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Das Verdich­tungs­po­tenzial von Einfa­mi­li­en­haus­par­zellen: reali­sierbar oder nur theore­tisch?

Veröffentlicht am: 29. Juni 2023 Letzte Aktualisierung: 23. Juli 2025

Wüest Partner hat eine Grund­la­gen­studie zum Verdich­tungs­po­tenzial von Einfa­mi­li­en­haus­par­zellen in der Nordost­schweiz erstellt.[1] Dies vor dem Hinter­grund der Umsetzung der Innen­ent­wicklung, wie sie das Raumpla­nungs­gesetz fordert. Die Studie erfolgte im Auftrag von Espace­Suisse Nordost, der Sektion Nordost des Schwei­ze­ri­schen Verbands für Raumplanung. Die Studie liefert eine breite Daten­grundlage für die Nordost­schweiz und die Gesamt­schweiz, um ein Gefühl für das vorhandene Verdich­tungs­po­tenzial von Einfa­mi­li­en­haus­par­zellen zu bekommen, betont aber auch die vielen Hinder­nisse zur Aktivierung dieses Poten­zials. In der Folge werden die wichtigsten Ergeb­nisse aus dieser Studie zusam­men­ge­fasst.


Einfa­mi­li­en­haus­be­wohner mit grosser Flächen­nutzung

In der Schweiz existieren gegen­wärtig 1.1 Mio. Einfa­mi­li­en­häuser (EFH), wovon 886’000 als Erstwohnsitz genutzt werden. Darin wohnen etwa 2.3 Mio. Menschen. Einfa­mi­li­en­häuser machen 60% des Wohnge­bäu­de­parks aus, sie beher­bergen aber nur gerade 27% der Bevöl­kerung. In 52% der EFH wohnen maximal 2 Personen. EFH-Bewohner zeichnen sich durch eine überdurch­schnittlich grosse Flächen­nutzung aus. Sie nutzen 25% mehr Wohnfläche pro Person als Bewohner von Mehrfa­mi­li­en­häusern und ein Vielfaches an Land.

Der hohe Ressour­cen­ver­brauch kann angesichts der angestrebten Innen­ver­dichtung als schlum­merndes Potenzial gesehen werden. In der Folge gehen wir der Frage nach, ob und wie dieses Potenzial aktiviert werden kann. Dazu ist es hilfreich zwei Dimen­sionen der Unter­nutzung zu unter­scheiden:

  1. Tiefe Belegung des bestehenden EFH-Wohnraums (Nutzer­per­spektive)
  2. Geringe bauliche Ausnützung von EFH-Parzellen (bauliche Perspektive)

Unter­nutzte Parzellen mit alten EFH-Objekten bergen grosses Potenzial, zumindest theore­tisch

Viele EFH-Parzellen in der Schweiz sind unter­nutzt. Die aktuelle Bau- und Zonen­ord­nungen würden oftmals eine deutlich höhere Ausnützung erlauben. Insbe­sondere alte, unter­nutzte EFH Parzellen bergen theore­tisch ein grosses Potenzial. Denn bei mehr als 30 Jahre alten Gebäuden kann eine bauliche Massnahme mit damit einher­ge­hender Erhöhung der Ausnutzung opportun sein, wenn ohnehin eine Total­sa­nierung ansteht. Bei älteren EFH entspricht der Wohnraum ausserdem oft nicht mehr den Bedürf­nissen der Bewohner, da diese zusammen mit ihrem Haus älter geworden sind.

In der Nordost­schweiz existieren 160’000 EHF-Parzellen, die vor 1980 bebaut wurden. Ein typisches EFH in der Nordost­schweiz mit Baujahr 1975 verfügt über 140 m² Wohnfläche und 700 m² Grund­stück­fläche. Wie Abbildung 1 zeigt ist gerade bei Objekten dieser Baupe­riode die durch­schnitt­liche Belegung mi 2.4 Personen vergleichs­weise tief. Dies liegt am fortge­schrit­tenen Alter vieler Bewohner, die in diesen Objekten wohnen. Denn die durch­schnitt­liche Haushalts­grösse nimmt mit zuneh­mendem Alter der Bewohner deutlich ab. Ab 65 Jahren sinkt die durch­schnitt­liche Haushalts­grösse in EFH unter 2 Personen. Ein EFH mit 140 m² Wohnfläche würde aber gut Wohnraum für 4 Personen bieten. In solchen Fällen besteht ein moderates theore­tische Verdich­tungs­po­tenzial aufgrund tiefer Belegung. Ausserdem wären auf einer Parzelle mit 700 m² Grund­stück­fläche anstatt einer EFH-Wohneinheit theore­tisch oftmals mehrere Wohnein­heiten reali­sierbar, wenn eine vergleichbare Dichte wie auf einer typischen Mehrfa­mi­li­en­haus­par­zelle reali­siert würde. Unter dieser stark verein­fa­chenden Annahme resul­tiert ein beacht­liches theore­ti­sches Verdich­tungs­po­tenzial. Der grössere Hebel befindet sich somit bei der baulichen Ausnützung der Parzellen. Aller­dings bedeuten bauliche Massnahmen auch zusätz­liche Kosten und Emissionen und sind in der Praxis aufgrund der Parzel­len­grössen und ‑geome­trien und bestehenden Bauvor­schriften nur bedingt reali­sierbar, insbe­sondere wenn der Bestand erhalten bleibt.

