Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Angebote der W&P Immobilienberatung GmbH (W&P) sowie für Verträge zwischen der W&P und ihren Auftraggebern (Kunden), sofern im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer Vertragsurkunde auf diese AGB verwiesen wird. Sie bilden einen integralen Bestandteil der Verträge und Angebote. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen im Vertragstext diesen AGB vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
2 Form
Alle Vereinbarungen (inkl. nachträgliche Änderungen, Nebenabreden und Zusicherungen) der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Der Schriftform gleichgestellt sind andere Formen der Übermittlung, die den Nachweis durch Text ermöglichen (Telefax, E-Mail).
3 Gültigkeit von Angeboten
Angebote sind, wenn nicht anders vereinbart, 60 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig.
4 Leistungen
4.1 Im Allgemeinen
Die W&P verpflichtet sich zu einer sachkundigen und sorgfältigen Auftragserfüllung. Sie informiert den Kunden regelmäßig über den Fortschritt der Arbeiten und zeigt ihm schriftlich alle Umstände an, welche die vertragsgemäße Erfüllung beeinträchtigen können. Dem Kunden steht jederzeit ein Auskunftsrecht über alle Teile des Auftrags zu.
4.2 Mitarbeiter
Die W&P setzt nur sorgfältig ausgewählte und gut ausgebildete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein.
Personen, die in das Erbringen der Dienstleistungen der W&P involviert sind, bilden das Projekt-Team. Werden in der Vereinbarung im Hinblick auf das Erbringen der Dienstleistungen Personen namentlich benannt, sorgt die W&P dafür, dass diese soweit als möglich hinzugezogen werden. Fremde Dritte werden nur eingesetzt, wenn sie namentlich benannt sind und der Kunde vertraglich einverstanden ist.
5 Fristen
Die Einhaltung der vereinbarten Frist durch die W&P setzt die termingerechte Erfüllung aller Leistungen des Kunden voraus, insbesondere die Zustellung der notwendigen Unterlagen.
6 Leistungen des Kunden
Der Kunde stellt der W&P zeitgerecht und ohne besondere Aufforderung
alle für das Erbringen der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Die W&P geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und die darin enthaltenen Informationen korrekt sind. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, so ist die W&P nicht verpflichtet, diese Informationen auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder auf etwaige Widersprüche zu überprüfen.
7 Verwendung der Arbeitsergebnisse
Die Arbeitsergebnisse sind ausschließlich für den Gebrauch und zur allgemeinen Information des Kunden bestimmt und dürfen ohne gegenteilige Vereinbarung nicht an Dritte weitergegeben oder zu einem anderen als im Auftrag vereinbarten Zweck verwendet werden.
8 Abtretungs-/Übertragungsverbot
Weder der Kunde noch die W&P können die Rechte aus der Vereinbarung ohne Zustimmung der Gegenpartei an einen Dritten abtreten und/oder die Vereinbarung auf einen Dritten übertragen. Wird die Vereinbarung oder die Honorarverpflichtung mit Zustimmung aller Beteiligten vom Kunden auf einen Dritten übertragen, so haftet der Kunde W&P zusätzlich für sämtliche bestehenden und künftigen Ansprüche aus der Vergütung gegenüber dem Dritten selbständig, solidarisch und unbeschränkt.
9 Prüfungs- und Rügepflicht des Kunden
Der Kunde hat die Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und innerhalb von 14 Tagen offensichtliche Unkorrektheiten und innerhalb von 60 Tagen nach deren Erhalt alle etwaigen Beanstandungen der W&P schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gelten die Auftragsergebnisse als genehmigt.
Im Falle einer berechtigten Rüge wird die W&P, sofern angemessen und zweckmäßig, das Arbeitsergebnis auf eigene Kosten nachbessern.
10 Zusatzleistungen
Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und die mit der Wahrung der Interessen des Kunden und sorgfältiger Auftragserfüllung zusammenhängen, sind durch den Auftraggeber zusätzlich zu bezahlen. Die W&P informiert den Kunden umgehend über den erweiterten Leistungsumfang und die dadurch anfallenden Kosten.
11 Honorar
11.1 Verzug/Mahnung
Mit Ablauf der auf der Rechnung angegebenen und vereinbarten Zahlungsfrist, gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet der W&P nebst dem Rechnungsbetrag den gesetzlichen Verzugszins. Ist keine Zahlungsfrist vereinbart, gerät der Kunde durch eine Mahnung in Verzug oder spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung, wenn der Kunde nicht Verbraucher ist. Bei einem Verbraucher gilt das Letztere nur, wenn in der Rechnung auf diese Folgen besonders hingewiesen worden ist.
