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Struk­tur­analyse der Geschäfts­mieten

Letzte Aktualisierung: 22. April 2025

Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2020 den Monito­ring­be­richt zur Situation der Geschäfts­mieten infolge der Covid-19-Pandemie vorgelegt. Das Monitoring enthält eine Analyse von Wüest Partner, die aufzeigt, in welchem Umfang die Geschäfts­mieten als direkte Folge der vom Bund getrof­fenen Massnahmen zur Bekämpfung des Corona­virus betroffen sind. Zur Beant­wortung dieser Frage muss vorweg die Trans­parenz im Bereich der Geschäfts­mieten erhöht werden – es handelt sich dabei um einen Markt, über dessen Mengen­gerüst wenig bekannt ist. Entspre­chend grob fallen die Schät­zungen aus. Arbeits­markt­daten bilden die Grundlage für ein Bottom-up-Wirtschaftsmodell nach Branche und Gemeinde. Ebenso bedeutsam für die Schät­zungen sind Inserate von zur Miete ausge­schrie­benen Geschäfts­flächen sowie Angaben zu den Geschäfts­mieten aus der Bewer­tungs­tä­tigkeit von Wüest Partner.

Neue Erkennt­nisse zu den Geschäfts­mieten

Wüest Partner schätzt, dass in der Schweiz rund 390’000 Geschäfts­flächen gemietet werden. Zur Benutzung dieser Geschäfts­flächen werden monatlich Netto­mieten von rund CHF 2.0 Milli­arden bezahlt. Diese Zahl ist das Resultat eines Zusam­menzugs von vier Ansätzen. Die hypothe­ti­schen Mieten in selbst­ge­nutzten Geschäfts­lie­gen­schaften werden auf CHF 1.2 Milli­arden pro Monat geschätzt.

Die durch­schnitt­liche Netto­miete beträgt CHF 5’100 pro Monat und Geschäfts­fläche, hinzu kommen Neben­kosten in der Höhe von CHF 350. Rund 81% der angebo­tenen Geschäfts­mieten liegen brutto bei unter CHF 5’000. Handkehrum lauten nur 4% der Geschäfts­miet­ver­träge auf Mieten von CHF 20’000 oder mehr; diese Verträge verei­nigen aber 45% des gesamten Mietvo­lumens auf sich.

Es ist heraus­for­dernd zu beurteilen, welche Betriebe direkt betroffen sind von den Massnahmen des Bundes im Rahmen der Covid-19-Verordnung 2. Wir bilden für jede der 794 Branchen einen Indikator der Betrof­fenheit, indem wir drei Ansätze verdichten. Zwei davon sind binär, beim dritten weist Wüest Partner jeder der 794 Branchen einen Wert von 0 bis 10 zu, je nachdem, wie hoch der Anteil der Beschäf­tigten ist, die als direkte Folge der Covid-19-Verordnung 2 nicht ihren wirtschaft­lichen Aktivi­täten nachgehen können. Demgemäss konnten 17% der Beschäf­tigten (Vollzeit­äqui­va­lente) zwischen dem 17. März und dem 26. April 2020 ihrer Geschäfts­tä­tigkeit nicht mehr nachgehen, und 26% der Arbeits­stätten galten als betroffen.

Wüest Partner schätzt, dass knapp 27% des gesamten Mietvo­lumens und 29% der Mietver­träge von den Massnahmen des Bundes betroffen sind. Wenn diese relative Betrof­fenheit mit dem Gesamt­markt multi­pli­ziert wird, ergeben sich die folgenden Haupt­er­kennt­nisse: Jeden Monat sind in der Schweiz Netto­miet­zinsen von etwas mehr als CHF 530 Millionen für den Betrieb von knapp 113’000 Geschäfts­flächen fällig, deren Betrieb als direkte Folge der Covid-19-Verordnung 2 zwischen dem 17. März und dem 26. April 2020 direkt einge­schränkt worden ist.

Die nachfol­gende Grafik zeigt, wie sich die betrof­fenen Mieten mit jedem Tag der Einschrän­kungen aufsum­mieren (blaue Fläche, rechte Skala). Die Linien zeigen den Verlauf des prozen­tualen Anteils der betrof­fenen Mieten, Mietver­träge, Arbeits­stätten und Beschäf­tigten (linke Skala); diese Anteile gingen besonders am 11. Mai 2020 signi­fikant zurück. Bis Ende Juli 2020 steigt der Betrag der betrof­fenen Mieten auf insgesamt CHF 1’150 Millionen, was aufge­teilt auf die 137 Tage im Durch­schnitt CHF 8.4 Millionen pro Tag ausmacht.

Strukturanalyse Grafik

Unter­schied­liche Betrof­fenheit einzelner Gruppen…

Die Gross­zentren und deren Agglo­me­ra­tionen sind von den Massnahmen eher unter­durch­schnittlich betroffen, die Peripherie eher überdurch­schnittlich. In einer Betrachtung nach Branchen­gruppe ist der Detail­handel mit betrof­fenen Mieten im Umfang von CHF 225 Millionen pro Monat für den grössten Anteil der betrof­fenen Geschäfts­mieten verant­wortlich. Die höchste relative Betrof­fenheit weist die Branche der persön­lichen Dienst­leis­tungen auf. Auch im Gastge­werbe ist die Betrof­fenheit hoch, und die betrof­fenen Mieten summieren sich während der ersten Phase der Einschrän­kungen auf CHF 95 Millionen pro Monat in der Gastro­nomie und monatlich CHF 30 Millionen in der Beher­bergung. Tenden­ziell verfügen die durch die Massnahmen des Bundes besonders stark betrof­fenen Branchen auch sonst schon über eine unter­durch­schnitt­liche Wertschöpfung und über einen überdurch­schnittlich hohen Anteil der Mietkosten an der Wertschöpfung.

Ergeb­nisse aus zwei Umfragen lassen vermuten, dass über alle Branchen hinweg der Aufwand relativ zum Firmen­umsatz für die Betriebs­flächen bei den gemie­teten Geschäfts­flächen ähnlich hoch liegt wie bei den selbst­ge­nutzten Liegen­schaften.

… führt zur unter­schied­lichen Betrof­fenheit der Geschäfts­mieten

Die Vermieter müssen von ihren Erträgen Aufwände abziehen. Die Aufwände setzen sich zusammen aus den Betriebs­kosten sowie der Instand­haltung und Instand­setzung, weiter können etwa Fremd­ka­pi­tal­zinsen hinzu­kommen. Die Aufwände betragen generell rund einen Viertel bis einen Drittel der Mieterträge, wobei die Unter­schiede je nach Liegen­schaft bedeutsam sind.

Die Bedeutung der betrof­fenen Geschäfts­mieten am Total der Liegen­schafts­er­träge fällt je nach Immobi­li­en­be­sitzer unter­schiedlich aus. Von den ausge­wer­teten Mieterträgen mit Wohn- oder Geschäfts­nutzung stammen insgesamt rund 15% aus Mietver­hält­nissen mit Mietern, deren Betrieb vollständig oder beinahe vollständig geschlossen war zwischen dem 17. März und 26. April 2020. Für den Gesamt­markt liegt dieser Anteil tiefer als bei den für diese Studie ausge­wer­teten Mieterträgen.

Weitere Infor­ma­tionen

Hier geht es zur Studie «Geschäfts­mieten Struk­tur­analyse»

Hier findest du den Monito­ring­be­richt des Bundesrats