Weiter zum Ihnhalt

Dynamisch bewerten, nicht statisch: So wirken sich Nachhaltigkeits-Investments auf den Wert Ihrer Immobilien aus

Letzte Aktualisierung: 12. Mai 2025

Spätestens seit Bekannt­werden der geplanten Heizungs­vor­gaben der Bundes­re­gierung im Gebäu­de­en­er­gie­gesetz sorgen sich viele Haus- und Wohnungs­ei­gen­tümer um zweierlei. Erstens: Wer bezahlt die in vielen Fällen erwar­teten fünf- oder gar sechs­stel­ligen Euro-Beträge für die energe­tische Sanierung und den Einbau einer neuen Heizung, die mit mindestens 65 Prozent erneu­er­baren Energien betrieben wird? Zweitens: Wie viel ist ihre Immobilie in den nächsten zehn, 20 oder 30 Jahren noch wert, wenn sie in die Jahre gekommen ist und womöglich nicht zu jedem Zeitpunkt in der von den wenigsten Immobilien zu schaf­fenden besten Energie­ef­fi­zi­enz­klasse A+ eingrup­piert ist?

Die Sorgen der Eigen­tümer von Immobilien jeglicher Nutzungsart sind deutlich größer geworden, dass ihre Gebäude künftig weder Betongold noch ein zumindest teilweiser Schutz vor Inflation sind, sondern vor allem ein Risiko­posten sein könnten. Dann jeden­falls, wenn aufgrund der energe­ti­schen Vorgaben, die die Länder der Europäi­schen Union bis 2050 klima­neutral machen sollen, hohe Kosten entstehen, die sich weder in entspre­chend höheren Mieten noch in angemes­senen Wertstei­ge­rungen nieder­schlagen.

Viele der Ängste sind nachvoll­ziehbar, doch in den aller­meisten Fällen lassen sie sich relati­vieren oder gar auflösen. Konkret hilft es, wenn die Eigen­tümer ihre Immobilien einer langfris­tigen und dynami­schen Cashflow-Analyse unter­ziehen, die ihnen die Chancen und Risiken aus den genannten Entwick­lungen aufzeigen. Es gibt sogar bereits Inves­toren, die gezielt Immobilien mit schlechtem baulichem und energe­ti­schem Standard kaufen, um sie mittels Manage-to-Green-Strategie ESG-konform zu sanieren. Diese profi­tieren ebenfalls von dynami­schen Langfrist­be­wer­tungen. Sie sehen auf einen Blick, welche konkreten Inves­ti­tionen in Dämmung, Haustechnik oder Energie­er­zeugung zu den Zeitpunkten X, Y oder Z sich wie auf die Mietein­nahmen, die Kosten und den Immobi­li­enwert auswirken.

Eckpunkte wie CO2-Steuer und Klima­neu­tra­lität 2050 stehen längst fest

Wüest Partner verbindet bei den dynami­schen Bewer­tungen das eigene Exper­ten­wissen in den Bereichen Bewertung und Nachhal­tigkeit (ESG). Konkret berück­sich­tigen die Bewer­tungs­profis in ihren Wertgut­achten die bereits jetzt abseh­baren gesetz­lichen und regula­to­ri­schen Faktoren wie die steigende CO2-Steuer je Tonne Kohlendioxid-Ausstoß (siehe Grafik „CO2-Bepreisung in Europa“). Sie kalku­lieren die Kosten für einmalige oder in Etappen erfol­gende energe­tische Sanie­rungen (u.a. Dämmungen, Fenster­aus­tausch) ebenso ein wie die für eine neue Heizung, die die gesetz­lichen Vorgaben erfüllt. Die Bewerter warten hierbei nicht darauf, bis beispiels­weise aus Brüssel die nächsten konkreten Energie­spar­vor­gaben der Europäi­schen Union im Gebäu­de­sektor Gesetz geworden sind, sondern antizi­pieren schon jetzt, was mit Blick auf die avisierte Klima­neu­tra­lität durch notwendige Dekar­bo­ni­sierung im Gebäu­de­sektor an Sanie­rungs­an­for­de­rungen kommen dürfte.

Die Wüest-Partner-Experten schätzen die auf lange Sicht anzuneh­menden Heizkosten, und sie prognos­ti­zieren für einen Zeitraum von – je nach Wunsch – vielen Jahren oder Jahrzehnten die zu erwar­tenden Mietein­nahmen (Cashflows). Hierbei werden nicht nur Standards wie eine angenommene durch­schnitt­liche Infla­ti­onsrate angesetzt. Vielmehr fließen auch Daten z.B. zu höheren Einnahmen aus der Kaltmiete ein, die zu erwarten sind, wenn auf der anderen Seite infolge von konkreten Inves­ti­ti­ons­aus­gaben (Capex) für die energe­tische Sanierung die Heizkosten deutlich sinken.

