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Renewables Report Deutschland 2025

Renewables Report Deutschland 2025
Thomas Lehmann

Thomas Lehmann MRICS

Der Ausbau der erneu­er­baren Energien schreitet in Deutschland spürbar voran. Dennoch zeigt sich eine unter­schied­liche Dynamik innerhalb der beiden großen erneu­er­baren Energieträger Wind und Solar: Während der monat­liche Nettozubau der Windenergie an Land trotz Rekordgenehmigungen im 1. Halbjahr 2025 hinter den Ausbauzielen nach dem EEG zurück­bleiben wird, scheinen die ambitio­nierten Ziele im Bereich der Solarenergie auch in diesem Jahr erreicht zu werden. Gleichzeitig gewinnt das Thema der Speichertechnik zunehmend an Bedeutung.

Wo stehen wir aktuell in der Energiewende? Deutschland ist grund­sätzlich auf einem guten Weg, die Ausbauziele zu erreichen. Doch die Rahmenbedingungen bleiben heraus­for­dernd. Politisches Infragestellen der festen Einspeisevergütung, wachsende Phasen negativer Börsenstrompreise und ein zu langsamer Netzausbau stellen das „Weiter-wie-bisher“-Mindset der Akteure auf eine harte Belastungsprobe.

Trotz dieser Hürden bleiben die Ziele sehr ambitio­niert und erfordern von allen Akteuren erheb­liche Anstrengungen. Institutionelle Investoren können und wollen hier einen nachhal­tigen Beitrag leisten. Es bleibt zu hoffen, dass im 25. Jubiläumsjahr des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) durch das Standortförderungsgesetz auch Immobilienfonds neue Möglichkeiten eröffnet werden, sich aktiv an der Energiewende zu betei­ligen.

Neben Investitionen in Windparks, Speicheranlagen oder größere PV-Freiflächenanlagen bieten auch Photovoltaikdachanlagen auf Dächern erheb­liche Potenziale. Die Jahrhundertaufgabe der Energiewende wird unter dem Motto „Energizing Real Estate“ nachhaltig nur gemeinsam mit der Immobilienwirtschaft gelingen.

Im Neubaubereich sind Photovoltaikdachanlagen, auch aufgrund gesetz­licher Verpflichtungen, längst Standard. Photovoltaik und Immobilien ergänzen sich perfekt: ungenutzte Dachflächen können nicht nur zusätz­liche Einnahmen bringen, sondern auch aktiv zur Energiewende beitragen. Photovoltaikdachanlagen werden dadurch aus Verpflichtung und zugleich aus Gründen der Attraktivität von der Kür zur Pflicht.

Dass Dachanlagen bereits einen signi­fi­kanten Beitrag leisten, bestätigt auch die amtliche Statistik. Während größere Solarparks oft im Vordergrund stehen, waren in den letzten Jahren tatsächlich Photovoltaik-Dachanlagen der Haupttreiber: 2023 lag ihr Anteil bei rund 70 %, 2024 noch bei etwa 60 %. Damit die Rendite vom Dach eine nachhaltige Ertragsquelle bildet, gilt es jedoch einige Herausforderungen und Hürden zu meistern.

Genau aus diesem Grund stehen Photovoltaikdachanlagen im Mittelpunkt der zweiten Ausgabe dieser Studie. Neben einem Marktüberblick soll die Studie vor allem konkrete Wege zur Umsetzung aufzeigen. Wie kommen wir zu Ergebnissen? Welche nächsten Schritte sind notwendig?

Für die Beantwortung dieser Fragen danken wir insbe­sondere unseren Interviewpartnern, die wertvolle Insights aus der Praxis geteilt haben. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre.


Kennzahlen zur Dynamik der Energiewende

Erneuerbare Energien entwi­ckeln sich in Deutschland zunehmend zur tragenden Säule der Energieversorgung und sind ein zentraler Baustein für den Klimaschutz. Deutschland zählt zu den führenden Märkten in Europa und hat die Transformation des Energiesektors in den vergan­genen Jahren spürbar voran­ge­trieben. Politische Rahmenbedingungen, techno­lo­gische Fortschritte und sinkende Kosten haben dazu beigetragen, dass vor allem Wind- und Solarenergie zu den Treibern der Energiewende zählen. Im Jahr 2025 decken erneu­erbare Energieträger bereits mehr als 60 % der Stromerzeugung – ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die aktuellen Entwicklungen der Energiewende eröffnen der Immobilienwirtschaft zugleich neue Chancen: Sie reichen von energe­ti­schen Optimierungen im Bestand bis hin zu Investitionen in nachhaltige Infrastruktur zur Steigerung der Gebäudeattraktivität und nachhal­tigen Wertsteigerung von Immobilienportfolios.

