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Alles unter einem Dach: Wüest Partner positio­niert sich als One-Stop-Shop für die Bewertung im Bereich Infra­struktur

Letzte Aktualisierung: 12. Mai 2025

Inves­ti­tionen in die deutsche Infra­struktur liegen im Trend, und das wird wohl auch noch auf lange Sicht so bleiben. Kein Wunder, denn es gibt nicht nur einen riesigen Bedarf an umwelt­ver­träg­licher Energie­ver­sorgung, die erfor­derlich ist, um das Ziel der Bundes­re­gierung, Deutschland bis 2045 klima­neutral zu machen, erreichen zu können. Darüber hinaus zeichnet sich ein gigan­ti­scher Inves­ti­ti­ons­bedarf etwa in Kinder­ta­ges­stätten, Kliniken, Pflege­ein­rich­tungen oder Rechenzentren/Datacenter ab. Die Bewertungsexpert:innen von Wüest Partner fassen sowohl Erneuerbare-Energie-Anlagen als auch die genannten Sozial- und Spezi­al­im­mo­bilien zur Grund­ver­sorgung in Deutschland unter dem Oberbe­griff „Infra­struktur“ zusammen. Auf all diesen Gebieten hat das Dienst­leis­tungs­un­ter­nehmen bereits tiefge­hende Expertise und ist stetig dabei, diese zu optimieren. Das Ziel besteht darin, sich als eine Art One-Stop-Shop für Bewer­tungs­bedarf im Bereich Infra­struktur zu positio­nieren. Dazu später mehr.

Daran, dass der Staat die dringend erfor­der­lichen Inves­ti­tionen in die Infra­struktur nicht allein wird stemmen können, erinnerte das Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom 15. November 2023. Damit unter­sagten die Hüter des Grund­ge­setzes die Umwidmung von rund 60 Milli­arden Euro, die ursprünglich als poten­zielle Corona­hilfen gedacht waren, zu Klimaschutz-Investitionen über den Klima- und Trans­for­ma­ti­ons­fonds (KTF). Die Folge war unter anderem ein Stopp diverser Förder­pro­gramme, auf die weite Teile der deutschen Wirtschaft bauen. Monatelang lagen milli­ar­den­schwere Inves­ti­tionen in Deutschland auf Eis, viele Unter­nehmen warteten auf einen verab­schie­dungs­fä­higen Bundes­haushalt 2024, und mancher Beobachter entwi­ckelte Zweifel daran, ob das mit den notwen­digen Inves­ti­tionen in Erneu­erbare Energien & Co. in dem von der Bundes­re­gierung beabsich­tigten Tempo wirklich klappen könnte.

Demnächst können auch Immobi­li­en­fonds in Ernerbare-Energien-Anlagen inves­tieren

Die Zweifel nährte ebenso das Zukunfts­fi­nan­zie­rungs­gesetz. Das wurde im Herbst 2023 zwar von Bundestag und Bundesrat verab­schiedet und trat Anfang des Jahres 2024 in Kraft. Doch auf der Zielge­raden verschwand aus dem Gesetz die ursprünglich vorge­sehene Möglichkeit für Immobi­li­en­fonds, bis zu 15 Prozent ihres Vermögens in Grund­stücke zu inves­tieren, auf denen sich ausschließlich Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) befinden, allen voran solche für Windkraft und Photo­voltaik. Bis dahin waren die Manager zahlreicher Immobi­li­en­fonds davon ausge­gangen, mit beigemischten Invest­ments in EE-Anlagen einen Beitrag zum Ausbau von Wind- und Solar­energie leisten zu können. Zugleich wäre diese Möglichkeit eine Gelegenheit gewesen, den CO₂-Fußabdruck des Gesamt­port­folios zu reduzieren und die Fonds den zunehmend ambitio­nierten Nachhal­tig­keits­zielen der Anleger deutlich näher­zu­bringen.