Eine Aktivierung des theore­ti­schen Verdich­tungs­po­tenzial ist ausserdem nur an denje­nigen Stand­orten erstre­benswert, wo es einer quali­tativ hochwer­tigen Siedlungs­ent­wicklung dient. Das gilt etwa für gut erschlossene Lagen, wo Infra­struktur wie ÖV-Angebot und Fernwär­menetz bereits vorhanden sind. Ansonsten besteht die Gefahr von flächigen Mehrbe­las­tungen wie erhöhtem Verkehrs­auf­kommen und Verlust von Grünflächen.


Voraus­set­zungen für Aktivierung

Das theore­tische Verdich­tungs­po­tenzial von EFH-Parzellen ist hoch, aber damit es reali­siert werden kann, müssen viele Voraus­set­zungen erfüllt sein.

  1. Die Eigen­tümer müssen gewillt sein ihr langfris­tiges Eigenheim zu verlassen oder alter­nativ eine Trans­for­mation auf ihrer Parzelle zuzulassen. An dieser Stelle ist festzu­halten, dass es im Wesen des Eigentums liegt, dass man die Freiheit hat Entscheide nach eigenem Gutdünken zu fällen. Es gibt zahlreiche Motive, warum man auch im hohen Alter oder als Einzel­person in einem Einfa­mi­li­enhaus wohnen möchte, insbe­sondere die emotionale Bindung spielt hier oft eine grosse Rolle.
  2. Die Finan­zier­barkeit eines Wechsels von einem EFH in eine attraktive Miet- oder Eigen­tums­wohnung muss gegeben sein.
  3. Ein Angebot an attrak­tiven und alters­ge­rechten Wohnungen in der nahen Umgebung muss vorhanden sein. Dies wird gegen­wärtig durch die angespannte Markt­si­tuation mit Wohnungs­knappheit erschwert.
  4. Die Behörden stehen in der Verant­wortung die Rahmen­be­din­gungen zu schaffen damit an den geeig­neten Lagen genügend Wohnraum in gewünschter Qualität erstellt werden kann.

Nur gut erschlossene Standorte mit hohen Boden­preisen sind für eine bauliche Nachver­dichtung von Einfa­mi­li­en­haus­par­zellen geeignet. Dabei ist die Nachver­dichtung grund­sätzlich ökono­mi­scher, wenn substan­zielle Mehraus­nut­zungen reali­siert werden können. Raumpla­ne­rische Werke­zeuge wie Aufzo­nungen können den Prozess beschleu­nigen. Um unerwünschte Vertei­lungs­ef­fekte zu vermeiden, können die durch raumpla­ne­rische Mehraus­nüt­zungen entste­henden privaten Gewinne durch Mehrwert­ab­gaben begleitet werden.

Wechsel in Eigen­tums­wohnung bei hohen Boden­preisen gut finan­zierbar

Wüest Partner hat, basierend auf einem mit Trans­ak­ti­ons­daten geschätzten hedoni­schen Modell, analy­siert, ob ein Wechsel aus einem einfachen, älteren EFH an unter­durch­schnitt­licher Mikrolage in eine neue, komfor­table Eigen­tums­wohnung an sehr guter Mikrolage in der gleichen Gemeinde finan­zierbar ist.[2] Abbildung 2 zeigt, die resul­tie­renden Netto­cash­flows dieser Trans­aktion für die jewei­ligen Kantons­hauptorte. Die Analyse zeigt, dass der Wechsel von einem alten EFH in eine moderne Eigen­tums­wohnung an Stand­orten mit hohen Boden­preisen gut finan­zierbar wäre. An weniger urbanen Stand­orten ist ein solcher Wechsel hingegen eher nicht finan­zierbar, wobei sich die Frage stellt, ob dort überhaupt ein Angebot an modernen, alters­ge­rechten Eigen­tums­woh­nungen vorhanden ist.


Unter­schied­liche Heraus­for­de­rungen in Stadt und auf Land

An urbanen, gut erschlos­senen Lagen macht die bauliche Verdichtung am ehesten Sinn, um die gefor­derte Innen­ver­dichtung zu erreichen. Die grosse Heraus­for­derung hier besteht in der Reali­sierung dieser Verdichtung, da Eigen­tümer und Nachbarn diese oft nicht unter­stützen. In den ländlichen Gebieten hat die bauliche Verdichtung weniger Priorität, da dort weniger Wachs­tums­druck herrscht. Die Heraus­for­derung auf dem Land besteht darin, dass der Genera­tio­nen­wechsel statt­finden kann, um die Überal­terung der Gesell­schaft (und der Bausub­stanz) zu reduzieren. Die Bevöl­kerung in ländlichen Gebieten ist deutlich älter als in den urbanen Zentren. Der Alters­quo­tient, das Verhältnis der über 64-Jährigen zu den 20- bis 64-Jährigen, betrug in den sechs Schweizer Städten mit mehr als 100’000 Einwohner 2022 24.1%, während der Alters­quo­tient in Gemeinden mit weniger als 10’000 Einwohnern bei 32.8% lag. Eine Massnahme dazu kann das Fördern eines attrak­tiven Wohnan­gebots darstellen, damit ältere Bewohner, wenn sie denn wollen, ihre EFH verlassen können und Wohnraum für junge Familien frei wird.

