ zu erfüllen, muss einer der beiden folgenden Punkte auf die Sanierung zutreffen:

  1. Handelt es sich um eine groß angelegte Renovierung bestehender Gebäude?
  2. Handelt es sich um eine Einsparung des Netto­pri­mär­ener­gie­be­darfs um mindestens 30% im Vergleich zur Ausgangs­leistung des Gebäudes vor der Renovierung?

Beim Umweltziel „Anpassung an den Klima­wandel“ wird ermittelt, ob eine ausführ­liche Klimarisiko- und Vulnerabi­li­täts­be­wertung durch­ge­führt wurde. Diese Bewertung umfasst dabei die Wahrschein­lichkeit des Eintretens und das Ausmaß etwaiger Schäden (bzw. den Grad der Vulnerabi­lität) in Bezug auf die Leistungs­fä­higkeit der Wirtschafts­tä­tigkeit. Sie muss außerdem drei Unter­kri­terien erfüllen: einen zukunfts­ge­rich­teten Betrach­tungs­zeitraum von mindestens 30 Jahren, eine Bewertung der künftigen Risiken anhand der Klima­mo­delle des jüngsten IPCC-Berichts und eine Bewertung von Risiko und Vulnerabi­lität der einzelnen System­ele­mente. Im Falle von Risiken oder Vulnerabi­li­täten müssen die umgesetzten Anpas­sungs­lö­sungen eine deutliche Reduzierung der wichtigsten physi­schen Klima­ri­siken, die die Wirtschafts­tä­tigkeit negativ beein­flussen, zur Folge haben. Diese Lösungen müssen ihrer­seits eine Reihe von Anfor­de­rungen erfüllen.

Im Hinblick auf das Umweltziel „Übergang zu einer Kreis­lauf­wirt­schaft“ müssen die Renovie­rungs­ar­beiten an bestehenden Gebäuden mit den EU-Abfallvorschriften und der Check­liste des EU-Protokolls über die Bewirt­schaftung von Bau- und Abbruch­ab­fällen überein­stimmen. Dieses Protokoll sieht beispiels­weise vor, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der auf der Baustelle anfal­lenden ungefähr­lichen Bau- und Abbruch­ab­fälle für die Wieder­ver­wendung aufbe­reitet oder dem Recycling zugeführt werden müssen.

Contri­bution signi­fi­cative
Transition vers une économie circu­laire

rond cuivre

Signi­fi­kanter Beitrag zu einem Umweltziel

rond rouge

Keine DNSH-Beeinträchtigung anderer Umwelt­ziele

rond rouge clair

Minimale gesell­schaft­liche Schutz­maß­nahmen

Die Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm, Staub und Schad­stoff­emis­sionen während der Bau- und Wartungs­ak­ti­vi­täten müssen angegeben werden.

Erwerb und Eigentum von Immobilien

Für die Zwecke dieser Kategorie werden die Gebäude je nach Baudatum in 2 Kategorien unter­teilt.

  • Gebäude mit Bauantrag vor dem 31. Dezember 2020 müssen einen Energie­ausweis Klasse A vorweisen oder zu den oberen 15 % des natio­nalen und regio­nalen Gebäu­de­be­stands gehören.
  • Gebäude mit Bauantrag nach dem 31. Dezember 2020 müssen die für den Bau neuer Gebäude festge­legten Kriterien erfüllen. Ein Beispiel hierfür ist der Netto-Primärenergiebedarf (d.h., ‑verbrauch).

Wer ist von der EU-Taxonomieverordnung betroffen?

Seit dem 1. Januar 2024 sind gemäß der Richt­linie zur Nachhal­tig­keits­be­richt­erstattung von Unter­nehmen (die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD) ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD)) alle Unter­nehmen mit mindestens 500 Mitar­beitern, einer Bilanz­summe von mehr als 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro zur Nachhal­tig­keits­be­richt­erstattung verpflichtet.