Das geht nun nicht sofort, aber aufge­schoben ist nicht aufge­hoben. Der entschei­dende Passus im Referen­ten­entwurf des Zukunfts­fi­nan­zie­rungs­ge­setzes wurde nur vorerst zurück­ge­stellt – mit der Begründung, mögliche steuer­liche Begleit­re­ge­lungen müssten zunächst im Jahres­steu­er­gesetz 2024 geklärt werden. Mit anderen Worten: Die Chance für Immobi­li­en­fonds, Inves­ti­tionen in EE-Anlagen in Angriff zu nehmen, ist weiterhin gegeben. Das Jahres­steu­er­gesetz soll noch im ersten Halbjahr 2024 in Kraft treten.

Solar­paket 1 verspricht schnellere Verbreitung von Photovoltaik-Anlagen

Anders als bei den Immobi­li­en­fonds schieben gesetz­liche Änderungen auf übrigen Gebieten Invest­ments in Infra­struktur weiter an. Hierzu zählt das sogenannte Solar­paket 1, das demnächst in Kraft treten soll. Dahinter verbergen sich zahlreiche Regelungen, die den Zubau von PV-Anlagen in Deutschland weiter beschleu­nigen und entbü­ro­kra­ti­sieren sollen. Neben PV-Dachanlagen und Stecker-Solar-Geräten werden den Plänen zufolge auch PV-Freiflächenanlagen von dem Paket profi­tieren.

ELTIF 2.0 erschließt Privatanleger-Kapital für den Ausbau der Infra­struktur in der EU

Und noch einen Licht­blick für mehr Inves­ti­tionen in Infra­struktur gibt es:  Möglich­keiten für Anleger, in Infra­struktur und andere langfristig orien­tierte Sachwerte zu inves­tieren, werden EU-weit erleichtert. Hier lohnt es sich immer mehr, sich den Begriff ELTIF zu merken. Dahinter verbirgt sich eine Fonds­struktur, die European Long-Term Investment Fund (ELTIF) heißt. Seit 2015 bietet der ELTIF Anlegern die Möglichkeit, in Infra­struktur und andere langfristig orien­tierte Sachwerte zu inves­tieren. Die Anlageform dient der Förderung langfris­tiger Inves­ti­tionen in die europäische Realwirt­schaft und aktiviert dafür insbe­sondere Finanz­mittel von Privat­an­legern.

Mit der kürzlich verab­schie­deten Verordnung zum ELTIF 2.0 sollen Inves­ti­ti­ons­hin­der­nisse abgebaut und gelockert werden, um das noch fast unerschlossene Potenzial des Privat­kun­den­markts zu erschließen und erfor­der­liche Inves­ti­tionen in Infra­struk­tur­an­lagen in Europa anzukurbeln. Durch die Novel­lierung wird der ELTIF zu einem deutlich flexi­bleren Inves­ti­ti­ons­ve­hikel. Hierfür wurden unter anderem das Anlage­spektrum erweitert, Vorschriften verein­facht und der Zugang für Klein­an­leger erleichtert. 

Wüest Partner engagiert sich im Bundes­verband Alter­native Invest­ments (BAI)

Weil Wüest Partner fest davon überzeugt ist, dass Inves­ti­tionen in Zukunft nicht nur im Bereich Immobilien ODER auf dem Feld der Infra­struktur getätigt werden, sondern auf beiden Gebieten gleich­zeitig, ist das Unter­nehmen unlängst dem Bundes­verband Alter­native Invest­ments e.V. (BAI) beigetreten. Der Verband wurde 1997 gegründet und begreift sich als assetklassen- und produkt­über­grei­fende Inter­es­sen­ver­tretung für Alter­native Invest­ments in Deutschland. Derzeit sind rund 280 nationale und inter­na­tionale Unter­nehmen im BAI organi­siert.

