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Riesiger Inves­ti­ti­ons­bedarf in Erneuerbare-Energie-Anlagen: So lassen sich die Hürden bei der Bewertung nehmen

Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2025

Die von der Bundes­re­gierung postu­lierte Energie­wende hat das Ziel, eine umwelt­ver­träg­liche, sichere und wirtschaft­liche Energie­ver­sorgung zu gewähr­leisten. Inves­ti­tionen in Infra­struk­tur­an­lagen (insbe­sondere Photovoltaik- und Windkraft) sind entscheidend für die Trans­for­mation der Wirtschaft zur Klima­neu­tra­lität, die die Bundes­re­gierung für Deutschland bis 2045 anstrebt. Hierbei ist offen­sichtlich, dass öffent­liche Mittel allein nicht ausreichen, um diesen Wandel und die erfor­der­liche Infra­struktur zu finan­zieren. Privates Kapital ist unabdingbar und wird von insti­tu­tio­nellen Inves­toren (Versi­che­rungen, Versor­gungs­werken, Pensi­ons­kassen) auch bereits zur Verfügung gestellt, doch das reicht noch nicht. Anlage­ve­hikel, wie Fonds, spielen eine zentrale Rolle dabei, das erfor­der­liche Kapital in die zu finan­zie­renden Inves­ti­ti­ons­pro­jekte zu schleusen. Derzeit gibt es für deutsche Fonds jedoch noch eine Reihe regula­to­ri­scher Hürden, die Inves­toren daran hindern, in noch größerem Maßstab in Erneuerbare-Energie-Anlagen (EE-Anlagen) anzulegen.
Die Bundes­re­gierung hat dies erkannt und will mit dem Zukunfts­fi­nan­zie­rungs­gesetz erheblich mehr Kapital für die Bereiche Klima­schutz und Digita­li­sierung mobili­sieren. Die Bundes­mi­nis­terien der Finanzen und der Justiz legten am 12. April dieses Jahres einen Referen­ten­entwurf für das Gesetz vor. Ein wesent­licher Hebel, der sich darin findet, wäre die Möglichkeit für Immobi­li­en­fonds, künftig bis zu 15 Prozent ihres Vermögens in EE-Anlagen zu inves­tieren, diese selbst zu betreiben und den gewon­nenen Strom ins öffent­liche Netz einzu­speisen.
Zusätz­licher Vorteil für die Inves­toren in Zeiten der EU-Taxonomie: Die Erzeugung von eigenem Ökostrom, dessen Menge weit über den eigenen Verbrauch hinausgeht, könnte den CO2-Fußabdruck des Gesamt­port­folios reduzieren und die Fonds den Nachhal­tig­keits­zielen der Anleger deutlich näher­bringen.

Heraus­for­de­rungen bei der Bewertung von Erneuerbare-Energie-Anlagen

Die Geset­zes­in­itiative ist also ein wichtiger Schritt zur Beschleu­nigung der Versorgung mit regene­ra­tiven Energien. Doch weitere Schritte sind erfor­derlich, denn insti­tu­tio­nelle Fonds brauchen Sicherheit bei Planung und Kalku­lation. Wüest Partner sieht insbe­sondere in der Asset­klasse der Immobi­li­en­son­der­ver­mögen ein grund­sätz­liches Inves­ti­ti­ons­in­teresse und folglich einen Schlüssel für deutlich mehr Invest­ments in die Energie­wende. Die Bewer­tungs­experten von Wüest Partner warten daher nicht bis zum Herbst, wenn der Gesetz­entwurf voraus­sichtlich verab­schiedet werden soll, sondern antizi­pieren schon jetzt und erarbeiten sich entspre­chendes Know-how. Ziel ist es, Vorreiter bei der Bewertung von EE-Anlagen zu sein.
Wüest Partner geht davon aus, dass eine adäquate Bewertung von EE-Anlagen solide Kennt­nisse auf der Ertrags­seite (Ertrags­pro­gnosen / Strom­preis­ent­wick­lungen) und auf der (laufenden) Kosten­seite erfordert. Insbe­sondere für Greenfield-Investments sind valide Betriebs­daten und belastbar projek­tierte Ertrags­ströme essen­tiell. Die Projekt­kal­ku­la­tionen von Herstellern und Errichtern von EE-Anlagen sind erfah­rungs­gemäß häufig zu optimis­tisch. Wüest-Partner greift bei Bewer­tungen zum einen auf die eigene umfang­reiche Expertise in den Bereichen Immobi­li­en­be­wertung und Nachhal­tigkeit (ESG) zurück und stellt sich zusätzlich in Koope­ra­tionen mit Betreibern und Daten­an­bietern auf.

Die Bewer­tungs­me­thodik der EE-Anlagen wird stark vom Anlage­ve­hikel und der Fonds­struktur abhängen. Für Immobi­li­en­ver­mögen wird diese anhand der inter­na­tio­nalen DCF Methodik, oder basierend auf dem Ertragswert nach ImmoWertV erfolgen. Für Infra­struk­tur­fonds erfolgt die Bewertung nach jüngsten State­ments der Finanz­auf­sicht BaFin nach dem IDW S1 Standard.
Insbe­sondere die im Vergleich zu Immobilien kürzere Betriebs­dauer von Photo­vol­ta­ik­an­lagen sowie Windrädern erfordert entspre­chende Fachkennt­nisse, um Wertef­fekte frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus stellt der Zeitraum nach Ablauf der garan­tierten Einspei­se­ver­gütung von 20 Jahren mangels hinrei­chend bekannter Eintritts­wahr­schein­lichkeit eine Heraus­for­derung für die Bewertung derar­tiger Anlagen dar. Für den gesamten Betrach­tungs­zeitraum genießt der zugrun­de­lie­gende Kapita­li­sie­rungs­faktor die vermeintlich höchste Hebel­wirkung. Für deren Bestimmung gibt es jedoch keine zugäng­liche Kaufpreis­sammlung der Gutach­ter­aus­schüsse oder Trans­ak­ti­ons­da­tenbank. Demzu­folge ist neben entspre­chender Erfahrung ein wertender Abgleich aus Vergleichs­trans­ak­tionen und / oder zu Alter­na­tiv­an­lagen gefragt.

Hohes Potenzial für insti­tu­tio­nelle Inves­toren – Wüest Partner bereit für Bewertung von Erneuerbare-Energie-Anlagen

Der Bedarf an Infra­struk­tur­an­lagen zur Erzeugung regene­ra­tiver Energien ist größer denn je. Insbe­sondere in dem Segment der Erneu­er­baren Energien existiert in Deutschland ein erheb­licher Inves­ti­ti­ons­bedarf, um den Anteil Erneu­er­barer Energien am Brutto­strom­ver­brauch auf mindestens 80 % zu steigern (EEG 2023). Der Ausbau­bedarf kann daher nicht mehr allein durch die öffent­liche Hand gedeckt werden. Daraus ergeben sich lukrative Anlage­per­spek­tiven für Immobi­li­en­in­ves­toren.
Für die Bewertung der Infra­struk­tur­an­lagen ist Wüest Partner bestens vorbe­reitet und steht poten­zi­ellen Inves­toren sehr gerne zur Seite.

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