Gesetzgebung

Die Grundlage des Ausbaus erneu­er­barer Energien bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Ausbaustrategie sieht vor, dass bis 2030 insgesamt 80 % des Stroms in Deutschland aus erneu­er­baren Energien stammen sollen. Dafür ist eine instal­lierte Leistung von insgesamt rund 370 Gigawatt (GW) durch Windenergie, Solarenergie und Biomasseanlagen vorge­sehen.

Zusätzliche Impulse setzt das im März 2025 vom Bundestag beschlossene Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Mit einem Volumen von 100 Milliarden für den Klima- und Transformationsfonds eröffnet es weitere Spielräume für Investitionen zur Unterstützung der Energiewende.





Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

Erneuerbare Energien sind in Deutschland zu einem unver­zicht­baren Bestandteil der Stromversorgung geworden. Die Stromerzeugung aus erneu­er­baren Energien hat in den vergan­genen Jahren konti­nu­ierlich zugenommen. Zwischen 2015 und 2024 ist die erzeugte Bruttostrommenge aus erneu­er­baren Energieträgern durch­schnittlich um knapp sechs Prozent pro Jahr gestiegen.

Im Jahr 2024 erreichte die Stromerzeugung aus erneu­er­baren Energien ein Volumen von 284,0 Terawattstunden (TWh). Gegenüber 2023 entspricht dies einem Zuwachs um etwa 9 Milliarden Kilowattstunden (kWh) bezie­hungs­weise einem Anstieg um 3,2 %. Im 1. Halbjahr 2025 wurden bereits 142,2 TWh aus erneu­er­baren Energien produ­ziert. Damit betrug der Anteil erneu­er­barer Energien an der Nettostromerzeugung zuletzt 60,9 %.

Innerhalb der erneu­er­baren Energieträger bleibt Windkraft die wichtigste Quelle. Im Jahr 2024 erzeugten Windenergieanlagen 138,9 TWh und trugen damit knapp die Hälfte (49 %) zur erneu­er­baren Stromerzeugung bei. Auch im 1. Halbjahr 2025 stellte Windenergie mit 60,2 TWh die stärkste erneu­erbare Stromquelle dar.

Auch Photovoltaikanlagen wachsen dynamisch mit einer konti­nu­ier­lichen Zunahme der neu instal­lierten Leistung. Ihr Anteil an der erneu­er­baren Stromerzeugung stieg im Jahr 2024 auf 26,1 %, was einer produ­zierten Strommenge von 74,1 TWh entspricht. Getragen wurde der Zuwachs vor allem von dem deutlichen Kapazitätsausbau, die etwas niedrigere Globalstrahlung dämpfte den Anstieg nur gering­fügig. Gegenüber 2023 ergibt sich damit ein Plus von rund 16 %. Die weiteren erneu­er­baren Energiequellen – Biomasse, Wasserkraft und Geothermie – kamen im Jahr 2024 zusammen auf etwa 71 TWh und trugen damit etwa 25 % zur erneu­er­baren Stromerzeugung bei.


Ausbaupfad

Das EEG sieht für den Ausbau der erneu­er­baren Energien schritt­weise Zwischenziele bis 2040 und den anschlie­ßenden Erhalt der Leistung vor. Bis zum kommenden Jahr 2026 soll die instal­lierte Leistung von Solaranlagen auf 128 GW steigen, die von Windenergieanlagen an Land auf 84 GW.

