Standortfördergesetz: Warum Immobilienfonds jetzt Verantwortung für die Energiewende übernehmen müssen
Veröffentlicht am: 02. Februar 2026 Letzte Aktualisierung: 02. Februar 2026
Mit dem Standortfördergesetz erweitert der Gesetzgeber den Handlungsspielraum von Immobilienfonds. Künftig dürfen offene Immobilienfonds bis zu 15 Prozent ihres Vermögens in erneuerbare Energien und zugehörige Infrastruktur investieren. Diese regulatorische Öffnung ermöglicht institutionellen Investoren den systematischen Zugang zu einem Marktsegment, das bislang außerhalb ihrer Anlagemöglichkeiten lag.
Aus offenen Immobilienfonds lassen sich damit Investitionen in Milliardenhöhe mobilisieren. Der Gesetzgeber schafft eine zusätzliche Finanzierungsquelle für den Ausbau des Energiesystems und erweitert zugleich die Diversifikationsmöglichkeiten für Fondsmanager.
Marktentwicklung und regulatorischer Rahmen
Erneuerbare Energien stellen inzwischen den größten Anteil an der deutschen Stromerzeugung. Photovoltaik verzeichnet ein dynamisches Wachstum, während der Ausbau der Windenergie hinter den politischen Zielvorgaben zurückbleibt. Für den weiteren Ausbau werden erhebliche Investitionen benötigt, die über staatliche Förderung allein nicht darstellbar sind. Das Standortfördergesetz eröffnet Immobilienfonds die Möglichkeit, ihren Fokus auf stabile Erträge beizubehalten und gleichzeitig systematisch in Energieanlagen zu investieren.
„Mit dem Standortfördergesetz wird offenen Immobilienfonds nun auch regulatorisch die Möglichkeit gegeben, aktiv einen Beitrag zur Energiewende zu leisten“, betont auch Mario Schüttauf, Leiter Fondsmanagement bei hausInvest. „Aufgrund unseres jahrelangen Know-hows im Bereich erneuerbarer Energien werden wir rasch in der Lage sein, die Potenziale dieser neuen Investitionsmöglichkeiten zu nutzen – sei es durch Energieanlagen direkt am Objekt oder dezentrale Investments.“
Das Beispiel zeigt: Fondsmanager beginnen bereits, die regulatorischen Spielräume strategisch einzuordnen. Damit wird sichtbar, wie die Verbindung von Immobilien- und Energiewirtschaft praktisch ausgestaltet werden kann.
Für institutionelle Anleger entsteht dadurch eine erweiterte Portfoliostruktur: Immobilien liefern planbare Cashflows, Energieinfrastruktur bietet Wachstumspotenzial und messbare ESG-Wirkung. Die Nutzung der 15ProzentQuote erfordert spezifische Kompetenzen. Erneuerbare Energien folgen anderen ökonomischen und technischen Logiken als klassische Immobilieninvestments. Erträge hängen von technischen Parametern, Strompreisentwicklungen, Netzanschlüssen und Betriebsmodellen ab. Für eine fundierte Investitionsentscheidung sind belastbare Bewertungsansätze erforderlich. Bewertung, Risikoanalyse und regulatorische Sicherheit werden zu kritischen Erfolgsfaktoren. Ohne standardisierte Bewertungsmethoden und marktnahe Ertragsannahmen entstehen Unsicherheiten in der Portfoliosteuerung.
Wüest Partner als Schnittstelle zwischen Immobilien und Energie
An dieser Stelle kommt spezialisiertes Know-how ins Spiel. Wüest Partner begleitet Investoren seit vielen Jahren an der Schnittstelle von Immobilienwirtschaft und Energieinfrastruktur. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Bewertung von Wind- und Solarparks, Batteriespeichern sowie weiterer energienaher Infrastruktur.
Als bei der BaFin registrierter externer Bewerter nach KAGB unterstützen wir Fonds bei Ankaufs- und Regelbewertungen und sind mit den regulatorischen Abläufen vertraut. Abhängig von Struktur und Zielsetzung erfolgt die Wertermittlung auf Asset-Ebene oder als objektivierter Unternehmenswert der Projektgesellschaft nach IDW-Standard. Damit schaffen wir eine belastbare Grundlage für Investitionsentscheidungen und Portfoliosteuerung.
Darüber hinaus verbindet Wüest Partner Immobilienkompetenz mit fundierter Marktkenntnis der Energiewirtschaft. Durch Kooperationen mit technischen Betriebsführern und Prognoseexperten fließen standortspezifische Ertragsannahmen, realistische Strompreisprognosen und marktnahe Kostenstrukturen in die Bewertungen ein. So entstehen Entscheidungsgrundlagen, die regulatorisch tragfähig und zugleich wirtschaftlich realistisch sind.
Fazit
Das Standortfördergesetz eröffnet der Immobilienwirtschaft neue Investitionsmöglichkeiten. Die erfolgreiche Nutzung dieser Spielräume setzt professionelle Strukturierung, fundierte Bewertung und klare strategische Entscheidungen voraus. Fondsmanager, die diese Anforderungen frühzeitig adressieren, können ihre Portfolios diversifizieren und zusätzliche Ertragspotenziale erschließen.