Die derzeit etwa 11.000 von der EU-Taxonomie betrof­fenen Organi­sa­tionen in Europa müssen insbe­sondere Folgendes veröf­fent­lichen:

  • den Anteil ihres Umsatzes, der aus taxonomie-konformen, nachhal­tigen Aktivi­täten und damit verbun­denen Produkten/Dienstleistungen stammt, 
  • den Anteil ihrer Inves­ti­ti­ons­aus­gaben (CapEx) und ihrer Betriebs­aus­gaben (OpEx), der aus taxonomie-konformen, nachhal­tigen Aktivi­täten und damit verbun­denen Vermögenswerten/Prozessen stammt.

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Taxono­mie­ver­ordnung für alle Unter­nehmen, die innerhalb der EU tätig sind und eines der folgenden Kriterien erfüllen: 

Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro.

  • 250 oder mehr Beschäf­tigte, 
  • Bilanz­summe von mehr als 20 Millionen Euro.

Ab dem 1. Januar 2026 gilt die europäische Taxonomie auch für börsen­no­tierte KMU, die innerhalb und außerhalb der EU tätig sind, aber nicht als Kleinst­un­ter­nehmen einge­stuft werden. In der CSRD werden sie als Kleinst­un­ter­nehmen einge­stuft, wenn sie mindestens zwei der drei Kriterien Umsatz (weniger als 700.000 Euro), Bilanz­summe (weniger als 350.000 Euro) und Mitar­bei­terzahl (weniger als 10 Personen) pro Geschäftsjahr erfüllen.

Aus einer makro­öko­no­mi­schen Perspektive sind insbe­sondere betroffen:

  • Finanz­markt­teil­nehmer. Darunter fallen Banken, Versi­che­rungs­ge­sell­schaften, Pensi­ons­fonds und Verwalter von Anlage­pro­dukten. Diese Akteure sind verpflichtet, Einzel­heiten ihres Ansatzes zur Taxono­mie­kon­for­mität zu veröf­fent­lichen.
  • Investor:innen. Private und insti­tu­tio­nelle Investor:innen, die sich an Projekten zur nachhal­tigen Entwicklung betei­ligen möchten, sind verpflichtet, ihre Portfolios auf der Grundlage ihrer Überein­stimmung mit den Umwelt­zielen zu bewerten.
  • Unter­nehmen in der EU. Unter­nehmen, die in der EU tätig sind und deren wirtschaft­liche Tätigkeit Auswir­kungen auf die Umwelt hat, müssen eine Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung durch­führen.
  • Öffent­liche Einrich­tungen. Das sind Einrich­tungen auf natio­naler, regio­naler und kommu­naler Ebene, die in der Finan­zierung und Durch­führung von Projekten tätig sind, die zu den Umwelt­zielen beitragen, diese erfüllen können oder müssen.

Immobi­li­en­branche. Hierzu gehören Bauträger, Vermieter und Vermö­gens­ver­walter. Sie sind von den neuen Vorschriften direkt betroffen und müssen nachweisen, dass und wie ihre Projekte und Immobi­li­en­an­lagen die Nachhal­tig­keits­kri­terien erfüllen.

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Nachhal­tigkeit und die Immobi­li­en­branche

Nachhal­tigkeit bringt große Heraus­for­de­rungen für den Immobi­li­en­sektor mit sich, der für einen erheb­lichen Teil der Treib­haus­gas­pro­duktion verant­wortlich ist. Laut der Broschüre „Energie­ef­fi­zienz in Zahlen“ des BMWK verur­sacht der Betrieb der Gebäude in Deutschland etwa 35 Prozent des Endener­gie­ver­brauchs und etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen (Daten des Berichts­jahres 2021). Laut dem globalen Panorama der Treib­haus­gas­emis­sionen aus der Energie­ver­brennung werden im Jahr 2021 weltweit 17% der Emissionen dem verar­bei­tenden Gewerbe und dem Bausektor zugeschrieben.

