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Standortfördergesetz: Warum Immobilienfonds jetzt Verantwortung für die Energiewende übernehmen müssen

Veröffentlicht am: 02. Februar 2026 Letzte Aktualisierung: 02. April 2026

Mit dem Standortfördergesetz erweitert der Gesetzgeber den Handlungsspielraum von Immobilienfonds. Künftig dürfen offene Immobilienfonds bis zu 15 Prozent ihres Vermögens in erneu­erbare Energien und zugehörige Infrastruktur inves­tieren. Diese regula­to­rische Öffnung ermög­licht insti­tu­tio­nellen Investoren den syste­ma­ti­schen Zugang zu einem Marktsegment, das bislang außerhalb ihrer Anlagemöglichkeiten lag.

Aus offenen Immobilienfonds lassen sich damit Investitionen in Milliardenhöhe mobili­sieren. Der Gesetzgeber schafft eine zusätz­liche Finanzierungsquelle für den Ausbau des Energiesystems und erweitert zugleich die Diversifikationsmöglichkeiten für Fondsmanager.

Marktentwicklung und regula­to­ri­scher Rahmen

Erneuerbare Energien stellen inzwi­schen den größten Anteil an der deutschen Stromerzeugung. Photovoltaik verzeichnet ein dynami­sches Wachstum, während der Ausbau der Windenergie hinter den politi­schen Zielvorgaben zurück­bleibt. Für den weiteren Ausbau werden erheb­liche Investitionen benötigt, die über staat­liche Förderung allein nicht darstellbar sind. Das Standortfördergesetz eröffnet Immobilienfonds die Möglichkeit, ihren Fokus auf stabile Erträge beizu­be­halten und gleich­zeitig syste­ma­tisch in Energieanlagen zu inves­tieren.

„Mit dem Standortfördergesetz wird offenen Immobilienfonds nun auch regula­to­risch die Möglichkeit gegeben, aktiv einen Beitrag zur Energiewende zu leisten“, betont auch Mario Schüttauf, Leiter Fondsmanagement bei hausInvest. „Aufgrund unseres jahre­langen Know-hows im Bereich erneu­er­barer Energien werden wir rasch in der Lage sein, die Potenziale dieser neuen Investitionsmöglichkeiten zu nutzen – sei es durch Energieanlagen direkt am Objekt oder dezen­trale Investments.“

Das Beispiel zeigt: Fondsmanager beginnen bereits, die regula­to­ri­schen Spielräume strate­gisch einzu­ordnen. Damit wird sichtbar, wie die Verbindung von Immobilien- und Energiewirtschaft praktisch ausge­staltet werden kann.

Für insti­tu­tio­nelle Anleger entsteht dadurch eine erwei­terte Portfoliostruktur: Immobilien liefern planbare Cashflows, Energieinfrastruktur bietet Wachstumspotenzial und messbare ESG-Wirkung. Die Nutzung der 15ProzentQuote erfordert spezi­fische Kompetenzen. Erneuerbare Energien folgen anderen ökono­mi­schen und techni­schen Logiken als klassische Immobilieninvestments. Erträge hängen von techni­schen Parametern, Strompreisentwicklungen, Netzanschlüssen und Betriebsmodellen ab. Für eine fundierte Investitionsentscheidung sind belastbare Bewertungsansätze erfor­derlich. Bewertung, Risikoanalyse und regula­to­rische Sicherheit werden zu kriti­schen Erfolgsfaktoren. Ohne standar­di­sierte Bewertungsmethoden und marktnahe Ertragsannahmen entstehen Unsicherheiten in der Portfoliosteuerung.

Wüest Partner als Schnittstelle zwischen Immobilien und Energie

An dieser Stelle kommt spezia­li­siertes Know-how ins Spiel. Wüest Partner begleitet Investoren seit vielen Jahren an der Schnittstelle von Immobilienwirtschaft und Energieinfrastruktur. Wir verfügen über umfas­sende Erfahrung in der Bewertung von Wind- und Solarparks, Batteriespeichern sowie weiterer energie­naher Infrastruktur.

Als bei der BaFin regis­trierter externer Bewerter nach KAGB unter­stützen wir Fonds bei Ankaufs- und Regelbewertungen und sind mit den regula­to­ri­schen Abläufen vertraut. Abhängig von Struktur und Zielsetzung erfolgt die Wertermittlung auf Asset-Ebene oder als objek­ti­vierter Unternehmenswert der Projektgesellschaft nach IDW-Standard. Damit schaffen wir eine belastbare Grundlage für Investitionsentscheidungen und Portfoliosteuerung.

Darüber hinaus verbindet Wüest Partner Immobilienkompetenz mit fundierter Marktkenntnis der Energiewirtschaft. Durch Kooperationen mit techni­schen Betriebsführern und Prognoseexperten fließen stand­ort­spe­zi­fische Ertragsannahmen, realis­tische Strompreisprognosen und marktnahe Kostenstrukturen in die Bewertungen ein. So entstehen Entscheidungsgrundlagen, die regula­to­risch tragfähig und zugleich wirtschaftlich realis­tisch sind.

Fazit

Das Standortfördergesetz eröffnet der Immobilienwirtschaft neue Investitionsmöglichkeiten. Die erfolg­reiche Nutzung dieser Spielräume setzt profes­sio­nelle Strukturierung, fundierte Bewertung und klare strate­gische Entscheidungen voraus. Fondsmanager, die diese Anforderungen frühzeitig adres­sieren, können ihre Portfolios diver­si­fi­zieren und zusätz­liche Ertragspotenziale erschließen.