Im Jahr 2024 erreichte der Nettozubau von Solarenergie in Deutschland mit 17,3 GW einen neuen Rekordwert und übertraf damit den Vorjahreswert deutlich. Zum Jahresende 2024 standen damit 100,5 GW instal­lierte Netto-Leistung durch Solarenergie zur Verfügung. Das Ziel des Ausbaupfads von 84 GW für 2024 wurde damit bereits übertroffen. Der Nettozubau von Windenergie an Land belief sich 2024 auf 2,6 GW, womit die instal­lierte Netto-Leistung für Onshore-Windanlagen 63,6 GW erreichte. Von Offshore-Windanlagen kamen weitere 0,7 GW hinzu, sodass die Leistung auf 9,2 GW stieg. Die Leistung lag damit unterhalb des Ausbaupfads mit dem Ziel von 69 GW für 2024.

Von Januar bis Ende Oktober 2025 erreichte der Nettozubau von Solarenergie nach Angaben der Bundesnetzagentur weitere 13,0 GW sowie 3,5 GW von Windenergie an Land. Für Offshore-Windanlagen blieb der Ausbau bislang aus. Regional zeigt sich ein diffe­ren­ziertes Bild: Bayern verzeichnete mit rund 3,6 GW den höchsten Netto-Zubau von Solarenergie, gefolgt von Baden-Württemberg mit 1,7 GW und Nordrhein-Westfalen mit 1,5 GW.

Beim Ausbau der Windenergie an Land im gleichen Zeitraum lag Nordrhein-Westfalen an der Spitze der Bundesländer, mit einem Netto-Zubau von etwa 0,9 GW. Auch in Niedersachsen mit 0,7 GW und Schleswig-Holstein mit 0,5 GW wurde Windkraft weiter ausgebaut.

Unter Einbeziehung des Nettozubaus lag die gesamte Bruttoleistung von Solarenergie nach Angaben der Bundesnetzagentur im Oktober 2025 deutsch­landweit bei 113,5 GW. Die Bruttoleistung von Wind an Land belief sich auf 67,0 GW und von Wind auf See auf 9,2 GW. Bis Ende 2025 ist mit einem weiteren spürbaren Ausbau erneu­er­barer Energieträger zu rechnen.



Verbrauch von erneuerbaren Energien

Auch beim Energieverbrauch gewinnen erneu­erbare Energien zunehmend an Gewicht. Der Anteil erneu­er­barer Energien am Bruttostromverbrauch überstieg im Jahr 2024 mit 54,4 % den Vorjahreswert um 1,5 Prozentpunkte. Windenergie an Land sowie Photovoltaik blieben die beiden zentralen erneu­er­baren Energieträger.

Im 1. Halbjahr 2025 lag der Anteil nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bei über 54 % des deutsch­land­weiten Bruttostromverbrauchs. Der Rückgang um rund 3 Prozentpunkte zum Vorjahr war vor allem auf die windschwachen Witterungsbedingungen zurück­zu­führen. Dennoch deckten Windkraftanlagen in diesem Zeitraum etwa 23 % des deutschen Bruttostromverbrauchs.

Der Anteil erneu­er­barer Energieträger am Bruttoendenergieverbrauch gemäß EU-Richtlinie, d. h. der Endenergieverbrauch zuzüglich des Eigenverbrauchs der Kraftwerke und der Übertragungsverluste, ist im Jahr 2024 leicht auf 22,4 % gestiegen, ein Plus von 0,8 Prozentpunkten zum Vorjahr. Für das Erreichen des deutsch­land­weiten Ziels von einem Anteil der erneu­er­baren Energien von 41 % am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 ist ein beschleu­nigter Ausbau erfor­derlich. Im Sektor Wärme und Kälte erreichte der Anteil erneu­er­barer Energieträger am Endenergieverbrauch 18,1 % und ist damit nahezu stabil zum Vorjahr.

Insgesamt konnten im Jahr 2024 durch erneu­erbare Energien etwa 256 Millionen Tonnen CO2- Äquivalente (Treibhausgas-Emissionen) vermieden werden – 6 Millionen Tonnen mehr als im Vorjahr.




Stromgestehungskosten

Die Kosten der Stromerzeugung unter­scheiden sich je nach Energieträger erheblich. Die Stromgestehungskosten der jewei­ligen Energieträger geben an, welche Kosten für Errichtung und Betrieb eines Kraftwerks oder einer Windkraft- oder Solaranlage bezogen auf die erzeugte Strommenge entstehen. Die Stromgestehungskosten werden über die gesamte Lebensdauer betrachtet und meist für die Erzeugung einer Kilowattstunde angegeben. Diese Kennzahl ermög­licht es, die verschie­denen Energieträger hinsichtlich ihrer langfris­tigen Wirtschaftlichkeit zu bewerten und zu vergleichen.

Aktuelle Analysen des Fraunhofer Instituts haben die Bandbreiten der Stromgestehungskosten erneu­er­barer Energieträger sowie konven­tio­neller Energieträger ermittelt. Die Ergebnisse zeigen, dass erneu­erbare Energieträger besonders niedrige Stromgestehungskosten aufweisen. So reicht die Spanne für Photovoltaikanlagen von 4,4 bis 14,4 Cent je Kilowattstunde. Die kosten­güns­tigste Technologie bilden Onshore-Windanlagen mit einer Spanne von 4,3 bis 9,2 ct/kWh. Damit liegen erneu­erbare Energien inzwi­schen deutlich unter den Kosten vieler konven­tio­neller Kraftwerke.


Investitionen in erneuerbare Energien

Die Investitionstätigkeit in erneu­erbare Energien hat in den vergan­genen Jahren deutlich zugenommen. Treiber dafür sind techno­lo­gische Innovationen, bessere Rahmenbedingungen und die Aussicht auf stabile Erträge. Nach einem deutlichen Anstieg der Investitionen im Jahr 2023 gingen die Investitionen in die Errichtung von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Jahr 2024 zwar leicht auf rund 32 Milliarden Euro zurück, blieben aber auf einem insgesamt hohen Niveau.

Im Vordergrund standen erneut Photovoltaikanlagen mit einem Investitionsvolumen von etwa 15,4 Mrd. Euro. Investitionen in Windkraftanlagen – an Land und auf See – stiegen um mehr als 13 % auf rund 9,1 Milliarden Euro. Für Geothermie und Biomasse-Anlagen wurden ca. 7,3 Milliarden Euro inves­tiert, auf diese Träger zusammen entfiel ein Anteil von 23 % der Gesamtinvestitionen.

Dieser Trend ist eng verknüpft mit den Entwicklungen im Gebäudesektor: Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden oder die Integration von Wärmepumpen und Speicherlösungen eröffnen neue Möglichkeiten zur Wertsteigerung von Immobilien und unter­stützen zugleich nachhaltige Investmentstrategien. Dadurch gewinnen erneu­erbare Energien auch im Immobilienportfolio an Gewicht.


Ausschreibungen und Vergütung

Das EEG garan­tiert Betreibern von Wind- und Solaranlagen eine Vergütung für jede einge­speiste Kilowattstunde. Dies schafft planbare Einnahmen und Investitionssicherheit. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Energieträger, Anlagengröße sowie Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Die Bundesnetzagentur legt die sogenannten anzule­genden Werte über Ausschreibungen fest, sie bilden die Grundlage für den Zahlungsanspruch. Die Vergütung erfolgt entweder als feste Einspeisevergütung oder als Marktprämie im Rahmen der Direktvermarktung.

Windenergieanlagen an Land ab einer instal­lierten Leistung von 1.000 kW (1 MW) unter­liegen dem Ausschreibungsverfahren. Das Ausschreibungsvolumen im Jahr 2025 umfasst insgesamt 10.000 MW. In der aktuellen Runde liegt der durch­schnitt­liche Zuschlagswert bei 6,57 ct/kWh. Durch die starke Überzeichnung, es wurden mehr Gebotsmengen abgegeben als Kapazitäten ausge­schrieben, sind die Zuschlagswerte erneut gesunken.

Auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen (1. Segment) ab einer instal­lierten Leistung von 1 MW unter­liegen dem Ausschreibungsverfahren. Das Ausschreibungsvolumen für 2025 beläuft sich auf 9.900 MW. In der aktuellen Runde beträgt der durch­schnitt­liche Zuschlagswert 4,84 ct/kWh. Wie bei der Windenergie waren auch die Solarausschreibungen zuletzt überzeichnet, was zu sinkenden Zuschlagswerten führte.



