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Riesiger Investitionsbedarf in Erneuerbare-Energie-Anlagen: So lassen sich die Hürden bei der Bewertung nehmen

20. Juli 2023

Erneuerbare-Energie-Anlagen

Die von der Bundesregierung postulierte Energiewende hat das Ziel, eine umweltverträgliche, sichere und wirtschaftliche Energieversorgung zu gewährleisten. Investitionen in Infrastrukturanlagen (insbesondere Photovoltaik- und Windkraft) sind entscheidend für die Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität, die die Bundesregierung für Deutschland bis 2045 anstrebt. Hierbei ist offensichtlich, dass öffentliche Mittel allein nicht ausreichen, um diesen Wandel und die erforderliche Infrastruktur zu finanzieren. Privates Kapital ist unabdingbar und wird von institutionellen Investoren (Versicherungen, Versorgungswerken, Pensionskassen) auch bereits zur Verfügung gestellt, doch das reicht noch nicht. Anlagevehikel, wie Fonds, spielen eine zentrale Rolle dabei, das erforderliche Kapital in die zu finanzierenden Investitionsprojekte zu schleusen. Derzeit gibt es für deutsche Fonds jedoch noch eine Reihe regulatorischer Hürden, die Investoren daran hindern, in noch größerem Maßstab in Erneuerbare-Energie-Anlagen (EE-Anlagen) anzulegen.
Die Bundesregierung hat dies erkannt und will mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz erheblich mehr Kapital für die Bereiche Klimaschutz und Digitalisierung mobilisieren. Die Bundesministerien der Finanzen und der Justiz legten am 12. April dieses Jahres einen Referentenentwurf für das Gesetz vor. Ein wesentlicher Hebel, der sich darin findet, wäre die Möglichkeit für Immobilienfonds, künftig bis zu 15 Prozent ihres Vermögens in EE-Anlagen zu investieren, diese selbst zu betreiben und den gewonnenen Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen.
Zusätzlicher Vorteil für die Investoren in Zeiten der EU-Taxonomie: Die Erzeugung von eigenem Ökostrom, dessen Menge weit über den eigenen Verbrauch hinausgeht, könnte den CO2-Fußabdruck des Gesamtportfolios reduzieren und die Fonds den Nachhaltigkeitszielen der Anleger deutlich näherbringen.

Herausforderungen bei der Bewertung von Erneuerbare-Energie-Anlagen

Die Gesetzesinitiative ist also ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Versorgung mit regenerativen Energien. Doch weitere Schritte sind erforderlich, denn institutionelle Fonds brauchen Sicherheit bei Planung und Kalkulation. Wüest Partner sieht insbesondere in der Assetklasse der Immobiliensondervermögen ein grundsätzliches Investitionsinteresse und folglich einen Schlüssel für deutlich mehr Investments in die Energiewende. Die Bewertungsexperten von Wüest Partner warten daher nicht bis zum Herbst, wenn der Gesetzentwurf voraussichtlich verabschiedet werden soll, sondern antizipieren schon jetzt und erarbeiten sich entsprechendes Know-how. Ziel ist es, Vorreiter bei der Bewertung von EE-Anlagen zu sein.
Wüest Partner geht davon aus, dass eine adäquate Bewertung von EE-Anlagen solide Kenntnisse auf der Ertragsseite (Ertragsprognosen / Strompreisentwicklungen) und auf der (laufenden) Kostenseite erfordert. Insbesondere für Greenfield-Investments sind valide Betriebsdaten und belastbar projektierte Ertragsströme essentiell. Die Projektkalkulationen von Herstellern und Errichtern von EE-Anlagen sind erfahrungsgemäß häufig zu optimistisch. Wüest-Partner greift bei Bewertungen zum einen auf die eigene umfangreiche Expertise in den Bereichen Immobilienbewertung und Nachhaltigkeit (ESG) zurück und stellt sich zusätzlich in Kooperationen mit Betreibern und Datenanbietern auf.

Die Bewertungsmethodik der EE-Anlagen wird stark vom Anlagevehikel und der Fondsstruktur abhängen. Für Immobilienvermögen wird diese anhand der internationalen DCF Methodik, oder basierend auf dem Ertragswert nach ImmoWertV erfolgen. Für Infrastrukturfonds erfolgt die Bewertung nach jüngsten Statements der Finanzaufsicht BaFin nach dem IDW S1 Standard.
Insbesondere die im Vergleich zu Immobilien kürzere Betriebsdauer von Photovoltaikanlagen sowie Windrädern erfordert entsprechende Fachkenntnisse, um Werteffekte frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus stellt der Zeitraum nach Ablauf der garantierten Einspeisevergütung von 20 Jahren mangels hinreichend bekannter Eintrittswahrscheinlichkeit eine Herausforderung für die Bewertung derartiger Anlagen dar. Für den gesamten Betrachtungszeitraum genießt der zugrundeliegende Kapitalisierungsfaktor die vermeintlich höchste Hebelwirkung. Für deren Bestimmung gibt es jedoch keine zugängliche Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse oder Transaktionsdatenbank. Demzufolge ist neben entsprechender Erfahrung ein wertender Abgleich aus Vergleichstransaktionen und / oder zu Alternativanlagen gefragt.

Hohes Potenzial für institutionelle Investoren – Wüest Partner bereit für Bewertung von Erneuerbare-Energie-Anlagen

Der Bedarf an Infrastrukturanlagen zur Erzeugung regenerativer Energien ist größer denn je. Insbesondere in dem Segment der Erneuerbaren Energien existiert in Deutschland ein erheblicher Investitionsbedarf, um den Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 % zu steigern (EEG 2023). Der Ausbaubedarf kann daher nicht mehr allein durch die öffentliche Hand gedeckt werden. Daraus ergeben sich lukrative Anlageperspektiven für Immobilieninvestoren.
Für die Bewertung der Infrastrukturanlagen ist Wüest Partner bestens vorbereitet und steht potenziellen Investoren sehr gerne zur Seite.

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