Einfa­mi­li­en­häuser zunehmend unerschwinglich

In der Schweiz werden immer weniger neue EFH gebaut. Während der Anteil von EFH an den baube­wil­ligten Wohnein­heiten Anfangs der 2000er Jahre noch bei 30% lag, ist dieser Anteil 2022 auf 10% gesunken und beträgt an zentralen Lagen wie dem Kanton Zürich sogar nur noch 6%. Das Angebot an EFH ist also stark rückläufig, während EFH als Wohnform nach wie vor beliebt sind. Entspre­chend sind die Preise über die letzten Jahrzehnte stark gestiegen. Im Kanton Zürich kostet ein EFH mittlerer Grösse 2023 2.3 Mio. CHF. Das sind 65% mehr als noch 2010. Auch in den anderen Kantonen sind die EFH-Preise über diesen Zeitraum ähnlich stark angestiegen, aber teilweise noch von einem tieferen Niveau ausgehend. So kostet im Kanton Glarus ein mittleres EFH 2023 1.1 Mio. CHF.

Abbildung 3 zeigt, dass der Preis­an­stieg von Wohnei­gentum die Lohnent­wicklung in den letzten 12 Jahren massiv übertroffen hat. Dies resul­tiert in einem höherer Fremd­fi­nan­zie­rungs­bedarf und verlangt höhere Eigen­mittel. Folglich ist Wohnei­gentum für eine immer kleinere Gruppe der Bevöl­kerung erschwinglich. Insbe­sondere an guten Lagen sind EFH als Wohnform für den Mittel­stand stark unter Druck.


Fazit

  • In der Nordost­schweiz gibt es 160’000 EFH Parzellen, die vor 1980 bebaut wurden. Ein typisches EFH Baujahr 1975 hat 140 m² Wohnfläche, 700 m² Grund­stücks­fläche und wird von 2.4 Personen bewohnt. Solche Objekte bergen ein hohes theore­ti­sches Verdich­tungs­po­tenzial, aber die Aktivierung ist komplex.
  • An Stand­orten mit hohen Boden­preisen ist der Wechsel von einem einfachen, älteren EFH in eine moderne, alters­ge­rechte Eigen­tums­wohnung gut finan­zierbar. Aber es gibt viele Gründe, die einen Wechsel verhindern: Emotionale Bindung, Freiheit eines EFH, Verbleib im Famili­en­besitz, Mangel an Alter­na­tiven, etc.
  • In der Schweiz werden immer weniger EFH gebaut und die Preise sind über die letzten Jahre deutlich stärker gestiegen als die Löhne. Folglich sind EFH an guten Lagen für den Mittel­stand zunehmend unerschwinglich.
  • Einfa­mi­li­en­häuser waren in der Vergan­genheit eine äusserst beliebte Wohnform und bleiben auch in Zukunft attraktiv. Die Verdichtung von Einfa­mi­li­en­haus­quar­tieren bietet ein grosses theore­ti­sches Potenzial, deren Aktivierung kein Selbst­läufer ist, aber mit dem demogra­fi­schen Wandel und dem Bevöl­ke­rungs­wachstum an Bedeutung gewinnt.

Eine Aufbe­reitung der Studi­en­ergeb­nisse in Präsen­ta­ti­onsform finden Sie hier https://www.espacesuisse-no.ch/de/downloads/mitgliederversammlung

[1] Die Nordost­schweiz beinhaltet die Kantone Zürich, St. Gallen, Schaff­hausen, Thurgau, Appenzell Inner­rhoden, Appenzell Ausser­rhoden und Glarus.

[2] Für das Einfa­mi­li­enhaus wurde ein einfaches Objekt Baujahr 1975 mit 135 m² Wohnfläche und 350 m² Grund­stück­fläche an unter­durch­schnitt­licher Mikrolage und in renova­ti­ons­be­dürf­tigen Zustand verwendet. Für die Eigen­tums­wohnung wurde ein gehobenes Objekte Baujahr 2022 mit 80 m² Wohnfläche, und 30 m² Balkon an sehr guter Mikrolage verwendet.

Daten­quellen

BFS: Gebäude- und Wohnungs­sta­tistik (GWS), Struk­tur­er­hebung (SE), Statistik der Bevöl­kerung und der Haushalte (Statpop), Schwei­ze­ri­scher Lohnindex
Docu Media, Geodienste.ch, Wüest Partner

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