Erneuerbare Energien aus aktuellen Blickwinkeln

Mit dem am 10. September 2025 vom Bundeskabinett verab­schie­deten Standortfördergesetz (StoFöG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Kapitalströme gezielt in erneu­erbare Energien und Infrastruktur zu lenken. Immobilienfonds sollen künftig bis zu 15 Prozent ihres Vermögens in Projektgesellschaften inves­tieren und ergän­zende Infrastruktur wie Speicherlösungen oder Ladepunkte erwerben dürfen. Allein bezogen auf das Nettofondsvolumen der offenen Immobilienfonds ergibt sich daraus ein poten­zi­elles Investitionsvolumen von mehr als 15 Milliarden Euro. Die geplanten Erweiterungen der zuläs­sigen Vermögensgegenstände für das Immobilien-Sondervermögen werden mehrheitlich begrüßt.

Ende September wurde der „Realitätscheck“ der Energiewende vorge­stellt. Der Monitoringbericht Energiewende.Effizient.Machen zeigt, wie der Ausbau der erneu­er­baren Energien voran­schreitet und wo Deutschland aktuell in der Energiewende steht. Der Bericht bekräftigt das Ziel, bis 2030 einen Anteil von 80 % erneu­er­barer Energien an der Stromproduktion zu erreichen und verweist zugleich auf den dafür notwen­digen, ambitio­nierten Netzausbau. Der künftige Strombedarf wird mit 600 Terawattstunden bis 2030 angegeben, etwas weniger als die bisher erwar­teten 750 TWh. Andere Studien prognos­ti­zieren angesichts des steigenden Stromverbrauchs durch KI-Anwendungen sowie die Elektrifizierung weiterer Sektoren noch höhere Werte.

Der Bericht sieht Deutschland grund­sätzlich „auf einem guten Weg“, was die Ausbauziele anbelangt. Gleichwohl können sich aus der Absenkung des Zielkorridors (600 TWh) auch verän­derte Ausbauziele ergeben. Zudem sollen nach Ausführungen der Ministerin die Subventionen, insbe­sondere die festen Einspeisevergütungen für Solaranlagen, überprüft werden. Insbesondere die zuletzt nachlas­sende Dynamik im Segment der Aufdach-PV-Anlagen könnte sich dadurch weiter abschwächen.

Der voran­schrei­tende Ausbau der Solarenergie bringt auch Herausforderungen mit sich. So kann ein ungebremster Ausbau das Netz überlasten bzw. „verstopfen“. Kritisch wird dabei auch die feste Einspeisevergütung disku­tiert: Eine feste Einspeisevergütung bei gleich­zeitig hoher Produktion und negativen Strompreisen ist mögli­cher­weise nicht perfekt austa­riert. Für Anlagen mit fester Einspeisevergütung gibt es keinen Anreiz, auf negative Preise am Markt zu reagieren. Das Solarspitzengesetz hat hier erste Korrekturen vorge­nommen, weitere Maßnahmen werden von der Politik geprüft.

Die Einspeisung und die Entnahme von Strom müssen stets im Gleichgewicht gehalten werden, um die Netzspannung bei 50 Hertz (Hz) zu halten. Insbesondere an sonnen­reichen Tagen mit geringer Stromnachfrage ist dies nicht immer gegeben. In diesen Fällen werden Anlagen durch die Netzbetreiber abgeregelt, damit keine unkon­trol­lierte Einspeisung erfolgt. Für diese Maßnahme, bekannt als Redispatch, hat der Anlagenbetreiber einen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Netzbetreiber, der die Maßnahme angeordnet hat.

An dieser Stelle spielt der Netzausbau eine entschei­dende Rolle beim Netzengpassmanagement. Durch die dezen­trale Verteilung, sowie dem lastfernen Ausbau der EE-Anlagen kommt der Netzinfrastruktur eine bedeu­tende Rolle zu, da der Strom mitunter über weite Strecken trans­por­tiert werden muss (u. a. ein inten­siver Nord-Süd-Fluss). Ein voran­schrei­tender Ausbau der Energieanlagen bei gleich­zeitig langen Realisierungszeiten im Netzausbau führt zu steigenden Abregelungen von Photovoltaikanlagen – 108 GWh im 1. Halbjahr 2024 gegenüber 234 GWh im 1. Halbjahr 2025 – und höheren Kosten für das Netzengpassmanagement.

