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Insol­venzen: Wege aus der Klemme

Letzte Aktualisierung: 07. Januar 2025

Um die Markt­ak­ti­vität in der Immobi­li­en­wirt­schaft wieder zu beleben und insbe­sondere die angehal­tenen Projekt­ent­wick­lungen wieder in Gang zu bringen, sind neben Angebot und Nachfrage auch ein zielfüh­rendes Krisen­ma­nagement und eine gesicherte Finan­zierung erfor­derlich.

Im Absatz­markt geben erste Trans­ak­tionen Hinweise auf eine neue, moderatere Preis­findung. Auf dem Beschaf­fungs­markt sind die Baupreise ebenfalls wieder rückläufig, gleiches gilt teilweise auch für Boden­preise, so dass im Laufe des kommenden Jahres wieder von wirtschaftlich darstell­baren Rahmen­be­din­gungen ausge­gangen werden kann. Entscheidend sind hierbei jedoch zielfüh­rende politische Regelungen zu energe­ti­schen Quali­täten, Sanie­rungs­ver­pflich­tungen, Umlage­quoten, Förder­pro­grammen und Mieterhö­hungs­po­ten­zialen, welche in der jüngeren Vergan­genheit in der Branche als eher unsicher wahrge­nommen wurden. Sprich, das politische Risiko muss kalku­lierbar gemacht werden.

Verwer­tungs­sze­narien von Projekten

Für in Schieflage geratene Projekte und deren weitere Finan­zierung ergeben sich aktuell grund­sätzlich mehrere Zukunfts­sze­narien: Zum einen die Sanierung im Insol­venz­ver­fahren mit Zwangs­ver­waltung oder in Eigen­ver­waltung, zum anderen die vorinsol­venz­liche Sanierung im Schutz­schirm­ver­fahren oder die Restruk­tu­rierung nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restruk­tu­rie­rungs­rahmen für Unter­nehmen (StaRUG). Insbe­sondere das Verfahren nach dem zum 01. Januar 2021 in Kraft getre­tenen StaRUG bietet vielfache Möglich­keiten in Eigen­ver­ant­wortung und im Einver­nehmen mit der Mehrheit der Gläubiger formale Insol­venzen abzuwenden. Damit bestehen pragma­tische Voraus­set­zungen, um Projekte mittels eines kompe­tenten Krisen- und Risiko­ma­nage­ments wieder weiter­zu­führen.

Inter­es­senslage der Sponsoren

Typischer­weise haben Gläubiger von Projekt­ent­wick­lungs­ge­sell­schaften kein Interesse an der Übernahme der Insol­venz­masse, da deren Fertig­stellung nicht zur Kernkom­petenz ihrer Geschäfts­mo­delle gehört. In den überwie­genden Fällen handelt es sich dabei um Banken, welche bei Störung des Kredit­ver­trags eine interne Inten­siv­be­treuung veran­lassen müssen und im Zweifelsfall die Zwangs­ver­stei­gerung des Grund­stücks betreiben. In der Frühphase von Projekten sind zudem Mezza­nin­geber invol­viert, oder Immobi­li­en­fonds, die sich Objekte im Zuge eines Forward-Deals sichern wollen. Insofern kann grund­sätzlich davon ausge­gangen werden, dass sowohl auf der Debt- als auch auf der Equity-Seite sämtliche Finan­zierer und Inves­toren ein Interesse an der Weiter­führung der Projekte haben, um die geplanten regel­mä­ßigen Cashflows aus Kredit­ver­trägen, Mietver­trägen oder Verkäufen zu erzielen.

Leistungs­lücke im Risiko­ma­nagement

Um die Planbarkeit in den Projekten wieder­her­zu­stellen und dauerhaft zu sichern, sind neben der Befrie­digung von Gläubigern, neuver­han­delten Finan­zie­rungs­kon­di­tionen und neube­wer­teten Sicher­heiten, insbe­sondere syste­ma­tische Risikomanagement-Maßnahmen erfor­derlich. Diese Maßnahmen sind zwar nominal in den Leistungs­bildern der Projekt­steuerer nach AHO sowie in den Vorschriften der Finan­zierer nach MaRisk enthalten, werden jedoch regel­mäßig nicht oder nur unzurei­chend ausge­füllt. Grund hierfür sind zum einen die Tatsache, dass Finan­zierer regel­mäßig nicht über ausrei­chende Kapazi­täten mit dem entspre­chenden bautech­ni­schen Know-How verfügen und zum anderen die Projekt­steuerer qua Leistungsbild zwar den Bauherren, nicht aber weiteren Inves­toren oder Finan­zierern verpflichtet sind und demnach auch regel­mäßig nicht über ausrei­chende Kompe­tenzen in der finanz­wirt­schaft­lichen Risiko­mo­del­lierung besitzen. Dadurch entsteht eine Leistungs­lücke im Risiko­ma­nagement, gewis­ser­maßen ein blinder Fleck an der Schnitt­stelle zwischen Realwirt­schaft und Finanz­wirt­schaft, an welcher wesent­liche Infor­ma­tionen über Ursache und Wirkung von Risiken und Treibern verloren gehen oder nicht gesamt­heitlich identi­fi­ziert, dokumen­tiert, analy­siert und bewertet werden. Diese Leistungs­lücke zu schließen wird ein essen­ti­eller Bestandteil sein, wenn es darum geht, die Steuer­barkeit von Projekten zu erhöhen und das Vertrauen der Sponsoren wieder­her­zu­stellen.

Lösungs­ansatz Risiko­mo­ni­toring

Und genau diese Leistungs­lücke schließt ein unabhän­giges Risiko­mo­ni­toring von Projekt­ent­wick­lungen. Es ergänzt dabei das entschei­dende Binde­glied zwischen der Projekt­steuerung des Entwicklers und dem Risiko­ma­nagement des Finan­zierers und liefert damit die Grund­lagen für eine erfolg­reiche Steuerung der Durch­führung oder Weiter­führung eines Immobilien-Projektes aus Sicht der Projekt-Sponsoren. Das Risiko­mo­ni­toring ist dabei unabhängig von der Projekt­rea­li­sierung und von der Projekt­fi­nan­zierung. Der Risiko­mo­nitor verfügt über weitrei­chende technische, recht­liche, wirtschaft­liche und quanti­tative Fähig­keiten, um die teilweise komplexen Sachver­halte zu analy­sieren und zu bewerten. Im Idealfall ist der Monitor durch eine entspre­chende Stelle zerti­fi­ziert, um seine Unabhän­gigkeit und Kompetenz nachzu­weisen. Erste Initia­tiven hierzu sind z.B. vom Baumo­ni­toring e.V., der HypZert GmbH oder der RICS bereits lanciert. Diese geben zwar auch erste Empfeh­lungen für eine Standar­di­sierung von Monito­rings, die konkrete Imple­men­tierung bleibt aber weiterhin eine Heraus­for­derung für Projekt­spon­soren. Wie ein umfas­sendes Risiko­mo­ni­toring für Projekt­ent­wick­lungen im Detail ausge­staltet sein kann, beschreiben wir in den nächsten Beiträgen.

Erfahren Sie mehr über ein erfolg­reiches Risiko­ma­nagement für Ihr Immobi­li­en­pro­jekte: