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Wüest Partner bestätigt markt­ge­rechte Mietkon­di­tionen für neue Büroim­mo­bilie „Lehels“ des Bayeri­schen Landtags

Letzte Aktualisierung: 12. Mai 2025

Das Immobi­li­en­un­ter­nehmen Wüest Partner hat den Bayeri­schen Landtag im Rahmen der Anmietung einer neuen Büroim­mo­bilie im Münchner Stadt­viertel Altstadt-Lehel umfassend beraten und unter­stützt. Im Zuge dieser Zusam­men­arbeit wurde Wüest Partner mit der Erstellung eines Mietwert­gut­achtens für das denkmal­ge­schützte Gebäu­de­en­semble „Lehels“ beauf­tragt.

Ergebnis: Das Gutachten hat unter Berück­sich­tigung der Mikrolage, des Zustands der Immobilie und des baulichen Standards bestätigt, dass der Mietzins des über 25 Jahre laufenden Mietver­trags sach- und markt­ge­rechten Kondi­tionen entspricht. Wüest Partner hat dafür den Mietvertrag inhaltlich mit mehr als 25 ähnlichen Mietver­trägen verglichen und den Mietzins anhand eigener interner Vergleichs­mieten einge­schätzt. Der Mietvertrag wurde mit der Bayeri­schen Landes­brand­ver­si­cherung AG, einem Unter­nehmen des Konzerns Versi­che­rungs­kammer, abgeschlossen.

Der Mietvertrag umfasst eine oberir­dische Brutto­grund­fläche von rd. 18.000 m², die ab dem 1. Quartal 2027 für die Nutzung durch den Bayeri­schen Landtag zur Verfügung stehen soll. Die Mietkon­di­tionen wurden durch das Gutachten als ortsüblich und markt­konform bewertet. Zusätzlich werden rund 4.000 m² unter­ir­dische Flächen angemietet, die für Lager­zwecke vorge­sehen sind.

„Unser Gutachten zeigt, dass der verein­barte Mietpreis und die Vertrags­be­din­gungen den aktuellen Markt­ge­ge­ben­heiten entsprechen. Dadurch wird eine solide Grundlage für eine langfristige und nachhaltige Nutzung der Immobilie geschaffen, die den Bedürf­nissen des Bayeri­schen Landtags gerecht wird,“ erklärt Alexander Ertelt, Manager bei Wüest Partner.

Mit der Bestä­tigung der Markt­üb­lichkeit des Mietver­trags trägt Wüest Partner zur Sicher­stellung eines fairen und trans­pa­renten Verhand­lungs­pro­zesses bei, der sowohl die Inter­essen des Bayeri­schen Landtags als auch die des Vermieters berück­sichtigt.

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