Der Zubau der erneu­er­baren Energien bringt daher auch Herausforderungen für alle Beteiligten mit sich. Ein ambitio­nierter Ausbaupfad ohne notwendige Flexibilitäten, z. B. durch Batteriespeicher, führt zunehmend zu einer Kannibalisierung der Anlagen. Die Zunahme von Stunden mit negativen Börsenstrompreisen lässt die Marktwerte des erzeugten Stroms weiter sinken. Verschiedene Institute gehen daher von deutlich sinkenden Erlösen für erneu­erbare Energien aus.

Ein „Weiter so“ ist unter diesen Bedingungen langfristig nicht möglich. Für neue Marktakteure, insbe­sondere Investoren mit immobi­li­en­wirt­schaft­lichem Hintergrund, wird eine sorgfältige Prüfung des Energiemarktes vor einem Markteintritt unerlässlich, denn die Zeit langfristig garan­tierter EEG-Zahlungen ist womöglich vorbei.


Rahmenbedingungen und Perspektiven im aktuellen Marktumfeld

Status quo und Zielpfad

Die Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung misst Photovoltaikdachanlagen eine zentrale Rolle für das Gelingen der Energiewende bei. Der Zubau von jährlich 22 GW ab 2026 soll mindestens zur Hälfte durch Dachanlagen reali­siert werden, auch, um das Ziel der Flächenschonung und der verbrauchs­nahen Stromerzeugung zu gewähr­leisten. Bis 2030 soll gemäß EEG eine instal­lierte Photovoltaik-Leistung von 215 Gigawatt Peak (GWp) erreicht werden, entspre­chend entfallen 107,5 GWp auf Dachanlagen. Bis 2040 soll die instal­lierte Photovoltaik-Leistung sogar auf 400 GWp wachsen, also 200 GWp durch Dachanlagen. Die aktuell instal­lierte Anlagenleistung von Dachanlagen von fast 74 GWp (Stand September 2025) illus­triert eindringlich den weiteren Ausbaubedarf.

Obwohl große Solarparks vielerorts das Landschaftsbild prägen, tragen insbe­sondere Gebäudesolaranlagen wesentlich zur Energiewende bei. Die Inbetriebnahmen, gemessen an der Leistung, der letzten Jahre zeigen jedoch ein anderes Bild und illus­trieren eindrücklich, dass Photovoltaikdachanlagen der eigent­liche Haupttreiber unter den verschie­denen Arten von Solaranlagen sind.

Im Jahr 2023 entfiel eine Leistung von 10.782 MW neuer Inbetriebnahmen auf Gebäudesolaranlagen, das entspricht einem Anteil von rund 70 % bezogen auf die Gesamtleistung (neue Inbetriebnahmen). Die jüngere Trendentwicklung verdeut­licht aller­dings auch die aktuellen Hürden und Herausforderungen im Bereich der Gebäudesolarenergie. So dürften sich zunehmend die Auswirkungen neuer Gesetze wie dem Solarspitzengesetz sowie aktuell geplante politische Eingriffe in den Inbetriebnahmen wider­spiegeln. Entsprechend reduzierte sich der Anteil von Gebäudesolaranlagen von etwa 70 % im Jahr 2023 auf rund 60 % im Jahr 2024. Im Jahresverlauf 2025 fiel der Anteil schließlich unter die Marke von 50 %, womit die angestrebte 50:50-Verteilung erstmals unter­schritten wurde. Die Zielmarke von 22 GW jährlichem Zubau ab 2026 bleibt entspre­chend sehr ambitio­niert und erfordert eine massive Kraftanstrengung.

Grundsätzlich lässt eine Vielzahl an Studien und Analysen, ungeachtet existie­render Umsetzungshürden, keine Zweifel am vorhan­denen Potential aufkeimen. Nach Berechnungen von GARBE sind allein auf Industrie- und Logistikimmobilien über 360 Millionen Quadratmeter Dachflächen in Deutschland noch ungenutzt. Diese Fläche entspricht etwa 50.000 Fußballfeldern oder der gesamten Fläche der Stadt Hamburg. Das entspräche einer poten­ziell instal­lier­baren Leistung von circa 36 GW, wobei nicht jede verfügbare Dachfläche auch technisch geeignet ist. Andere Studien gehen sogar davon aus, dass der Gesamtbedarf von 400 GWp bis zum Jahr 2040 durch die bereits vorhandene gebaute Umwelt grund­sätzlich zu sättigen wäre (siehe Agora Energiewende).