Die betrof­fenen Immobilien sollten daher schnell moder­ni­siert werden. Die energe­tische und thermische Sanierung von bestehenden Immobilien mit schlechter Energie­ef­fi­zienz wird von entschei­dender Bedeutung sein, um die gesetz­lichen Vorschriften einzu­halten. Auch in Bezug auf Neubauten ist ein Umdenken vonnöten: statt tradi­tio­neller Bauweisen sollte eine Ausrichtung auf biokli­ma­tische Konzepte und bioba­sierte Materialien statt­finden.

Für viele Investor:innen sind Renovie­rungen ein kurzfris­tiges Muss, bei dem es schwer­fällt, kompli­zierte Bestim­mungen einzu­halten. Doch trotz ihres einschrän­kenden Aspekts kann sich die von der europäi­schen Taxonomie vorge­schriebene Nachhal­tigkeit in einen Trumpf verwandeln: Denn die Einhaltung trägt langfristig dazu bei, den Immobi­li­enwert zu steigern.

Darüber hinaus sollten ESG-Kriterien gesell­schaft­liche und Governance-Themen beinhalten. Diese Themen, die im Mittel­punkt des ESG-Ratings stehen, werden ebenfalls Gegen­stand konkreter Maßnahmen im Rahmen der grünen Taxonomie sein.

EU-Taxonomie & Immobilien: Heraus­for­de­rungen und Perspek­tiven bei der Umsetzung

Wie jede neue Regelung bringt auch die Taxono­mie­ver­ordnung der EU sowohl Heraus­for­de­rungen als auch Chancen für die Immobi­li­en­branche mit sich.

Heraus­for­de­rungen

  • Komple­xität der Einhaltung: Die Einhaltung von vielschich­tigen und sehr konkreten Nachhal­tig­keits­kri­terien wirkt für viele Akteure in der Immobi­li­en­branche mögli­cher­weise schwierig und poten­ziell abschre­ckend.
  • Finan­zielle Auswir­kungen: Die mit der Einhaltung von Nachhal­tig­keits­stan­dards verbun­denen Bau- und Sanie­rungs­kosten sind mögli­cher­weise beträchtlich, was sich vor allem kurzfristig auf die Geschäfts­er­geb­nisse auswirken kann.

Chancen

  • Auf dem Immobi­li­en­markt: Die Einhaltung der Vorschriften eröffnet neue Inves­ti­ti­ons­mög­lich­keiten: Ein Immobi­li­en­be­stand, der die neuen ESG-Vorschriften im Rahmen des europäi­schen Grünen Deal erfüllt, zieht Inves­toren und Mietin­ter­es­senten an, denen Umwelt­fragen wichtig sind. Die Einhaltung der neuesten Umwelt­stan­dards wirkt sich auch positiv auf den Marktwert von Immobi­li­en­ver­mögen aus und kann eine Wertstei­gerung zur Folge haben. 
  • Für Innovation und Entwicklung: Der neue Rechts­rahmen fördert die Einführung innova­tiver Bautech­no­logien und nachhal­tiger Materialien. Sowohl bei Neubauten als auch bei Sanie­rungs­pro­jekten wird der Einsatz fortschritt­licher Materialien die umwelt­freund­lichen Praktiken im Bausektor voran­treiben. Um den Übergang des Bausektors zu einer Kreis­lauf­wirt­schaft zu fördern, ist die Einhaltung der Anfor­de­rungen der EU-Taxonomie ein wichtiger Faktor. In diesem Zusam­menhang wurde die Verwendung von Primär- und Sekun­där­roh­stoffen begrenzt. Dies gilt auch für die drei schwersten Materi­al­ka­te­gorien: Beton, Natur­stein und Agglo­me­rat­stein dürfen höchstens 85 % der Primär­roh­stoffe ausmachen. Bioba­sierte Materialien dürfen höchstens 90 % der primären Rohstoffe ausmachen. 
  • Schließlich ist der Einsatz von Messungs­in­stru­menten zum Nachweis der Gebäu­de­ei­gen­schaften, Baustoffe und Baupro­dukte für die zukünftige Instand­haltung, den Rückbau und die Wieder­ver­wendung von entschei­dender Bedeutung. Die gesam­melten Infor­ma­tionen sind darüber hinaus wertvoll, da sie Inves­toren und Kunden zur Verfügung gestellt werden können.

