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Alles unter einem Dach: Wüest Partner positioniert sich als One-Stop-Shop für die Bewertung im Bereich Infrastruktur

Veröffentlicht am: 26. Februar 2024 Letzte Aktualisierung: 12. August 2025

Investitionen in die deutsche Infrastruktur liegen im Trend, und das wird wohl auch noch auf lange Sicht so bleiben. Kein Wunder, denn es gibt nicht nur einen riesigen Bedarf an umwelt­ver­träg­licher Energieversorgung, die erfor­derlich ist, um das Ziel der Bundesregierung, Deutschland bis 2045 klima­neutral zu machen, erreichen zu können. Darüber hinaus zeichnet sich ein gigan­ti­scher Investitionsbedarf etwa in Kindertagesstätten, Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder Rechenzentren/Datacenter ab. Die Bewertungsexpert:innen von Wüest Partner fassen sowohl Erneuerbare-Energie-Anlagen als auch die genannten Sozial- und Spezialimmobilien zur Grundversorgung in Deutschland unter dem Oberbegriff „Infrastruktur“ zusammen. Auf all diesen Gebieten hat das Dienstleistungsunternehmen bereits tiefge­hende Expertise und ist stetig dabei, diese zu optimieren. Das Ziel besteht darin, sich als eine Art One-Stop-Shop für Bewertungsbedarf im Bereich Infrastruktur zu positio­nieren. Dazu später mehr.

Daran, dass der Staat die dringend erfor­der­lichen Investitionen in die Infrastruktur nicht allein wird stemmen können, erinnerte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023. Damit unter­sagten die Hüter des Grundgesetzes die Umwidmung von rund 60 Milliarden Euro, die ursprünglich als poten­zielle Coronahilfen gedacht waren, zu Klimaschutz-Investitionen über den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Die Folge war unter anderem ein Stopp diverser Förderprogramme, auf die weite Teile der deutschen Wirtschaft bauen. Monatelang lagen milli­ar­den­schwere Investitionen in Deutschland auf Eis, viele Unternehmen warteten auf einen verab­schie­dungs­fä­higen Bundeshaushalt 2024, und mancher Beobachter entwi­ckelte Zweifel daran, ob das mit den notwen­digen Investitionen in Erneuerbare Energien & Co. in dem von der Bundesregierung beabsich­tigten Tempo wirklich klappen könnte.

Demnächst können auch Immobilienfonds in Ernerbare-Energien-Anlagen inves­tieren

Die Zweifel nährte ebenso das Zukunftsfinanzierungsgesetz. Das wurde im Herbst 2023 zwar von Bundestag und Bundesrat verab­schiedet und trat Anfang des Jahres 2024 in Kraft. Doch auf der Zielgeraden verschwand aus dem Gesetz die ursprünglich vorge­sehene Möglichkeit für Immobilienfonds, bis zu 15 Prozent ihres Vermögens in Grundstücke zu inves­tieren, auf denen sich ausschließlich Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) befinden, allen voran solche für Windkraft und Photovoltaik. Bis dahin waren die Manager zahlreicher Immobilienfonds davon ausge­gangen, mit beigemischten Investments in EE-Anlagen einen Beitrag zum Ausbau von Wind- und Solarenergie leisten zu können. Zugleich wäre diese Möglichkeit eine Gelegenheit gewesen, den CO₂-Fußabdruck des Gesamtportfolios zu reduzieren und die Fonds den zunehmend ambitio­nierten Nachhaltigkeitszielen der Anleger deutlich näher­zu­bringen.

Das geht nun nicht sofort, aber aufge­schoben ist nicht aufge­hoben. Der entschei­dende Passus im Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wurde nur vorerst zurück­ge­stellt – mit der Begründung, mögliche steuer­liche Begleitregelungen müssten zunächst im Jahressteuergesetz 2024 geklärt werden. Mit anderen Worten: Die Chance für Immobilienfonds, Investitionen in EE-Anlagen in Angriff zu nehmen, ist weiterhin gegeben. Das Jahressteuergesetz soll noch im ersten Halbjahr 2024 in Kraft treten.

Solarpaket 1 verspricht schnellere Verbreitung von Photovoltaik-Anlagen

Anders als bei den Immobilienfonds schieben gesetz­liche Änderungen auf übrigen Gebieten Investments in Infrastruktur weiter an. Hierzu zählt das sogenannte Solarpaket 1, das demnächst in Kraft treten soll. Dahinter verbergen sich zahlreiche Regelungen, die den Zubau von PV-Anlagen in Deutschland weiter beschleu­nigen und entbü­ro­kra­ti­sieren sollen. Neben PV-Dachanlagen und Stecker-Solar-Geräten werden den Plänen zufolge auch PV-Freiflächenanlagen von dem Paket profi­tieren.

ELTIF 2.0 erschließt Privatanleger-Kapital für den Ausbau der Infrastruktur in der EU

Und noch einen Lichtblick für mehr Investitionen in Infrastruktur gibt es:  Möglichkeiten für Anleger, in Infrastruktur und andere langfristig orien­tierte Sachwerte zu inves­tieren, werden EU-weit erleichtert. Hier lohnt es sich immer mehr, sich den Begriff ELTIF zu merken. Dahinter verbirgt sich eine Fondsstruktur, die European Long-Term Investment Fund (ELTIF) heißt. Seit 2015 bietet der ELTIF Anlegern die Möglichkeit, in Infrastruktur und andere langfristig orien­tierte Sachwerte zu inves­tieren. Die Anlageform dient der Förderung langfris­tiger Investitionen in die europäische Realwirtschaft und aktiviert dafür insbe­sondere Finanzmittel von Privatanlegern.