Umsetzungshürden

Zu den häufigsten Umsetzungshürden zählen unter anderem die Gebäudestatik und unvoll­ständige Dokumentation zu den Lasten, der Tragfähigkeit sowie der grund­sätz­lichen Statik. Auch mögliche Beschädigungen an der Dachhaut, unzurei­chende Netzkapazitäten, ein aufwen­diger Bürokratieprozess sowie ein bei Volleinspeisung gering­fü­giger Mehrertrag bei erhöhter Komplexität werden als Umsetzungsbarrieren genannt.  Auch wenn aufgrund der umris­senen Hindernisse nicht alle Flächen genutzt werden können, so besteht dennoch signi­fi­kantes Steigerungspotential für den Ausbau von Photovoltaikdachanlagen.


Solarverpflichtungen

Unabhängig von den genannten Hürden gibt es immer mehr Bundesländer, welche eine solare Baupflicht, auch Solarpflicht genannt, einführen. Diese kommu­nalen oder landes­spe­zi­fi­schen Regelungen verpflichten die Eigentümer zum Einbau einer Photovoltaikanlage, um den Klimaschutz zu stärken. Mit Stand Sommer 2025 gilt in folgenden Bundesländern eine Installationspflicht für Photovoltaikanlagen bei Neubau oder Dachsanierung für alle Gebäudearten: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Partielle Regelungen greifen in Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Bundesländer, die bisher auf eine Solarpflicht verzichten, sind Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.


Ausschreibungsmengen und Einspeisetarif

Für die Erreichung der Ausbauziele gilt es, das Zusammenspiel aus Ausbaupfad, dem Ausschreibungsvolumen und den Ergebnissen der jewei­ligen Ausschreibungsrunden hinsichtlich einer Unter- oder Überzeichnung zu betrachten. Entsprechend gibt es gesetz­liche Limitierungen, welche den möglichen Zubau innerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) begrenzen. Hinsichtlich des Ausschreibungsvolumens wird grund­sätzlich im Bereich der Photovoltaik zwischen Solaranlagen des ersten Segments und des zweiten Segments unter­schieden. Das erste Segment gilt für Freiflächenanlagen und das zweite Segment für Anlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden mit einer instal­lierten Leistung von mindestens 1.001 kWp und maximal 20 MWp.

Das EEG sieht für Solaranlagen des zweiten Segments im Jahr 2025 ein Ausschreibungsvolumen von 1.800 Megawatt zu instal­lie­rende Leistung und in den Jahren 2026 bis 2029 jeweils 2.300 Megawatt zu instal­lie­rende Leistung vor. An dieser Stelle wird der gewünschte hälftige Zubau von PV-Dachanlagen, welche am EEG teilnehmen wollen, begrenzt.

Bei dem Vergleich der ausge­schrie­benen Menge und der einge­reichten Gebotsmenge wird deutlich, dass diese für die Ausschreibungsrunden zwischen Juni 2023 und Februar 2025 durchweg vollständig gezeichnet oder überzeichnet waren (Faktoren 1,0 bis 1,2). Folgerichtig haben sich die durch­schnitt­lichen und mengen­ge­wich­teten Zuschlagswerte (ct/kWh) im Trend reduziert. Die zuletzt beendete Ausschreibung im Juni 2025 war erstmals nicht überzeichnet und der Zuschlagswert hat sich leicht erhöht. Eine Ursache könnten jüngste vorge­nommene und zukünftig geplante politische Eingriffe in den Markt sein.

Die zukünf­tigen Auswirkungen aus Prognosen für Negativstunden, aber auch kürzlich getätigte Aussagen von Bundesministerin Katharina Reiche hinsichtlich einer möglichen Abschaffung einer fixen Einspeisevergütung sowie die vollständige Beendigung der Vergütung bei negativen Preisen bleiben abzuwarten, sind aber definitiv keine guten Vorzeichen.