Der Verband wirkt an zahlreichen Gesetz­ge­bungs­vor­haben mit und nimmt als Sachver­stän­diger an Anhörungen teil. Er steht in ständigem inten­siven Dialog mit natio­nalen (z.B. BaFin, Bundesbank) und europäi­schen (z.B. ESMA, EIOPA) Aufsichts­gremien und setzt sich dafür ein, dass die Belange der mit Alter­na­tiven Invest­ments befassten Unter­nehmen in der Verwal­tungs­praxis gehört werden. Mit anderen Worten: Der BAI arbeitet für das Ziel, dass in Deutschland möglichst praxisnahe und bürokra­tiearme Regelungen für eine Entfes­selung privater Inves­ti­tionen in Infra­struktur getroffen werden.

„In zentralen Bereichen der Infra­struktur verfügen wir über langjährige Erfahrung“

Wüest Partner stellt sich bereits jetzt als ganzheit­licher Partner im Bereich Bewertung von Infra­struk­tur­in­vest­ments auf. Der Dienst­leister deckt ausdrücklich die Felder der Erneu­er­baren Energien, der digitalen Infra­struktur (Datacenter) und der sozialen Infra­struktur (Kinder­ta­ges­stätten, Kranken­häuser, Pflege­heime usw.) ab. „In zentralen Bereichen der Infra­struktur verfügen wir über langjährige Erfahrung, sodass wir einen belast­baren Track Record vorweisen können“, betont Thomas Lehmann, Director bei Wüest Partner. Um etwa bei der Bewertung von EE-Anlagen keinerlei Quali­täts­ab­striche zu machen, zögern die Bewer­tungs­profis nicht, über die vorhandene eigene Expertise in den Bereichen Immobi­li­en­be­wertung und Nachhal­tigkeit (ESG) hinaus zusätzlich mit Betreibern solcher Anlagen sowie spezia­li­sierten Daten­an­bietern zu koope­rieren.

Strate­gische Koope­ra­tionen sorgen für die erfor­der­liche Marktnähe

Generell verfolgt Wüest Partner bei EE-Anlagen einen auf das Asset konzen­trierten Bewer­tungs­ansatz mit maximaler Marktnähe. Diese Heran­ge­hens­weise unter­scheidet sich von der vorherr­schenden Bewer­tungs­praxis vieler Wirtschafts­prü­fungs­ge­sell­schaften. Die genannte Marktnähe stellt das Unter­nehmen zum Beispiel in Gestalt strate­gi­scher Koope­ra­tionen mit exzellent vernetzten Betriebs­führern her. So koope­riert Wüest Partner unter anderem mit VOLTARO Energy, einem in München ansäs­sigen Anbieter von Solar-Aufdach-Anlagen für Gewer­be­im­mo­bilien. Das Ziel der Zusam­men­arbeit besteht darin, den Aufbau von Photovoltaik-Anlagen sowie die Berechnung der Wertent­wicklung der Liegen­schaft inklusive Energie­er­zeugung aus einer Hand anbieten zu können.

Für den Bereich Wind- und Photo­vol­ta­ik­an­lagen gewann Wüest Partner mit Saxovent Smart Eco Invest­ments obendrein einen ganzheitlich aufge­stellten Koope­ra­ti­ons­partner. Feder­führend ist dabei die windpunx GmbH & Co. KG, eine Tochter­ge­sell­schaft der Saxovent. Windpunx ist ein innova­tiver und hochspe­zia­li­sierter techni­scher und kaufmän­ni­scher Betriebs­führer und betreut derzeit in Deutschland und anderen europäi­schen Ländern Wind- und Photo­vol­ta­ik­parks mit einer Leistung von über 1,8 GW.

Wüest Partner arbeitet laufend an der Optimierung der Bewertungs-Expertise

Der Bedarf an Infrastruktur-Investments wird weiter zunehmen, ganz gleich, ob es um Sozial- und Spezi­al­im­mo­bilien oder aber um EE-Anlagen geht. Wüest Partner ist auf den erwar­teten Boom bereits sehr gut vorbe­reitet – und arbeitet laufend an der weiteren Optimierung der Bewertungs-Expertise, um für Inves­toren die bestmög­liche Leistung liefern zu können.

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