EU-Taxonomie & Immobilien: Zukunfts­per­spek­tiven

Welche Entwick­lungen zeichnen sich ab?

Die Taxono­mie­ver­ordnung ist Teil der EU-Strategie für grünes Wachstum. Sie wurde im Jahr 2018 vorge­schlagen und ist seitdem schritt­weise in Kraft getreten.

Unserer Erfahrung nach rechnet eine überwäl­ti­gende Mehrheit der Entscheidungsträger:innen im Immobi­li­en­be­reich mit einer Verschärfung der Vorschriften. Sich auf dem Laufenden zu halten und ständig an die neuen Vorschriften anzupassen, scheint daher entscheidend zu sein, um zukunfts­si­chere Inves­ti­tionen zu gewähr­leisten und aus den mögli­cher­weise entste­henden Chancen Kapital zu schlagen.


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Die richtige Vorbe­reitung auf Neuerungen der EU-Taxonomie

Die europäische Taxonomie ist ein von der Europäi­schen Kommission angestrebter struk­tu­rie­render Rahmen. In diesem Sinne werden weitere Verord­nungen erwartet. Betroffene Akteure sollten sich also so früh wie möglich darauf vorbe­reiten:

  • Auf dem Laufenden bleiben. Während dieser wichtigen Übergangs­phase ist es wichtig, die aktuellen Ereig­nisse im Immobi­li­en­sektor im Blick zu behalten. Dabei helfen Berichte und Inhalte von Branchen­ex­perten wie Wüest Partner.
  • Sich Unter­stützung holen. Als Experten für nachhaltige Immobilien steht Ihnen Wüest zur Verfügung, um bei den zahlreichen Entwick­lungen des Sektors mitzu­halten.

Über die bloße Antizi­pation von regula­to­ri­schen Entwick­lungen hinaus liefern wir Ihnen vier Schlüs­sel­stra­tegien, um die Heraus­for­de­rungen, die sich aus diesen Entwick­lungen ergeben, effektiv zu bewäl­tigen und die Chancen voll auszu­schöpfen:

  1. Nicht nur reagieren, sondern proaktiv handeln. Die Zukunft im Blick zu haben, bedeutet, sich darauf vorzu­be­reiten, im Immobi­li­en­markt der Zukunft eine führende Position einzu­nehmen. Dieser Ansatz ist von entschei­dender Bedeutung, zumal neue Vorschriften in Vorbe­reitung sind.
  2. Eine langfristige Vision für eine Nachhal­tig­keits­stra­tegie. Eine auf Nachhal­tigkeit ausge­richtete Immobi­li­en­ent­wick­lungs­stra­tegie verschafft Inves­toren oftmals einen Vorteil, insbe­sondere, wenn sie über die gesetz­lichen Anfor­de­rungen hinausgeht. Ein Beispiel hierfür sind Sanie­rungs­pro­jekte, die auf Energie­ein­spa­rungen bei Miets­häusern abzielen. Im Artikel Energe­tische Sanie­rungen: 3 Gewinner haben wir festge­stellt, dass sowohl die Umwelt als auch Eigen­tümer und Mieter von einer Renovierung profi­tieren können, bei der die Energie­ein­sparung im Vorder­grund steht: Eigen­tümer profi­tieren von einem gestei­gerten Immobi­li­enwert und niedri­geren Neben­kosten, Mieter von einer niedri­geren Brutto­miete, und die Umwelt von niedri­geren Treib­haus­gas­emis­sionen dank dem weitge­henden Ausstieg aus fossilen Brenn­stoffen und der Umsetzung von Energie­ein­spa­rungs­maß­nahmen.
  3. Fachwissen zu Themen im Zusam­menhang mit nachhal­tigem Bauen erwerben. Die Einhaltung von Vorschriften, Änderungen in der Gesetz­gebung, Förder­mittel, die strate­gische Ausrichtung und die Nutzung digitaler Tools sind alles Themen, bei denen Sie sich auskennen müssen, entweder durch konti­nu­ier­liche Recherche oder die Zusam­men­arbeit mit einem vertrau­ens­wür­digen Partner wie Wüest Partner.
  4. Eine digitale Strategie umsetzen. Eine digitale Strategie erleichtert nicht nur die Bericht­erstattung über die Einhaltung von Normen und Vorschriften, sondern unter­stützt Sie auch bei der Entschei­dungs­findung.