Mit der kürzlich verab­schie­deten Verordnung zum ELTIF 2.0 sollen Investitionshindernisse abgebaut und gelockert werden, um das noch fast unerschlossene Potenzial des Privatkundenmarkts zu erschließen und erfor­der­liche Investitionen in Infrastrukturanlagen in Europa anzukurbeln. Durch die Novellierung wird der ELTIF zu einem deutlich flexi­bleren Investitionsvehikel. Hierfür wurden unter anderem das Anlagespektrum erweitert, Vorschriften verein­facht und der Zugang für Kleinanleger erleichtert. 

Wüest Partner engagiert sich im Bundesverband Alternative Investments (BAI)

Weil Wüest Partner fest davon überzeugt ist, dass Investitionen in Zukunft nicht nur im Bereich Immobilien ODER auf dem Feld der Infrastruktur getätigt werden, sondern auf beiden Gebieten gleich­zeitig, ist das Unternehmen unlängst dem Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) beigetreten. Der Verband wurde 1997 gegründet und begreift sich als assetklassen- und produkt­über­grei­fende Interessenvertretung für Alternative Investments in Deutschland. Derzeit sind rund 280 nationale und inter­na­tionale Unternehmen im BAI organi­siert.

Der Verband wirkt an zahlreichen Gesetzgebungsvorhaben mit und nimmt als Sachverständiger an Anhörungen teil. Er steht in ständigem inten­siven Dialog mit natio­nalen (z.B. BaFin, Bundesbank) und europäi­schen (z.B. ESMA, EIOPA) Aufsichtsgremien und setzt sich dafür ein, dass die Belange der mit Alternativen Investments befassten Unternehmen in der Verwaltungspraxis gehört werden. Mit anderen Worten: Der BAI arbeitet für das Ziel, dass in Deutschland möglichst praxisnahe und bürokra­tiearme Regelungen für eine Entfesselung privater Investitionen in Infrastruktur getroffen werden.

„In zentralen Bereichen der Infrastruktur verfügen wir über langjährige Erfahrung“

Wüest Partner stellt sich bereits jetzt als ganzheit­licher Partner im Bereich Bewertung von Infrastrukturinvestments auf. Der Dienstleister deckt ausdrücklich die Felder der Erneuerbaren Energien, der digitalen Infrastruktur (Datacenter) und der sozialen Infrastruktur (Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Pflegeheime usw.) ab. „In zentralen Bereichen der Infrastruktur verfügen wir über langjährige Erfahrung, sodass wir einen belast­baren Track Record vorweisen können“, betont Thomas Lehmann, Director bei Wüest Partner. Um etwa bei der Bewertung von EE-Anlagen keinerlei Qualitätsabstriche zu machen, zögern die Bewertungsprofis nicht, über die vorhandene eigene Expertise in den Bereichen Immobilienbewertung und Nachhaltigkeit (ESG) hinaus zusätzlich mit Betreibern solcher Anlagen sowie spezia­li­sierten Datenanbietern zu koope­rieren.

Strategische Kooperationen sorgen für die erfor­der­liche Marktnähe

Generell verfolgt Wüest Partner bei EE-Anlagen einen auf das Asset konzen­trierten Bewertungsansatz mit maximaler Marktnähe. Diese Herangehensweise unter­scheidet sich von der vorherr­schenden Bewertungspraxis vieler Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Die genannte Marktnähe stellt das Unternehmen zum Beispiel in Gestalt strate­gi­scher Kooperationen mit exzellent vernetzten Betriebsführern her. So koope­riert Wüest Partner unter anderem mit VOLTARO Energy, einem in München ansäs­sigen Anbieter von Solar-Aufdach-Anlagen für Gewerbeimmobilien. Das Ziel der Zusammenarbeit besteht darin, den Aufbau von Photovoltaik-Anlagen sowie die Berechnung der Wertentwicklung der Liegenschaft inklusive Energieerzeugung aus einer Hand anbieten zu können.

Für den Bereich Wind- und Photovoltaikanlagen gewann Wüest Partner mit Saxovent Smart Eco Investments obendrein einen ganzheitlich aufge­stellten Kooperationspartner. Federführend ist dabei die windpunx GmbH & Co. KG, eine Tochtergesellschaft der Saxovent. Windpunx ist ein innova­tiver und hochspe­zia­li­sierter techni­scher und kaufmän­ni­scher Betriebsführer und betreut derzeit in Deutschland und anderen europäi­schen Ländern Wind- und Photovoltaikparks mit einer Leistung von über 1,8 GW.

Wüest Partner arbeitet laufend an der Optimierung der Bewertungs-Expertise

Der Bedarf an Infrastruktur-Investments wird weiter zunehmen, ganz gleich, ob es um Sozial- und Spezialimmobilien oder aber um EE-Anlagen geht. Wüest Partner ist auf den erwar­teten Boom bereits sehr gut vorbe­reitet – und arbeitet laufend an der weiteren Optimierung der Bewertungs-Expertise, um für Investoren die bestmög­liche Leistung liefern zu können.

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