11.2 Verrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen zu verrechnen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind von der W&P nicht bestritten, schriftlich und ausdrücklich anerkannt oder in einem rechtskräftigen Urteil festgestellt worden.
11.3 Umsatzsteuer
Sollte für unsere Leistungen irrtümlicherweise keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden sein, obwohl die Leistungen gemäß Umsatzsteuergesetz beziehungsweise unterschiedlicher Interpretation der Deutschen Steuerverwaltung der Umsatzsteuer unterliegen, so behält sich W&P das Recht vor, die Umsatzsteuer nachträglich in Rechnung zu stellen.
12 Haftungsbegrenzung
12.1 Beratung
Im Rahmen des Beratungsauftrags werden Entscheidungsgrundlagen erarbeitet, die die durch den Auftraggeber zu ergreifenden Maßnahmen beinhalten. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Maßnahmen und ihre Konsequenzen liegen ausschließlich beim Auftraggeber.
12.2 Bewertung
Die Berichte und insbesondere die darin enthaltenen Prognosen werden von W&P im Rahmen des Auftrages unter Berücksichtigung geltender Berufsnormen nach bestem Wissen sorgfältig erarbeitet und verfasst. Obwohl die W&P die Daten sorgfältig aufbereitet, kann sie für ihre Korrektheit nicht garantieren. Bei den Daten handelt es sich um Schätzungen, welche systembedingt eine gewisse Ungenauigkeit aufweisen. Aus diesem Grund kann der Auftraggeber keine Haftungs- oder Schadenersatzleistungen aus den gelieferten Daten ableiten.
12.3 Haftungsausschlüsse
Die W&P haftet nicht für reine Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
12.4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung der W&P wird insgesamt begrenzt auf die Höhe des nach Maßgabe der Vereinbarung geschuldeten Honorars. Diese Begrenzung gilt für jede Art von Schaden, gestützt auf welchen Rechtsgrund auch immer.
13 Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter der W&P oder der Wüest Partner AG in keiner wie auch immer gearteten Form abzuwerben. Dieses Abwerbeverbot gilt für die Dauer des zwischen der W&P (bzw. der Wüest Partner AG) und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses sowie bis ein Jahr nach dessen Beendigung. Für den Fall einer Verletzung dieses Abwerbeverbots verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe eines Jahresgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht vom Abwerbeverbot. Weiterer Schadenersatz bleibt vorbehalten.
14 Diskretion und Geheimhaltung
14.1 Vertraulichkeit
Die W&P verpflichtet sich und damit auch ihre Mitarbeiter sowie hinzugezogene Dritte, alle nicht allgemein bekannten Daten, Informationen, Dokumente und Unterlagen, die sie im Rahmen der Vertragsbeziehung über den Kunden oder über dessen Geschäftsbeziehungen erfahren und die zur Geheimsphäre des Kunden gehören und weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, streng vertraulich zu behandeln und ohne das Einverständnis des Kunden nicht Dritten zugänglich zu machen. Weitere Informationen zu Datenschutz bei Wüest Partner finden sich in der Datenschutzerklärung unter: https://www.wuestpartner.com/de/datenschutz
14.2 Datengrundlagen
Im Weiteren ist die W&P darauf angewiesen und behält sich vor, die im Rahmen des Auftrages vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten für eigene Zwecke frei zu verwenden, sofern für Dritte keine Rückschlüsse auf den Kunden oder seine Vertragspartner möglich sind. Diese Verwendung der Daten für eigene Zwecke er-folgt insbesondere im Rahmen von Datenpools, die W&P als Grundlage für Bewertungen, allgemeine Marktbeurteilungen und andere Produkte dienen. Die Rechte an den Ergebnissen einer Bearbeitung dieser Daten durch W&P stehen W&P zu.
14.3 Referenz
Der Kunde räumt W&P das Recht ein, den Kunden in die W&P Referenzlisten aufzunehmen und den Kunden als Referenz zu benennen (einfaches Nutzungsrecht am Firmennamen und -logo des Kunden).
Der Kunde kann dieses Recht jederzeit gegenüber W&P widerrufen.
15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der zwischen dem Kunden und der W&P abgeschlossenen Vereinbarung unwirksam oder nichtig werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke sinngemäß.
16 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Angebote der W&P sowie Vereinbarungen zwischen der W&P und dem Kunden unterliegen deutschem Recht (unter Ausschluss des Kollisionsrechts).
Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der W&P gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main.
Mai 2018