Kurzfristige Wege zur Taxonomie-Konformität

In erster Linie ist es wichtig, die Verbes­se­rungs­po­ten­ziale Ihres Immobi­li­en­port­folios zu identi­fi­zieren, wobei alle Kriterien umfassend berück­sichtigt werden müssen. Das von Wüest Partner durch­ge­führte ESG-Rating ist eine zuver­lässige Möglichkeit, um einen umfas­senden Blick auf alle Immobilien zu werfen und zusammen Verbes­se­rungs­vor­schläge zu erarbeiten.

Die von Immobi­li­en­be­sitzern tradi­tionell eher gemiedene energe­tische Sanierung ist eine der einfluss­reichsten Maßnahmen, um den Immobi­li­en­be­stand auf den neuesten Stand zu bringen. Außerdem sorgt sie kurzfristig (über die Mietein­nahmen) und mittel- bis langfristig (beim Verkauf) für eine Wertstei­gerung und trägt dazu bei, dass die Immobilien mit den Regelungen des Pariser Klima­ab­kommens konform sind und langfristig ein Wertverlust vermieden werden kann.

Mittel­fristige Aussichten für nachhaltige Immobilien

Das Konzept nachhaltige Immobilien wird sich auch in Zukunft weiter­ent­wi­ckeln, da Vorschriften und Techno­logien ständigen Verän­de­rungen unter­worfen sind.

Mittel- bis langfristig können nachhal­tigere Immobilien nach der EU-Taxonomie ein echter Gewinn sein: positive Konse­quenzen wie der Erhalt von Förder­mitteln, geringere Steuer­ver­pflich­tungen und höhere Mietein­nahmen nach einer Renovierung der Immobilien stellen sich erst nach einigen Jahren ein. Um schneller Ergeb­nisse zu erzielen, ist es jedoch von entschei­dender Bedeutung, eine umfas­sende ESG-Strategie zu entwi­ckeln. Sie ist entscheidend für die Schaffung von finan­zi­ellem Mehrwert, ein erfolg­reiches Risiko­ma­nagement und Marken­image, den Zugang zu neuen Geschäfts­mög­lich­keiten sowie die Gewinnung und Bindung von Talenten.

Um dies zu erreichen, begleitet Wüest Partner Immobi­li­en­fonds­ma­nager, Inves­toren und Eigen­tümer bei ihren Überle­gungen und legt gemeinsam mit Ihnen einen Aktionsplan für fünf oder zehn Jahre fest. Sei es mit Beratung oder digitalen Immobo­lien­lö­sungen, wir unter­stützen Sie bei einer trans­pa­ren­teren Bericht­erstattung, der Einhaltung der EU-Taxonomieverordnung, aber auch dabei, Nachhal­tigkeit und Renta­bi­lität mitein­ander zu verein­baren.


Kontak­tieren Sie uns für eine gründ­liche Analyse Ihres Immobi­li­en­port­folios durch einen unserer Experten.


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Pia Hoffmann-Gallert
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