Abweichend von den oben aufge­führten Vergütungszuschlägen aus den Ausschreibungen erhalten kleinere PV-Anlagen, gestaffelt nach der Art der Anlage, der Art der Einspeisung und der instal­lierten Leistung (10, 40 bzw. 100 kW), eine abwei­chende Einspeisevergütung, die gemäß EEG halbjährlich um 1 % sinkt. Die nächste Senkung um 1 % findet am 01.02.2026 statt. Für PV-Anlagen zwischen 100 bis 1.000 kW (1 MW) kann in der Direktvermarktung die EEG-Förderung der Marktprämie in Anspruch genommen werden.


Vergütungs- und Betreibermodelle

Zur Erzielung der genannten Vergütungen ist die Inanspruchnahme einer Dachfläche erfor­derlich. Das einfachste Modell ist die Pachtung einer Fläche gegen Entgelt. Die Höhe der Dachpacht hängt von verschie­denen Faktoren ab. Dazu gehört insbe­sondere die Größe (der Dachfläche), die Ausrichtung und der Neigungswinkel, der Standort, die Zugänglichkeit und der Zustand des Dachs sowie die Vertragslaufzeit und die recht­lichen Voraussetzungen. Übliche Dachpachten schwanken zwischen 5 bis 15 Euro pro kWp (eigene Berechnungen, Milk the Sun).

Neben dem sogenannten Dachpachtmodell haben sich zahlreiche weitere Betreiber- und Vergütungsmodelle im Markt gebildet und etabliert. Exemplarisch werden die Modelle von Voltaro für ausge­wählte Nutzungsarten darge­stellt. Die Modelle unter­scheiden sich aus Eigentümersicht hinsichtlich Investitionsumfang, Betreuungsaufwand und Renditepotenzial sowie ihren indivi­du­ellen Vor- und Nachteilen, je nach Zielsetzung und Rahmenbedingungen:

Eigenbetriebsmodell: Der Eigentümer inves­tiert und betreibt die PV-Anlage eigen­ständig.
- Hohe Eigenverantwortung mit entspre­chenden Betriebs- und Energierisiken, aber auch das höchste Renditepotenzial

Anlagenpachtmodell: Der Eigentümer inves­tiert in die PV-Anlage und verpachtet diese an einen Partner, der Betrieb und Stromlieferung übernimmt.
- Geringer Aufwand und höheres Renditepotenzial als im Dachpachtmodell, bei geringem Betriebsrisiko

Dachpachtmodell: Der Eigentümer verpachtet die Dachflächen an einen Partner, der die PV-Anlage errichtet und betreibt.
- Kein Betriebsrisiko und minimaler Aufwand, jedoch gerin­geres Renditepotenzial und keine Kontrolle über Betrieb und Ertrag

Die Investitionsgründe für eine PV-Anlage, insbe­sondere in den eigenen Gebäudebeständen, sind vielfältig und beschränken sich bei Weitem nicht nur auf die Rentabilität. Für viele Investoren spielen grüne Investments in PV-Anlagen mittler­weile eine größere Rolle und entwi­ckeln sich vom optio­nalen Add-on zu einer eigenen Assetklasse der Zukunft. Abseits der eigen­tü­mer­sei­tigen Rentabilität profi­tieren die Mieter zum einen von reduzierten Nebenkosten und zum anderen von einer gerin­geren Energieabhängigkeit (Unabhängigkeit von schwan­kenden Energiemärkten und zugleich planbare Strompreise), was schluss­endlich zu einer höheren Mieterzufriedenheit führt. Eigentümerseitig werden zusätz­liche Erträge generiert, die Marktfähigkeit der Liegenschaft erhöht und zur Erreichung von ESG-Zielen beigetragen. Neben der wirtschaft­lichen Komponente sind PV-Anlagen damit eine der effek­tivsten Möglichkeiten zur Reduzierung von Primärenergieverbrauch und CO2-Emissionen.

Vor dem Hintergrund wachsender ESG-Anforderungen und der Dekarbonisierung können Photovoltaikanlagen ein strate­gi­sches Investment darstellen, welches durch die Potentialhebung ungenutzter Dachflächen mehrere Ziele verschie­dener Parteien gleich­zeitig forciert und zusam­men­führt.


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