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Stand­ort­för­der­gesetz: Warum Immobi­li­en­fonds jetzt Verant­wortung für die Energie­wende übernehmen müssen

Veröffentlicht am: 02. Februar 2026 Letzte Aktualisierung: 02. Februar 2026

Mit dem Stand­ort­för­der­gesetz erweitert der Gesetz­geber den Handlungs­spielraum von Immobi­li­en­fonds. Künftig dürfen offene Immobi­li­en­fonds bis zu 15 Prozent ihres Vermögens in erneu­erbare Energien und zugehörige Infra­struktur inves­tieren. Diese regula­to­rische Öffnung ermög­licht insti­tu­tio­nellen Inves­toren den syste­ma­ti­schen Zugang zu einem Markt­segment, das bislang außerhalb ihrer Anlage­mög­lich­keiten lag.

Aus offenen Immobi­li­en­fonds lassen sich damit Inves­ti­tionen in Milli­ar­denhöhe mobili­sieren. Der Gesetz­geber schafft eine zusätz­liche Finan­zie­rungs­quelle für den Ausbau des Energie­systems und erweitert zugleich die Diver­si­fi­ka­ti­ons­mög­lich­keiten für Fonds­ma­nager.

Markt­ent­wicklung und regula­to­ri­scher Rahmen

Erneu­erbare Energien stellen inzwi­schen den größten Anteil an der deutschen Strom­erzeugung. Photo­voltaik verzeichnet ein dynami­sches Wachstum, während der Ausbau der Windenergie hinter den politi­schen Zielvor­gaben zurück­bleibt. Für den weiteren Ausbau werden erheb­liche Inves­ti­tionen benötigt, die über staat­liche Förderung allein nicht darstellbar sind. Das Stand­ort­för­der­gesetz eröffnet Immobi­li­en­fonds die Möglichkeit, ihren Fokus auf stabile Erträge beizu­be­halten und gleich­zeitig syste­ma­tisch in Energie­an­lagen zu inves­tieren.

„Mit dem Stand­ort­för­der­gesetz wird offenen Immobi­li­en­fonds nun auch regula­to­risch die Möglichkeit gegeben, aktiv einen Beitrag zur Energie­wende zu leisten“, betont auch Mario Schüttauf, Leiter Fonds­ma­nagement bei hausInvest. „Aufgrund unseres jahre­langen Know-hows im Bereich erneu­er­barer Energien werden wir rasch in der Lage sein, die Poten­ziale dieser neuen Inves­ti­ti­ons­mög­lich­keiten zu nutzen – sei es durch Energie­an­lagen direkt am Objekt oder dezen­trale Invest­ments.“

Das Beispiel zeigt: Fonds­ma­nager beginnen bereits, die regula­to­ri­schen Spiel­räume strate­gisch einzu­ordnen. Damit wird sichtbar, wie die Verbindung von Immobilien- und Energie­wirt­schaft praktisch ausge­staltet werden kann.

Für insti­tu­tio­nelle Anleger entsteht dadurch eine erwei­terte Portfo­lio­struktur: Immobilien liefern planbare Cashflows, Energie­infra­struktur bietet Wachs­tums­po­tenzial und messbare ESG-Wirkung. Die Nutzung der 15ProzentQuote erfordert spezi­fische Kompe­tenzen. Erneu­erbare Energien folgen anderen ökono­mi­schen und techni­schen Logiken als klassische Immobi­li­en­in­vest­ments. Erträge hängen von techni­schen Parametern, Strom­preis­ent­wick­lungen, Netzan­schlüssen und Betriebs­mo­dellen ab. Für eine fundierte Inves­ti­ti­ons­ent­scheidung sind belastbare Bewer­tungs­an­sätze erfor­derlich. Bewertung, Risiko­analyse und regula­to­rische Sicherheit werden zu kriti­schen Erfolgs­fak­toren. Ohne standar­di­sierte Bewer­tungs­me­thoden und marktnahe Ertrags­an­nahmen entstehen Unsicher­heiten in der Portfo­lio­steuerung.

Wüest Partner als Schnitt­stelle zwischen Immobilien und Energie

An dieser Stelle kommt spezia­li­siertes Know-how ins Spiel. Wüest Partner begleitet Inves­toren seit vielen Jahren an der Schnitt­stelle von Immobi­li­en­wirt­schaft und Energie­infra­struktur. Wir verfügen über umfas­sende Erfahrung in der Bewertung von Wind- und Solar­parks, Batte­rie­spei­chern sowie weiterer energie­naher Infra­struktur.

Als bei der BaFin regis­trierter externer Bewerter nach KAGB unter­stützen wir Fonds bei Ankaufs- und Regel­be­wer­tungen und sind mit den regula­to­ri­schen Abläufen vertraut. Abhängig von Struktur und Zielsetzung erfolgt die Wertermittlung auf Asset-Ebene oder als objek­ti­vierter Unter­neh­menswert der Projekt­ge­sell­schaft nach IDW-Standard. Damit schaffen wir eine belastbare Grundlage für Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dungen und Portfo­lio­steuerung.

Darüber hinaus verbindet Wüest Partner Immobi­li­en­kom­petenz mit fundierter Markt­kenntnis der Energie­wirt­schaft. Durch Koope­ra­tionen mit techni­schen Betriebs­führern und Progno­se­ex­perten fließen stand­ort­spe­zi­fische Ertrags­an­nahmen, realis­tische Strom­preis­pro­gnosen und marktnahe Kosten­struk­turen in die Bewer­tungen ein. So entstehen Entschei­dungs­grund­lagen, die regula­to­risch tragfähig und zugleich wirtschaftlich realis­tisch sind.

Fazit

Das Stand­ort­för­der­gesetz eröffnet der Immobi­li­en­wirt­schaft neue Inves­ti­ti­ons­mög­lich­keiten. Die erfolg­reiche Nutzung dieser Spiel­räume setzt profes­sio­nelle Struk­tu­rierung, fundierte Bewertung und klare strate­gische Entscheidungen voraus. Fonds­ma­nager, die diese Anfor­de­rungen frühzeitig adres­sieren, können ihre Portfolios diver­si­fi­zieren und zusätz­liche Ertrags­po­ten­ziale erschließen.