Dynamische Immobi­li­en­be­wertung: Ein konkretes Beispiel

Im Ergebnis stellt sich typischer­weise heraus, dass ESG-Investitionen nicht nur Kosten bedeuten, sondern zu neuen und höheren Werten führen. Und auch zu höheren Gesamt­ren­diten (Mietrendite plus Wertän­de­rungs­rendite). Das zeigen verschiedene konkrete Ertrags­wert­be­rech­nungen für Immobilien ganz unter­schied­licher Nutzungs­arten.

Wie Wüest Partner bei den Bewer­tungen genau vorgeht, illus­triert das Beispiel einer gemischt genutzten Gewer­be­im­mo­bilie (Büro, Einzel­handel, Lager­flächen), die Anfang 2023 einen Marktwert von gut 5,5 Mio. Euro hatte, und im Jahr 2042, also fast 20 Jahre später, auf fast 7,9 Mio. Euro Marktwert taxiert wird. Der Weg dorthin sieht folgen­der­maßen aus:

2023: Jährliche Brutto­miet­ein­nahmen 219.000 Euro; Marktwert: 5,54 Mio. Euro; CO2-Steuer für 50 kg CO2/qm/Jahr

2026: Ende des Jahres ziehen die Mieter aus

2027: Umfang­reiche energe­tische Revita­li­sierung (Dach, Fenster, Leitungen), Kosten: 1,19 Mio. Euro; im Jahr 2027 keine Mietein­nahmen

2028: Neuver­mietung zu deutlich höheren Markt­mieten; jährliche Brutto­miet­ein­nahmen 273.000 Euro; CO2-Steuer sinkt erheblich, da infolge der Sanierung nur noch 20 kg CO2/qm/Jahr emittiert werden

2034: Weitere energe­tische Sanierung mit dem Ziel der Dekar­bo­ni­sierung, Fernwär­me­an­schluss

2035: Jährliche Brutto­miet­ein­nahmen 287.000 Euro; Marktwert: 7,06 Mio. Euro; CO2-Steuer nur noch für 10 kg CO2/qm/Jahr

2042: Jährliche Brutto­miet­ein­nahmen 341.500 Euro; Marktwert: 7,88 Mio. Euro

Die Bewertung der Immobilie nach üblichem DCF-Verfahren (Discounted Cashflow/abgezinster Zahlungs­strom) zeigt dem Eigen­tümer Jahr für Jahr, wie sich infolge der Inves­ti­tionen in die energe­tische Ertüch­tigung und die Dekar­bo­ni­sierung des Betriebs der Immobilie die Mietein­nahmen, der Marktwert und die Gesamt­rendite entwi­ckeln. Das Beispiel mit den knapp 20 Jahren ließe sich entspre­chend für einen beliebig kürzeren oder einen deutlich längeren Zeitraum berechnen. Metho­disch sind Bewer­tungen für die nächsten 100 Jahre möglich. Es ist zu berück­sich­tigen, dass die prognos­ti­zierten zukünf­tigen Werte stark Infla­ti­ons­ab­hängig sind. Den aktuellen Verkehrswert beein­flussen diese Annahmen jedoch heute schon.

Heizungs­gesetz: Keine Überra­schung für voraus­schauende Gutachter

Die Methode bietet für Inves­toren und Eigen­tümer eine Reihe von Vorteilen. Während bei stati­schen Bewer­tungs­mo­dellen ESG-Aspekte besten­falls mit Auf- und Abschlägen von +10 Prozent bis ‑30 Prozent gehandhabt werden, liefert die dynamische Bewertung konkrete Anhalts­punkte zu Handlungs­mög­lich­keiten, um die Wirtschaft­lichkeit der Immobilie zu optimieren, und zwar zu jedem belie­bigen Zeitpunkt während der betrach­teten Dauer von vielen Jahren oder gar Jahrzehnten.  Schon jetzt können absehbare Anfor­de­rungen einkal­ku­liert werden, die bei stati­schen Bewer­tungs­mo­dellen erst zu viel späteren Zeitpunkten hinein­ge­rechnet werden. Inves­toren und Eigen­tümer wissen dank dynami­scher Bewertung, wie sich die jährlichen Cashflows ihrer Immobilien entwi­ckeln werden – und zwar auf der Grundlage realis­ti­scher Annahmen in Zeiten von ESG-Regularien und volatilen Energie­preisen. Sie gewinnen Planungs­si­cherheit und sind nicht mehr nur Getriebene von immer mehr Vorgaben zur Dekar­bo­ni­sierung des Betriebs ihrer Immobilien. Denn: So sehr die aktuell geplanten Heizungs­vor­gaben der Bundes­re­gierung viele Eigen­tümer in Schrecken versetzten, so sehr waren sie absehbar, denn sie stehen im Koali­ti­ons­vertrag von Dezember 2021. Voraus­schauende Gutachter sind nicht überrascht von solchen Standards, sondern wissen, dass sie kommen – und kalku­lieren sie in ihre Bewer­tungen ein.

Kontak­tieren Sie unsere Expert:innen für weitere Insights.