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Riesiger Investitionsbedarf in Erneuerbare-Energie-Anlagen: So lassen sich die Hürden bei der Bewertung nehmen

Veröffentlicht am: 20. Juli 2023 Letzte Aktualisierung: 02. April 2026

Die von der Bundesregierung postu­lierte Energiewende hat das Ziel, eine umwelt­ver­träg­liche, sichere und wirtschaft­liche Energieversorgung zu gewähr­leisten. Investitionen in Infrastrukturanlagen (insbe­sondere Photovoltaik- und Windkraft) sind entscheidend für die Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität, die die Bundesregierung für Deutschland bis 2045 anstrebt. Hierbei ist offen­sichtlich, dass öffent­liche Mittel allein nicht ausreichen, um diesen Wandel und die erfor­der­liche Infrastruktur zu finan­zieren. Privates Kapital ist unabdingbar und wird von insti­tu­tio­nellen Investoren (Versicherungen, Versorgungswerken, Pensionskassen) auch bereits zur Verfügung gestellt, doch das reicht noch nicht. Anlagevehikel, wie Fonds, spielen eine zentrale Rolle dabei, das erfor­der­liche Kapital in die zu finan­zie­renden Investitionsprojekte zu schleusen. Derzeit gibt es für deutsche Fonds jedoch noch eine Reihe regula­to­ri­scher Hürden, die Investoren daran hindern, in noch größerem Maßstab in Erneuerbare-Energie-Anlagen (EE-Anlagen) anzulegen.

Die Bundesregierung hat dies erkannt und will mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz erheblich mehr Kapital für die Bereiche Klimaschutz und Digitalisierung mobili­sieren. Die Bundesministerien der Finanzen und der Justiz legten am 12. April dieses Jahres einen Referentenentwurf für das Gesetz vor. Ein wesent­licher Hebel, der sich darin findet, wäre die Möglichkeit für Immobilienfonds, künftig bis zu 15 Prozent ihres Vermögens in EE-Anlagen zu inves­tieren, diese selbst zu betreiben und den gewon­nenen Strom ins öffent­liche Netz einzu­speisen.

Zusätzlicher Vorteil für die Investoren in Zeiten der EU-Taxonomie: Die Erzeugung von eigenem Ökostrom, dessen Menge weit über den eigenen Verbrauch hinausgeht, könnte den CO2-Fußabdruck des Gesamtportfolios reduzieren und die Fonds den Nachhaltigkeitszielen der Anleger deutlich näher­bringen.

Herausforderungen bei der Bewertung von Erneuerbare-Energie-Anlagen

Die Gesetzesinitiative ist also ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Versorgung mit regene­ra­tiven Energien. Doch weitere Schritte sind erfor­derlich, denn insti­tu­tio­nelle Fonds brauchen Sicherheit bei Planung und Kalkulation. Wüest Partner sieht insbe­sondere in der Assetklasse der Immobiliensondervermögen ein grund­sätz­liches Investitionsinteresse und folglich einen Schlüssel für deutlich mehr Investments in die Energiewende. Die Bewertungsexperten von Wüest Partner warten daher nicht bis zum Herbst, wenn der Gesetzentwurf voraus­sichtlich verab­schiedet werden soll, sondern antizi­pieren schon jetzt und erarbeiten sich entspre­chendes Know-how. Ziel ist es, Vorreiter bei der Bewertung von EE-Anlagen zu sein.
Wüest Partner geht davon aus, dass eine adäquate Bewertung von EE-Anlagen solide Kenntnisse auf der Ertragsseite (Ertragsprognosen / Strompreisentwicklungen) und auf der (laufenden) Kostenseite erfordert. Insbesondere für Greenfield-Investments sind valide Betriebsdaten und belastbar projek­tierte Ertragsströme essen­tiell. Die Projektkalkulationen von Herstellern und Errichtern von EE-Anlagen sind erfah­rungs­gemäß häufig zu optimis­tisch. Wüest-Partner greift bei Bewertungen zum einen auf die eigene umfang­reiche Expertise in den Bereichen Immobilienbewertung und Nachhaltigkeit (ESG) zurück und stellt sich zusätzlich in Kooperationen mit Betreibern und Datenanbietern auf.

Die Bewertungsmethodik der EE-Anlagen wird stark vom Anlagevehikel und der Fondsstruktur abhängen. Für Immobilienvermögen wird diese anhand der inter­na­tio­nalen DCF Methodik, oder basierend auf dem Ertragswert nach ImmoWertV erfolgen. Für Infrastrukturfonds erfolgt die Bewertung nach jüngsten Statements der Finanzaufsicht BaFin nach dem IDW S1 Standard.
Insbesondere die im Vergleich zu Immobilien kürzere Betriebsdauer von Photovoltaikanlagen sowie Windrädern erfordert entspre­chende Fachkenntnisse, um Werteffekte frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus stellt der Zeitraum nach Ablauf der garan­tierten Einspeisevergütung von 20 Jahren mangels hinrei­chend bekannter Eintrittswahrscheinlichkeit eine Herausforderung für die Bewertung derar­tiger Anlagen dar. Für den gesamten Betrachtungszeitraum genießt der zugrun­de­lie­gende Kapitalisierungsfaktor die vermeintlich höchste Hebelwirkung. Für deren Bestimmung gibt es jedoch keine zugäng­liche Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse oder Transaktionsdatenbank. Demzufolge ist neben entspre­chender Erfahrung ein wertender Abgleich aus Vergleichstransaktionen und / oder zu Alternativanlagen gefragt.

Hohes Potenzial für institutionelle Investoren – Wüest Partner bereit für Bewertung von Erneuerbare-Energie-Anlagen

Der Bedarf an Infrastrukturanlagen zur Erzeugung regene­ra­tiver Energien ist größer denn je. Insbesondere in dem Segment der Erneuerbaren Energien existiert in Deutschland ein erheb­licher Investitionsbedarf, um den Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 % zu steigern (EEG 2023). Der Ausbaubedarf kann daher nicht mehr allein durch die öffent­liche Hand gedeckt werden. Daraus ergeben sich lukrative Anlageperspektiven für Immobilieninvestoren.
Für die Bewertung der Infrastrukturanlagen ist Wüest Partner bestens vorbe­reitet und steht poten­zi­ellen Investoren sehr gerne zur Seite.

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